700-16 DRG-Primärkodierung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: D7026
Postanschrift: Stenglinstr. 2
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8214003533
Fax: +49 821400173531
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uk-augsburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
700-16 DRG-Primärkodierung
Die Ausschreibung umfasst die DRG-Primärkodierung und Fallfreigabe.
Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg
Die Ausschreibung umfasst:
Primäre DRG-Fallkodierung von 3.000 Patientenakten aller Fachgebiete eines Maximalversorgers.
Die DRG-Kodierung erfolgt nach Entlassung des Patienten anhand der digitalisierten Patientenakte, die aus größenteils in der EDV verfügbaren Behandlungsdaten, ergänzt um einzelne Informationen aus einer eingescannten vorhandenen Papierakte besteht. Die ICD-Kodierung wird weitestgehend von den Kodierfachkräften durchgeführt. Die OPS-Kodierung für Diagnostik, Operationen/ Interventionen, etc. obliegt den Leistungserbringern (Kontrollen und Ergänzungen durch Kodierung notwendig), die OPS-Kodierung für Komplexkodes, Wirkstoffe, Blutprodukte, etc. erfolgt durch die Kodierfachkräfte. Die kodierten DRG-Fälle werden von der jeweiligen DRG-Kodierfachkraft verantwortlich zur Faktura freigegeben.
Für die Abarbeitung eines umständehalber aufgelaufenen Rückstandes benötigen wir Unterstützung bei der DRG-Primärkodierung und Fallfreigabe. Entsprechend qualifizierte Mitarbeiter erbringen die vorstehenden Leistungen über einen Remote-Zugang auf den Systeme des UKA. Bei Vorliegen besonderer Umstände (z.B: Ausfall des Remote-Zugangs, etc.) ist ein Einsatz vor Ort zwingend erforderlich. Die Reisekosten werden in Anlehnung an das bayrische Reisekosten-Gesetz (BayRGK) erstattet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279678
•Aktueller Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Im Fall der Beteiligung als Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate ab Veröffentlichung der Bekanntmachung sein.
•Ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124) oder eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
•Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 124 GWB; Anlage 9)
•Eigenerklärung Russlandsanktionen (Anlage 8)
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•Geheimhaltungs- und Nichtverwertungsvereinbarung inkl. Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit im Umgang mit personenbezogenen Daten und zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
•Nachweis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden in Höhe von 5.000.000, - EUR und einer Deckungssumme für Vermögensschäden von 5.000.000, - EUR je Schadensfall bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
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•Der Bewerber ist seit mindestens drei Jahre gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum der Ausschreibung am Markt tätig.
•Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) im Bereich DRG Kodierung ist gleich oder höher als 5 Mitarbeitern.
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Abschnitt IV: Verfahren
nicht zulässig
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).