Prallwand und Wandverkleidung Referenznummer der Bekanntmachung: 2011HBA006_20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiser-Max-Straße 1
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Stadt Kaufbeuren
E-Mail:
Telefon: +49 8341437587
Fax: +49 8341437609
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prallwand und Wandverkleidung
Ersatzneubau der Turnhalle der Schrader-Grundschule mit Erweiterung der Josef-Landes-Schule.
. Vorbereitende Maßnahmen (Verlegeplanung, Doku)
. Unterkonstruktion (UK) Prallwand A1 ca. 215 m2
. UK Wandverkleidung ballwurfsicher A1 ca. 230 m2
. Hohlraumdämmung Mineralfaser 30 mm ca. 445 m2
. Prallwandverkleidung aus Brettsperrholz-Akustikpaneelen, absorbierend, ca. 200 m2
. Sockelleiste und Bodenanschlussdichtung ca. 105 m
. Einbauelemente in Prallwand:
2 Stk. Geräteraumtore, 2 Stk. Sporthalleninnentüren
T30 RS mit fest verglasten Seitenteilen F30,
2 Stk. Sportgerätetüren 35 x 195 cm,
2 Stk. Sporthallen-Revisionstüren 50 x 100 cm,
2 Stk. Sporthallen-Revisionstüren 50 x 50 cm,
jeweils inkl. Bekleidung; Leibungsverkleidungen
. Wandverkleidung aus Brettsperrholz-Akustikpaneelen, absorbierend, ca. 225 m2
. Ballabrollbrett ca. 120 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Prallwand und Wandverkleidung
Ort: Colmberg
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,
soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind;
- gemäß § 134 Abs. 2 GWB mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Absagen in Briefform,
beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland