Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Netz-Komponenten des Herstellers Huawei Enterprise Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-KOM-003
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Boltzmannstraße 1
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89358318846
Fax: +49 89358319700
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lrz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Netz-Komponenten des Herstellers Huawei Enterprise
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Netz-Komponenten des Herstellers Huawei Enterprise
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (LRZ) hat die Absicht eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Komponenten des Herstellers Huawei Enterprise abzuschließen.
Seit 2019 wurden im vom LRZ betriebenen Münchner-Wissenschaftsnetz und in den Netzinfrastrukturen einiger bayerischer Hochschulen (ebenfalls bezugsberechtigte Einrichtungen) mehr als 1.000 Layer-2-Switches des Herstellers HUAWEI Enterprise in Betrieb genommen, die nun bedarfsgerecht erweitert werden sollen.
Die Rahmenvereinbarung kann in beiderseitigem Einvernehmen um weitere 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89-21762411
Fax: +49 89-21762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.