Objektplanungsleistung (§ 34 HOAI) für energetische Sanierung Rathaus Meitingen Referenznummer der Bekanntmachung: Meit_2023_10_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schloßstraße 2
Ort: Meitingen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86405
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 82718199-789
Fax: +49 82718199-40
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistung (§ 34 HOAI) für energetische Sanierung Rathaus Meitingen
Der Markt Meitingen schreibt die Objektplanungsleistung Gebäude und Innenräume (Leistungsbild § 34 HOAI) für die energetische Sanierung des Rathauses Meitingen, Schloßstraße 2, 86405 Meitingen, ab der LPh 2 stufenweise aus.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Markt Meitingen schreibt die Objektplanungsleistung Gebäude und Innenräume (Leistungsbild § 34 HOAI) für die energetische Sanierung des Rathauses Meitingen, Schloßstraße 2, 86405 Meitingen, ab der LPh 2 stufenweise aus.
Die Maßnahme wird aus EFRE-Fördermitteln gefördert. Die Baumaßnahmen müssen aufgrund der EFRE-Förderbedingungen zwingend im Jahr 2027 bezugsfertig abgeschlossen werden. Zur Vorbereitung des Förderantrags hat der Auftraggeber für die energetische Sanierung bereits eine vertiefte Machbarkeitsstudie erstellen lassen. Auf der Grundlage dieser Machbarkeitsstudie, der Projektbeschreibung und der weiteren Planungsunterlagen werden die Planungs- und Überwachungsziele bestimmt. Die stufenweise Beauftragung erfolgt mit
- Stufe 1: Vorplanung und Entwurfsplanung (LPh 2 und 3),
- Stufe 2: Ausführungsplanung (LPh 5), Vorbereitung der Vergabe (LPh 6) und Mitwirkung bei der Vergabe (LPh 7) sowie
- Stufe 3: Objektüberwachung (LPh 8) und
- Stufe 4 Objektbetreuung (LPh 9).
Die einzelnen Stufen werden vom Auftraggeber gesondert schriftlich übertragen. Aus der stufenweisen Beauftragung können kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Geplant sind
- Sanierung Rathaus mit einer Nettoraumfläche von 3.144,98 m2, Verkehrsfläche von 884,15 m2 Technikfläche 157,17 m2;
- vollständige Erneuerung der Fenster- und Fassadenflächen mit Vollwärmschutz;
- Erneuerung des Dachaufbaus mit Dacheindeckung und -dämmung;
- Dämmung der Kellerdecke;
- Teilweise Neuordnung der Büroräume und
- Erneuerung der Sanitäranlagen.
Die anrechenbaren Kosten (unter Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz) werden mit [Betrag gelöscht] EUR geschätzt.
Der EFRE-Förderantrag ist bereits gestellt. Der Baubeginn soll im Januar 2025 erfolgen. Fertigstellung und Nutzungsaufnahmen müssen aus förderrechtlichen Gründen zwingend bis spätestens Dezember 2027 erfolgen.
Die Fachplanungsleistungen HLS und ELT sowie der Tragwerksplanung werden gesondert vergeben.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Architektenvertrag, der Machbarkeitsstudie und den weiteren Vergabeunterlagen.
Siehe Architektenvertrag
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in 3 Stufen.
1) Die Teilnahmeanträge werden zunächst daraufhin untersucht, ob sie ausgefüllt und vollständig sind. Die Entscheidung über das Nachfordern von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bewerber haben hierauf keinen Anspruch.
2) Die Teilnahmeanträge werden sodann daraufhin untersucht, ob die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind (siehe Ziff. I der Eignungskriterien).
3) Auf der dritten Stufe werden die Teilnahmeanträge anhand der in der Eignungskriterien benannten Wertungskriterien mit Unterkriterien, der Punktezahl und der jeweiligen Wichtung bewertet (siehe insb. Ziff. III.1.2) und III.1.3) der Auftragsbekanntmachung sowie Ziff. II. der Eignungskriterien in den Vergabeunterlagen).
Zum Angebot aufgefordert werden die fünf (5) Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit den meisten Wertungspunkten. Zum Angebot aufgefordert werden aber nur Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die mindestens 50 von 100 Wertungspunkten erzielt haben. Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl entscheidet die höhere Punktzahl beim Kriterium II.2 (Referenzen). Erzielen auch hier mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl entscheidet unter ihnen das Los.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2021-2027: Energieeffizienz in kommunalen Infrastrukturen
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind als Bieternachricht über die Vergabeplattform spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist einzureichen, um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung Architektenliste
Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2020 bis 2022) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 VgV).
Bewertet wird der durchschnittliche Jahresumsatz p.a., der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft im Bereich der Objektplanung Gebäude und Innenräume (Leistungsbild § 34 HOAI) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) durchschnittlich erzielt worden ist. Die Vollpunktzahl wird mit einem durchschnittlichen spezifischen Jahresumsatz von 800 TEUR p.a. erreicht.
Hinweis: Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften ist daher der jeweils addierte Umsatz aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im jeweiligen Geschäftsjahr maßgebend.
Der Zielerreichungsgrad und Erwartungshorizont ergeben sich aus der Eignungskriterien, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
1) Berufshaftpflichtversicherung. Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3.000.000,- EUR und für sonstige Schäden von 2.000.000,- EUR je Schadensfall erforderlich. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen (Mindestanforderung).
Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassenen Versicherungsunternehmen vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
2) Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2020 bis 2022) im Tätigkeitsbereich des Auftrags Objektplanung Gebäude und Innenräume (Leistungsbild § 34 HOAI) von durchschnittlich 400.000,- EUR netto p.a. (§ 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 VgV).
1) Fünf vergleichbare Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft aus den letzten zehn Jahren (Oktober 2013 bis Oktober 2023).
Der Auftraggeber bewertet die Eignung der Bewerber/Bewerbergemeinschaft anhand der Vergleichbarkeit von Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien:
a) Referenz umfasst Objektplanungsleistung Gebäude und Innenräume (Leistungsbild § 34 HOAI) mit anrechenbaren Kosten von mind. 6,0 Mio. EUR netto,
b) Referenz umfasst mindestens Honorarzone III oder entsprechend,
c) Referenz umfasst Ausschreibung der Bauleistungen nach der VOB/A mit Verwendungsnachweisprüfung eines Fördergebers,
d) Referenz umfasst Sanierung eines Verwaltungsgebäudes, öffentliches Gebäude oder Gebäude mit vergleichbarer Nutzung,
e) Referenz wurde auftragsgemäß oder zumindest im Wesentlichen auftragsgemäß im Hinblick auf Termin- und Kostensicherheit ausgeführt (Eigenerklärung).
Referenzen werden nur gewertet, sofern sie die Leistungsphasen LPh 2 bis 8 nach § 34 HOAI umfassen. Die Planungsleistungen der LPh 2 bis 8 müssen im vorgenannten Zeitraum vollständig erbracht worden sein (Mindestanforderung).
Der Auftraggeber behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bietern wird anheimgestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Teilnahmeantrag beizufügen.
Die Bewerber sollen mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zu fünf Referenzen einreichen. Werden mehr Referenzen eingereicht, werden nur die aus Sicht des Auftraggebers besten fünf Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien gewertet.
2) Anzahl Mitarbeiter (technische Fachkräfte), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Bewertet wird die Anzahl der technischen Fachkräfte (Architekten, Ingenieure oder vergleichbar), einschließlich der Führungskräfte.
Vollzeitkräfte werden als 1,00 Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte werden auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umgerechnet (Vollzeitäquivalent - VZÄ) und auf zwei Dezimalen kaufmännisch gerundet. Bsp.: Eine Halbtageskraft mit 20 h / Woche wird mit einem VZÄ von 0,5 gewertet. Die Vollpunktzahl wird mit einem VZÄ von 6,0 erreicht.
Bei Bewerbergemeinschaften werden die technischen Fachkräfte der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV).
Mindestanforderung: Anzahl der technischen Fachkräfte (Architekten, Ingenieure oder vergleichbar von 3,0 Technische Fachkräfte (Vollzeitäquivalent).
Architekten und Ingenieure sowie gleichwertige Abschlüsse, z. B. aus anderen EU-Mitgliedstaaten, aufgrund derer die jeweilige Person berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Bayerisches Baukammergesetz (BayBauKaG) und Bayerische Bauordnung (BayBO). Siehe auch Ziff. III.1.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind als Bieternachricht über die Vergabeplattform spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist einzureichen, um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.