Generalplanerleistungen für die Branschutz- und anlagentechnische Sanierung zuzüglich Strangsanierung und Errichtung einer Photovoltaikanlage Agentur für Arbeit Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: 150110
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lina-Ammon-Str. 9
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BA- Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH, Lina-Ammon-Str.9, 90471 Nürnberg
E-Mail:
Telefon: +49 911-98872941
Fax: +49 911-98872909
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bi-management.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen für die Branschutz- und anlagentechnische Sanierung zuzüglich Strangsanierung und Errichtung einer Photovoltaikanlage Agentur für Arbeit Leipzig
Generalplanerleistungen für die Brandschutz- und anlagentechnische Sanierung zuzüglich WC-Strangsanierung und Errichtung einer Photovoltaikanlage Agentur für Arbeit Leipzig, Geort-Schumann-Straße 150
BA - Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH Lina-Ammon-Str. 9 90471 Nürnberg Deutschland
Die Agentur für Arbeit in Leipzig in der Georg-Schumann-Straße 150 in Leipzig, bestehend aus einem Hauptgebäude (Bj. 1996, Bruttogeschossfläche 37.942 m²) sowie zwei Nebengebäuden (Haus 1, Bj. ca. 1902, Bruttogeschossfläche 2.784 m² und Haus 2, Bj. ca. 1902, Bruttogeschossfläche 1.535 m², Haus 1 und 2 stehen jeweils unter Denkmaschutz) soll einer umfassenden brandschutz- und anlagentechnischen Sanierung unterzogen werden (einschließlich Fassade). In den beiden Nebengebäuden Haus 1 und Haus 2 soll zusätzlich eine WC-Strangsanierung durchgeführt werden. Auf dem Hauptgebäude ist weiter die Installation einer Photovoltaikanlagen geplant.
Gegenstand der Vergabe sind Generalplanerleistungen mit folgenden Disziplinen:
Leistungen der Objektplanung, Gebäude- und Innenräume gemäß Teil 3 der HOAI. Leistungen der Fachplanung nach Teil 4, Abschnitt 1, Tragswerksplanung sowie Abschnitt 2, technische Ausrüstung für die Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen, Förderanlagen der HOAI. Leistungen der Landschaftsplanung nach Teil 2, Abschnitt 2 der HOAI.
Beabsichtig ist eine stufenweise Beauftragung der LPH 1-2 (Teilbauunterlage), LPH 3 (Bauunterlage), LPH 4-7, LPH 8-9. Ab der LPH 5 soll das Vorhaben in insgesamt 9 Bauabschnitte aufgeteilt werden. Die Generalplanerleistungen sollen vom 01.01.2024 bis zum 30.12.2030 erbracht werden.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes werden die 3 bis 5 am besten geeigneten Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert. Die Auswahl erfolgt anhand der bekannt gemachten Kriterien. Einer Bewertung in einem Wertungsschema unterliegen die folgenden Kriterien:
III.1.3 Referenzen
Art des Projektes: zu erreichende max. Punktzahl: 20 (pro Referenz)
Erbrachte Leistungsbilder: zu erreichende max. Punktzahl: 58 (pro Referenz)
Anrechenbare Kosten: zu erreichende max. Punktzahl: 20 (pro Referenz)
Dem Bieter steht es frei, mehrere Referenzen vorzulegen. Aus den vorgelegten Referenzen werden die drei besten Referenzen einer Wertung nach dem Wertungsschema unterzogen.
III.1.3 Personal
Verhältnis von Mitarbeitern zu freien Angestellten: zu erreichende max. Punktzahl: 20
III.1.3 Qualitätssicherung
Beschreibung der Qualität: zu erreichende max. Punktzahl: 20
Insgesamt können max. 346 Punkte erzielt werden.
Das Wertungsschema ist mit dem Bekanntmachungstext auf der Vergabeplattform verknüpft und kann zusammen mit der Bekanntmachung automatisch von der Vergabeplattform heruntergeladen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis nach § 44 i.V.m. § 75 VgV bzgl. Bauvorlageberechtigung: Nachweis der uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung nach jeweiligem Kammergesetz über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/ oder Führungskräfte des Unternehmens.
Absicherung Schadensfall:
Nachweis einer aktuellen, gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Form einer Bestätigung durch ein in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über
die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Mindestens nötige Deckung für Personenschäden über [Betrag gelöscht] EUR, für Sachschäden über [Betrag gelöscht] EUR.
Umsatz:
Angaben zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach § 45 Abs.4 Nr.4 VgV über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Nachweis: Eigenerklärung
Mindestens nötige Deckung für Personenschäden über [Betrag gelöscht] EUR, für Sachschäden über [Betrag gelöscht] EUR. Die Mindestdeckungssummen müssen für die gesamte Dauer des Vertrages dreifach zur Verfügung stehen.
1. Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich des beschriebenen Leistungsbildes vergleichbar sind.
Nachweis: Eigenerklärung in Form einer Referenzliste, die folgende Angaben enthält:
Auftraggeber (mit Bennennung eines Ansprechpartners sowie Kontaktdaten)
Art des Projektes (Neubau, Umbau, Sanierung etc.)
Ausgeführe Leistungsbilder:
Objektplanung
technische Ausrüstung, beplante Anlagengruppen nach § 53 Abs.2 HOAI
Tragwerksplanung
Landsachaftsplanung
Höhe der anrechenbaren Kosten der Gesamtmaßnahme
Zeitraum der Leistungserbringung
Gewertet werden maximal drei Referenzen. Dem Bieter steht es frei, mehr als drei Referenzen vorzulegen. Aus den vorgelegten Referenzen werden die drei besten Referenzen im Rahmen der Wertung berücksichtigt.
2. Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (§ 46
Abs.3 Nr.8 VgV), gegliedert nach Berufsgruppen, Angestellte und freie Mitarbeiter getrennt.
3. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Erwartet werden Aussagen zu verwendeter Hardware und Bürosoftware, sowie angewandter fachspezifischer Software wie z.B. AVA Programme, Projektsteuerungsprogramme, Datenaustausch im DXF- und DWG Format; GAEB Schnittstelle, sowie vorhandene technische Geräte/Hilfsmitel.
4. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Art. 46 Abs.3 Nr.3 VgV). Die Darstellung kann auch gemäß § 49 Abs.1 VgV durch Vorlage eines Zertifikats nach DIN EN ISO 9001 ersetzt werden.
5. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt.
6. Eigenerklärung zu § 73 Abs.3 VgV i.V.m.§ 46 Abs.2 VgV (Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Bewerbung einer Bietergemeinschaft ist eine Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und Bestätigung der gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall vorzulegen. Ferner sind vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen einzureichen:
Eigenerklärung bzgl. der Ausschlussgründe nach § 123 GWB.
Eigenerklärung bzgl. der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
Eigenerklärung, sich im Auftragsfall zur gewissenhaften Erfüllung von Obliegenheiten nach dem
Verpflichtungsgesetz zu verpflichten.
Eigenerklärung Russland Sanktionen
Weitere Informationen zu dem zu erteilenden Auftrag und zum Vergabeverfahren sind bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle erhältlich.
1. Die geforderten Nachweise nach III.1.1), III.1.2 III.1.3) und VI.3) sind in einem Bewerberformular zusammengefasst.
2. Es wird darum gebeten, die Bewerbung entsprechend der Gliederung des Bewerbungsbogens übersichtlich und geordnet zusammen zu stellen.
3. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert und sind vom Bewerber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Dies gilt nicht, für die vorzulegenden Nachweise, die einer Punktebewertung unterliegen.
Eine Nachreichung von Unterlagen mit dem Ziel der nachträglichen Verbesserung der erzielten Punkte ist ausgeschlossen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs.1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs.6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs.2 GWB).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 bleibt unberührt (§ 160 Abs.3 Nr.1 GWB)
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr.2 GWB),
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr.3 GWB),,
4.Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr.4 GWB). Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs.1 Nr.2. § 134 Abs.1 Satz 2 bleibt unberührt