Sammlung und Vermarktung von Altpapier der Stadt Ansbach Referenznummer der Bekanntmachung: AB05
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Joh.-Seb.-Bach-Platz 1
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98151463
Fax: +49 981511463
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ansbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung und Vermarktung von Altpapier der Stadt Ansbach
Einsammlung, Übergabe und Vermarktung von Altpapier (PPK) im Stadtgebiet Ansbach
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Gestellung von Ersatzbehältern für die Altpapiererfassung und Behälteränderungsdienst,
• Wöchentliche Einsammlung (Leerung) aller bereitgestellten Behälter für Altpapier (PPK) in den US-Wohngebieten der Stadt Ansbach,
• 4-wöchige Einsammlung (Leerung) aller bereitgestellten Behälter für Altpapier (PPK) im übrigen Stadt-gebiet,
• Übernahme und Verwiegung des gesammelten Altpapiers (PPK),
• Durchführung des Meldewesens,
• Ordnungsgemäße Behandlung, Verwertung bzw. Vermarktung des übernommenen Altpapiers (PPK) inkl. Entsorgung aller Stör- und Reststoffe.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum Vertragsende kündigt. Der Vertrag endet spätestens zum 31.07.2029, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc.,
- Liste der Referenzprojekte mit ausgeführten vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner,
- Benennung und Beschreibung der für die Ausführung des Auftrags verfügbaren Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstungen zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
• Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes
• Vorhandene oder zu beschaffende Fahrzeuge für die Einsammlung von Altpapier (Die Fahrzeuge müssen mindestens Abgasnorm EURO VI entsprechen.)
• Vorgesehene Verwertungs- / Vermarktungswege für Altpapier
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB,
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB,
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB,
- Erklärung zu Sanktionspaket 5 EU,
- Erklärung zu Auftragsdatenverarbeitung
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03==Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.