Lieferung Betriebshygienebedarf
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kronenstraße 8
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 83125256023
Fax: +49 83125256015
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Betriebshygienebedarf
Lieferung Betriebshygienebedarf für alle städtischen Liegenschaften der Stadt Kempten (Allgäu) und Stadt Kempten Service GmbH.
Ca. 49 Liegenschaften insgesamt.
Rahmenvertrag über 2 Jahre (01.01.2024 - 31.12.2025)
Kempten (Allgäu)
Lieferung Betriebshygienebedarf für alle städtischen Liegenschaften der Stadt Kempten (Allgäu) und Stadt Kempten Service GmbH.
Ca. 70 Liegenschaften insgesamt.
Rahmenvertrag über 2 Jahre (01.01.2024 - 31.12.2025) Serviceleistungen und Bestell-/Wirtschaftlichkeitssoftware
Die Informationen nach § 134 GWB über den Ausgang des Vergabeverfahrens wird in KW 48/2023 verschickt. Nach Ablauf der Wartefrist nach § 134 GWB wird der Zuschlag in KW 50/2023 erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung Berufs-/Handelsregister
Angabe des Jahresumsatzes - kein Mindestumsatz gefordert
Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Personen-/und Sach- und Vermögensschäden je 2.000.000 € Deckungssumme
Angabe 2 Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen, Referenzzeitraum 5 Jahre im Formblatt 1240 Kurzbeschreibung, Angabe über das betriebliche Lieferkettenmanagement, Angabe Maßnahmen Umweltmanagements, Angabe Beschäftigtenanzahl, Angabe Vergabe von Unteraufträgen
- Eigenerklärung Bezug Russland
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Kempten (Allgäu), Zentrale Vergabestelle, Kronenstraße 8, 87435 Kempten (Allgäu)
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen richten Sie bitte bis spätestens 26.10.2023 ausschließlich über die Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de an die Vergabestelle. Verwenden Sie hierzu bitte den unverschlüsselten Bereich Bieterfragen-/mitteilungen.
Die Angebote sind mit den ggf. geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Angebotsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de einzureichen.
Bei Fragen zur kostenlosen Registrierung auf der Vergabeplattform oder zur elektronischen Einreichung des Angebotes über die Vergabeplattform steht die Hotline des Staatsanzeigers eServices gerne zur Verfügung:
Tel.: +498929014242
E-Mail:
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: Kein Eintrag
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift: Kronenstraße 8
Ort: Kempten (Allgäu)
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 83125256024
Fax: +49 83125256015
Internet-Adresse: www.kempten.de