Neubau Feuerwache Garching Elektrotechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 621-01/052
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 3
Ort: Garching b. München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8932089202
Fax: +49 89320899202
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.garching.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwache Garching Elektrotechnische Anlagen
Bauvorhaben Neubau Feuerwache in Garching b. München. Die Stadt Garching b. München beabsichtigt die Elektrotechnische Anlagen auszuschreiben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Betoneinlegearbeiten Erdung und BlitzschutzKabel und Leitungen PotentialausgleichVerlegesystemeVerteilungen / ZähleranlagenGerätedosenInstallationsgeräteRauch-Wärme-Abzugs-AnlagenBeleuchtungSicherheitsbeleuchtungUnterbrechungsfreie StromversorgungTK-AnlageSprechanlageELA-Anlage Funk-BesprechungssystemAntennenanlage Feuerwehr-FunkSatelliten-AntennenanlageBrandmeldeanlageVideoüberwachungsanlageEDV-ÜbertragungssystemeAktive KomponenteFernmeldeverteilerBrandschutztechnikSchlitze, Durchbrüche, Bohrungen, Erdarbeiten, Dachdurc Besondere LeistungenDokumentationArbeiten gegen NachweisWartung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 89/21762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.