Betriebsunterstützung Netzwerk und Firewall Referenznummer der Bekanntmachung: 2023CHO000009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsunterstützung Netzwerk und Firewall
Benötigt wird eine Unterstützungsleistung für den Betrieb und die Weiterentwicklung der Bestandsbereiche Netzwerk und Firewall. Diese umfassen Komponenten der Hersteller Extreme, Cisco und Fortinet inklusive der jeweiligen Managementsysteme. Für die Betriebsunterstützung werden zwei System Engineers (SE) mit einem Level Professional als zentrale Berater in den unterschiedlichen Teilbereichen benötigt.
Betriebsunterstützung Netzwerk
Betriebsunterstützung Netzwerk
Zweimalige Verlängerungsoption um je 12 Monate
Betriebsunterstützung Firewall
Betriebsunterstützung Firewall
Zweimalige Verlängerungsoption um je 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss Insolvenzverfahren / Liquidation, Eigenerklärungen zur
Leistungsfähigkeit, Mindestlohn, Erklärung zur Struktur des Bieters, Erklärung zu Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister, Eigenerklärung Russland, Eigenerklärung Scientology
Unternehmensdarstellung allgemein und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand
Projektreferenzen über vergleichbare erfolgreich durchgeführte Aufträge
Unternehmensdarstellung allgemein und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand
Projektreferenzen über vergleichbare erfolgreich durchgeführte Aufträge
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.