Rahmenvereinbarung Straßenreinigung und Winterdienst Referenznummer der Bekanntmachung: 169/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Straßenreinigung und Winterdienst
Übernahme der Sicherungs- und Reinigungspflicht von Verkehrswegen des Grundstückseigentümers bzw. angrenzenden Grundstückseigentümers. gemäß den Vorgaben "Verordnung über die Reinigung und Sicherung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze der Landeshauptstadt München".
Mieterzentrum 1
Übernahme der Sicherungs- und Reinigungspflicht von Verkehrswegen des Grundstückseigentümers bzw. angrenzenden Grundstückseigentümers. gemäß den Vorgaben "Verordnung über die Reinigung und Sicherung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze der Landeshauptstadt München" für Liegenschaften im Verwaltungsbereich des Mieterzentrum 1.
U.a. durch Bautätigkeiten und Zukäufe ist mit Zuwächsen bei den Bestandsimmobilien zu rechnen. DerZuwachs kann pro Jahr ca. 15 % des Anlagenbestandes erreichen. Für die Erweiterung des Anlagenbestandesgelten die vom AN angebotenen Preise gem. Angebot bzw. LV. Auf die Übertragung zusätzlicher Anlagenbesteht für den AN kein Rechtsanspruch.
Die Auswertung des Zuschlagskriteriums "Preis" erfolgt je Los.
Für das Zuschlagskriterium "Organisationskonzept / Qualitätsmanagement" sind keine losbezogenen Unterlagen einzureichen. Die Auswertung erfolgt Los-übergreifend und wird mit den jeweils erreichten Punkten im Zuschlagskriteriums "Preis" in dem entsprechenden Los verrechnet um die erreichte Gesamtpunktzahl je Los zu ermitteln.
Mieterzentrum 2
Übernahme der Sicherungs- und Reinigungspflicht von Verkehrswegen des Grundstückseigentümers bzw. angrenzenden Grundstückseigentümers. gemäß den Vorgaben "Verordnung über die Reinigung und Sicherung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze der Landeshauptstadt München" für Liegenschaften im Verwaltungsbereich des Mieterzentrum 2.
U.a. durch Bautätigkeiten und Zukäufe ist mit Zuwächsen bei den Bestandsimmobilien zu rechnen. DerZuwachs kann pro Jahr ca. 15 % des Anlagenbestandes erreichen. Für die Erweiterung des Anlagenbestandesgelten die vom AN angebotenen Preise gem. Angebot bzw. LV. Auf die Übertragung zusätzlicher Anlagenbesteht für den AN kein Rechtsanspruch.
Die Auswertung des Zuschlagskriteriums "Preis" erfolgt je Los.
Für das Zuschlagskriterium "Organisationskonzept / Qualitätsmanagement" sind keine losbezogenen Unterlagen einzureichen. Die Auswertung erfolgt Los-übergreifend und wird mit den jeweils erreichten Punkten im Zuschlagskriteriums "Preis" in dem entsprechenden Los verrechnet um die erreichte Gesamtpunktzahl je Los zu ermitteln.
Mieterzentrum 3
Übernahme der Sicherungs- und Reinigungspflicht von Verkehrswegen des Grundstückseigentümers bzw. angrenzenden Grundstückseigentümers. gemäß den Vorgaben "Verordnung über die Reinigung und Sicherung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze der Landeshauptstadt München" für Liegenschaften im Verwaltungsbereich des Mieterzentrum 3.
U.a. durch Bautätigkeiten und Zukäufe ist mit Zuwächsen bei den Bestandsimmobilien zu rechnen. DerZuwachs kann pro Jahr ca. 15 % des Anlagenbestandes erreichen. Für die Erweiterung des Anlagenbestandesgelten die vom AN angebotenen Preise gem. Angebot bzw. LV. Auf die Übertragung zusätzlicher Anlagenbesteht für den AN kein Rechtsanspruch.
Die Auswertung des Zuschlagskriteriums "Preis" erfolgt je Los.
Für das Zuschlagskriterium "Organisationskonzept / Qualitätsmanagement" sind keine losbezogenen Unterlagen einzureichen. Die Auswertung erfolgt Los-übergreifend und wird mit den jeweils erreichten Punkten im Zuschlagskriteriums "Preis" in dem entsprechenden Los verrechnet um die erreichte Gesamtpunktzahl je Los zu ermitteln.
Mieterzentrum 4
Übernahme der Sicherungs- und Reinigungspflicht von Verkehrswegen des Grundstückseigentümers bzw. angrenzenden Grundstückseigentümers. gemäß den Vorgaben "Verordnung über die Reinigung und Sicherung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze der Landeshauptstadt München" für Liegenschaften im Verwaltungsbereich des Mieterzentrum 4.
U.a. durch Bautätigkeiten und Zukäufe ist mit Zuwächsen bei den Bestandsimmobilien zu rechnen. DerZuwachs kann pro Jahr ca. 15 % des Anlagenbestandes erreichen. Für die Erweiterung des Anlagenbestandesgelten die vom AN angebotenen Preise gem. Angebot bzw. LV. Auf die Übertragung zusätzlicher Anlagenbesteht für den AN kein Rechtsanspruch.
Die Auswertung des Zuschlagskriteriums "Preis" erfolgt je Los.
Für das Zuschlagskriterium "Organisationskonzept / Qualitätsmanagement" sind keine losbezogenen Unterlagen einzureichen. Die Auswertung erfolgt Los-übergreifend und wird mit den jeweils erreichten Punkten im Zuschlagskriteriums "Preis" in dem entsprechenden Los verrechnet um die erreichte Gesamtpunktzahl je Los zu ermitteln.
Mieterzentrum 5
Übernahme der Sicherungs- und Reinigungspflicht von Verkehrswegen des Grundstückseigentümers bzw. angrenzenden Grundstückseigentümers. gemäß den Vorgaben "Verordnung über die Reinigung und Sicherung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze der Landeshauptstadt München" für Liegenschaften im Verwaltungsbereich des Mieterzentrum 5.
U.a. durch Bautätigkeiten und Zukäufe ist mit Zuwächsen bei den Bestandsimmobilien zu rechnen. DerZuwachs kann pro Jahr ca. 15 % des Anlagenbestandes erreichen. Für die Erweiterung des Anlagenbestandesgelten die vom AN angebotenen Preise gem. Angebot bzw. LV. Auf die Übertragung zusätzlicher Anlagenbesteht für den AN kein Rechtsanspruch.
Die Auswertung des Zuschlagskriteriums "Preis" erfolgt je Los.
Für das Zuschlagskriterium "Organisationskonzept / Qualitätsmanagement" sind keine losbezogenen Unterlagen einzureichen. Die Auswertung erfolgt Los-übergreifend und wird mit den jeweils erreichten Punkten im Zuschlagskriteriums "Preis" in dem entsprechenden Los verrechnet um die erreichte Gesamtpunktzahl je Los zu ermitteln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mieterzentrum 1
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mieterzentrum 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mieterzentrum 3
Ort: Unterschleißheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mieterzentrum 4
Ort: Unterschleißheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mieterzentrum 5
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6F614K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).