23 E 067 - Übernahme, Behandlung und Verwertung von Bioabfall Referenznummer der Bekanntmachung: 23 E 067
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9415075629
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
23 E 067 - Übernahme, Behandlung und Verwertung von Bioabfall
Übernahme des von der Stadt Regensburg angelieferten Bioabfalls von jährlich ca. 4.100 t. an einer Übernahmeeinrichtung, die maximal bis zu 40 Straßenkilometer von der Stadtmitte Regensburg entfernt liegen darf.
Transport und Behandlung / Verwertung des Bioabfalls in einer dafür genehmigten Anlage.
Trennung bzw. Aussortierung sowie Entsorgung von anfallenden Stör- und Reststoffen.
Verwertung bzw. Behandlung der Bioabfallmengen sowie die Vermarktung von Erzeugnissen aus dem Bioabfall.
Übernahme des von der Stadt Regensburg angelieferten Bioabfalls von jährlich ca. 4.100 t. an einer Übernahmeeinrichtung, die maximal bis zu 40 Straßenkilometer von der Stadtmitte Regensburg entfernt liegen darf.
Transport und Behandlung / Verwertung des Bioabfalls in einer dafür genehmigten Anlage.
Trennung bzw. Aussortierung sowie Entsorgung von anfallenden Stör- und Reststoffen.
Verwertung bzw. Behandlung der Bioabfallmengen sowie die Vermarktung von Erzeugnissen aus dem Bioabfall.
Der Vertrag beginnt am 01.01.2024 und läuft zunächst fest bis zum 31.12.2026.
Er verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Verlängerung des Vertrages weder durch der AG noch durch den AN bis spätestens 30.06. des jeweiligen Kalenderjahres in Textform widersprochen wird. Für die Fristwahrung ist der Zugang der vorgenannten Mitteilung entscheidend.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung sowohl durch den AN also auch durch die AG
aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss gegeben sein, § 44 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit dem Angebot das Formblatt L124 bzw. III.106 Eigenerklärungen zur Eignung (Vergabehandbuch Bayern) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) und die Eigenerklärung Bezug Russland (Formblatt 127 / L127 / III.27) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Weitere Eignungsanforderungen siehe unter den Punkten III.1.2), III.1.3), III.2.1) und III.2.3).
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Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und ein bevollmächtigter Vertreter (= Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens) zu benennen sind und die von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterschreiben ist (Formblatt L234 bzw. III.109).
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 bzw. III.106) abgeben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter bzw. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. bei der Zusammensetzung einer BG sofort anzuzeigen.
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Falls eine Unterauftragsvergabe an Dritte (§ 36 VgV) erfolgt, ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (Formblatt L235). Vor der Erteilung des Zuschlags sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und die unterschriebene Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L236) ist einzureichen. Außerdem ist vor Zuschlagserteilung nachzuweisen, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123, § 124 GWB für den Unterauftragnehmer vorliegen, z. B. durch die Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124).
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Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter selbst nicht geeignet ist, liegt ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor, § 47 VgV.
In diesem Fall sind die Namen der Unternehmen und die Leistungen/Kapazitäten, die von diesen Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Formblatt L235 bzw. III.107).
Außerdem sind mit dem Angebot die unterschriebene Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L236 bzw. III.108) und deren eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 bzw. III.106) abzugeben.
Auf Verlangen sind auch hier die entsprechenden Nachweise speziell für die in Anspruch genommene Eignung vorzulegen.
Eine Referenz im Bereich Übernahme, Behandlung und Verwertung von Bioabfall über einen Auftrag
vergleichbarer Größenordnung.
Ein bereits abgeschlossenes Referenzprojekt darf nicht vor dem 31.12.2020 geendet haben.
Ein noch laufendes Referenzprojekt muss mindestens seit 01.01.2021 bestehen.
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Genehmigungsnachweis des Betreibers über die Zulassung als Übernahme-/Umladestelle für Biomüll aus Privathaushaltungen.
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Genehmigungsnachweis des Betreibers über die Zulassung als Behandlungs- und Verwertungsanlage für Biomüll aus Privathaushaltungen für jede benannte Anlage.
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Nachweis, dass die Behandlungsanlage(n) für Bioabfall nach den Erfordernissen und der Sorgfalt eines Entsorgungsfachbetriebs nach § 56 KrWG betrieben wird / werden.
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Eigenerklärung über die Verwertungs-/Vermarktungswege der Gärreste und ggf. anderer Erzeugnisse (max. zwei DIN A4-Seiten).
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Nachweis über die eingesetzte(n) Entsorgungsanlage(n) und deren Entsorgungswege bei Störstoffen und Sortierresten im Biomüll.
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Nachweis durch Vorlage von RAL-Zertifikaten oder gleichwertige Nachweise (z.B. Laboranalysen), dass die aus Bioabfall erzeugten Stoffe (Komposte oder Gärprodukte) bisher die Kriterien der Bioabfallverordnung und ggf. der Düngemittelverordnung sowie die Gütekriterien der Bundesgütegemeinschaft Kompost (RAL-GZ 251 oder RAL-GZ 245) einhalten.
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Nachweis über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV mit gültigem Zertifikat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens inklusive der notwendigen Kommunikation und der Angebotsabgabe erfolgt AUSSCHLIESSLICH elektronisch über die Vergabeplattform https://my.vergabe.bayern.de.
Diese Vorgabe gilt somit auch für die nachfolgenden Punkte.
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Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
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Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese - wenn möglich - bis 7 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist zu stellen.
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Wir empfehlen den Bewerbern sich frühzeitig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Straße 3
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Telefon: +49 9415075629
Fax: +49 9415074629