Offenes Verfahren - Geflügel frisch und TK Referenznummer der Bekanntmachung: EU 01-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Albertus-Magnus-Str. 4
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9419432420
Fax: +49 9419437415
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren - Geflügel frisch und TK
Belieferung der Dienststellen des STW mit Geflügel frisch und TK
Los 1 - Geflügel TK
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Dienststellen (s. Anlage 9) mit den aufgeführten Produkten lt. LV.Bieterfragen können bis max. 26.07.2023 unter gestellt werden.
Los 2 - Geflügel frisch
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Dienststellen (s. Anlage 9) mit den aufgeführten Produkten lt. LV.Bieterfragen können bis max. 26.07.2023 unter gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Geflügel TK
Ort: Hofkirchen
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94544
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Geflügel frisch
Ort: Hofkirchen
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94544
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981530
Fax: +49 98153-1456
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.