BvA_Zweckverband Gymnasium Gaimersheim_Erweiterung des Gymnasiums Gaimersheim_Arch Referenznummer der Bekanntmachung: 72/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Residenzplatz 1
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail:
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-eichstaett.de
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_Zweckverband Gymnasium Gaimersheim_Erweiterung des Gymnasiums Gaimersheim_Arch
Der Zweckverband Gymnasium Gaimersheim (bestehend aus dem Landkreis Eichstätt und der Stadt Ingolstadt) ist Sachaufwandsträger für das Gymnasium Gaimersheim, Am Hochholzer Berg 2, 85080 Gaimersheim
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Das Gymnasium Gaimersheim wurde in den Jahren 2009 bis 2010 neu errichtet. Das vierzügige Gymnasium am Hochholzer Berg in Gaimersheim wurde seiner Zeit gemäß gültigen Schulsystems als G8 Gymnasium geplant und umgesetzt. Die Ausrichtung besteht zu 64% aus einem Naturwissenschaftlich- technologischen und zu 36% aus einem Sprachlichen Anteil.
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Aufgrund der steigenden Schülerzahlen an den Ingolstädter Gymnasien und der mittelfristig nicht mehr bedarfsdeckend vorhandenen Kapazitäten, wurde unter Federführung des Schulverwaltungsamtes Ingolstadt gemeinsam mit den Landkreisen Pfaffenhofen, Neuburg/Schrobenhausen und Eichstätt in den letzten Monaten die Schulentwicklung für die Region eingehend betrachtet. Auf Basis der Ergebnisse an den Ingolstädter Schulen sowie unter Berücksichtigung der Schulentwicklung und der vorhandenen Bestandskapazitäten hat das Schulverwaltungsamt der Stadt Ingolstadt hierzu verschiedene Lösungs-/ Auslegungsvarianten erarbeitet, schulfachlich bewertet und einen gesamtheitlichen Konzeptvorschlag erstellt.
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Beauftragt werden Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI stufenweise in den Leistungsphasen 1-9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI.
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Zusätzlich werden Besondere Leistungen beauftragt.
Gymnasium Gaimersheim Am Hochholzer Berg 2 85080 Gaimersheim Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Der Zweckverband Gymnasium Gaimersheim (bestehend aus dem Landkreis Eichstätt und der Stadt Ingolstadt) ist Sachaufwandsträger für das Gymnasium Gaimersheim, Am Hochholzer Berg 2, 85080 Gaimersheim
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Das Gymnasium Gaimersheim wurde in den Jahren 2009 bis 2010 neu errichtet. Das vierzügige Gymnasium am Hochholzer Berg in Gaimersheim wurde seiner Zeit gemäß gültigen Schulsystems als G8 Gymnasium geplant und umgesetzt. Die Ausrichtung besteht zu 64% aus einem Naturwissenschaftlich- technologischen und zu 36% aus einem Sprachlichen Anteil.
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Aufgrund der steigenden Schülerzahlen an den Ingolstädter Gymnasien und der mittelfristig nicht mehr bedarfsdeckend vorhandenen Kapazitäten, wurde unter Federführung des Schulverwaltungsamtes Ingolstadt gemeinsam mit den Landkreisen Pfaffenhofen, Neuburg/Schrobenhausen und Eichstätt in den letzten Monaten die Schulentwicklung für die Region eingehend betrachtet. Auf Basis der Ergebnisse an den Ingolstädter Schulen sowie unter Berücksichtigung der Schulentwicklung und der vorhandenen Bestandskapazitäten hat das Schulverwaltungsamt der Stadt Ingolstadt hierzu verschiedene Lösungs-/ Auslegungsvarianten erarbeitet, schulfachlich bewertet und einen gesamtheitlichen Konzeptvorschlag erstellt.
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Der Konzeptvorschlag der Stadt Ingolstadt sieht unter anderem die Erweiterung des Gymnasiums Gaimersheim auf ein fünfzügiges G9-Gymnasium (inkl. der Fachräume) vor. Dieser Konzeptvorschlag Wurde vom zuständigen Ministerium als realistisch und nachvollziehbar eingestuft. Auch der Landkreis Eichstätt hat die Notwendigkeit der Erweiterung des Gymnasiums intensiv geprüft und erachtet dies ebenfalls als erforderlich.
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In der Verbandsversammlung am 11.01.2023 wurde daher die Erweiterung des Gymnasiums Gaimersheim auf ein fünfzügiges G9-Gymnasium zum Schuljahr 2025/26 aufgrund der vorliegenden Schülerzahlprognosen als notwendig erachtet und einstimmig beschlossen. In der Verbandsversammlung wurde die Verwaltung mit der Erarbeitung von relevanten Eckpunkten beauftragt. Aufgrund dessen wurde der folgende, grobe Zeitplan aufgestellt:
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2023 und 2024: stufenweise Beauftragung von Planungsleistungen, Erstellung Entwurfsplanung Leistungsphase 3 mit Kostenberechnung, Einholung schulaufsichtliche Genehmigung auf Basis Entwurfsplanung, Stellen des Fördermittelantrags, weitere Ausplanung des Erweiterungsbaus
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2025/2026/2027: Bauphase
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2027/2028: Bezug des Erweiterungsbaus zum Schuljahresbeginn
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Nach den Flächenbandbreiten der Regierung von Oberbayern ergibt sich für ein 5-zügiges G9-Gymnasium ein Schulflächenbedarf von rd. 7.791 (Mittelwert) bis 8.451 m² (Maximalwert) NUF 1-6.
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Das Gymnasium Gaimersheim verfügt über einen Flächenbestand von rd. 6.160 m² NUF 1-6. Daraus ergeben sich Gesamtfehlflächen von rd. 1.630 bis 2.290 m² NUF 1-6, verteilt über die sechs Raumgruppen Unterrichts-, Lehrer-, Verwaltungs-, Arbeitstechnischer- und Aufenthaltsbereich, Küchen- und Speisenbereich und Ganztagsbereich.
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Für die Erweiterungsplanung wird die Prüfung zur Umsetzung des Raumprogramms nach dem sog. Münchner Lernhauskonzept empfohlen. Mit einem modernen Raumkonzept kann für das Gymnasium Gaimersheim ein attraktiver Rahmen zur Umsetzung zeitgemäßer pädagogischer Lehr- und Lernmethoden geschaffen werden. Weiterhin bieten sich Synergien für eine multifunktionale Mehrfachnutzung und optimale Auslastung der Räume.
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Als Planungsgrundlage wird ein Gesamtflächenbedarf vom Mittel- bis zum Maximalwert der Flächenbandbreiten angesetzt. Mit dem Basiswert der Flächenbandbreiten können die Raumbedarfe für Gymnasien nicht nachhaltig bedarfsdeckend sichergestellt werden. Weiterhin ergeben sich aufgrund des Clusterkonzepts höhere Flächenanforderungen für die NUF 1-6 (zusätzliche Flächen für Foren, Aufenthaltsbereiche, Teamräume), die durch Einsparungen bei den Verkehrs- und Funktionsflächen kompensierbar sind. Im Rahmen des Planungsprozesses soll eine wirtschaftliche Gesamt- und Erweiterungsflächenbedarfsplanung erfolgen. Aufgrund der Fehlflächen in allen Raumgruppen erscheint es im Rahmen der Erweiterungsplanungen ebenfalls zielführend eine teilweise Neustrukturierung bzw. Umnutzungen im Gebäudebestand zu prüfen.
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Das aktuelle Küchensystem Ausgabeküche (Speisen werden von einem Caterer angeliefert, warmgehalten und ausgegeben) soll auch zukünftig beibehalten werden. Im Speisenbereich wird aufgrund der Vorschriften zum Brandschutz und notwendiger Bewegungsflächen die Maximalfläche der Flächenbandbreiten von 1,7 m² pro Schülerin/Schüler in einer Schicht angesetzt.
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Nach der Ganztagsentwicklungsprognose der Stadt Ingolstadt wird für die offene Ganztagsbetreuung eine Entwicklung der Betreuungsquote von rd. 10% (Schuljahr 2022/23) auf 20% der Gesamtschülerinnen und Gesamtschüler zugrunde gelegt. Mit der Erweiterung des Gymnasiums Gaimersheim auf ein fünfzügiges G9-Gymnasium (35 Klassen + 10 Kurse) ergeben sich 52,1 Sportklassen. Nach den Sportstättenrichtlinien der Regierung von Oberbayern sind 4 Übungseinheiten für den Hallen- und Freisport erforderlich.
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Im Bestand sind aktuell 3 Übungseinheiten mit Betriebsräumen vorhanden:
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Hallensportflächen 3 Übungseinheiten (3-fach Sporthalle)
Freisportflächen 3 Übungseinheiten
Rasenspielfeld 60 m x 90 m
Allwetterplatz 1/28 m x 44 m + 1/20 m x 28 m
Laufbahnen 4/1,22 m x 130 m + 2/1,22 m x 120 m
Kugelstoßanlage 15 m x 24 m
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Bei den Sportflächen ergibt sich ein voraussichtlicher Gesamtfehlbedarf von 1 Übungseinheit mit Betriebsräumen.
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Die vorläufige Annahme der Gesamtkosten der Maßnahme beläuft sich auf 15. Mio. EUR brutto.
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Im Rahmen der Maßnahme werden neben Neubau- / Erweiterungsmaßnahmen voraussichtlich Umbaumaßnahmen erforderlich. Für die Erweiterung ist eine Erweiterungsfläche grundsätzlich vorgesehen.
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Leistungen:
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Beauftragt werden Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI stufenweise in den Leistungsphasen 1-9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI, sowie Besondere Leistungen.
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9
Vorgesehener Termin für die Fertigstellung (des Bauvorhabens / der Maßnahme) ist 2027, Bezug des Erweiterungsbaus zum Schuljahresbeginn 09/2027.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zweckverband Gymnasium Gaimersheim_Erweiterung des Gymnasiums Gaimersheim_Arch
Postanschrift: Josef-Schwarz-Weg 11
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81479
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY61C6
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.