Tanklöschfahrzeug TLF 3000 St
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 09 4 76 180
Postanschrift: Hauptstraße 38
Ort: Teuschnitz
NUTS-Code: DE24A Kronach
Postleitzahl: 96358
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kämmerei- z.Hd. Frau Sabine Suffa
E-Mail:
Telefon: +49 9268972-24
Fax: +49 9268972-26
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.teuschnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tanklöschfahrzeug TLF 3000 St
Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 Staffel in Anlehnung an DIN 14530-22 und DIN EN 1846
Tanklöschfahrzeug TLF 3000 St
Im Regelfall das Herstellerwerk des Aufbauherstellers
Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 Staffel in Anlehnung an DIN 14530-22 bestehend aus einem Allradfahrgestell und einem Fahrzeugaufbau.
Beladung für TLF 3000 St
Im Regelfall das Herstellerwerk des Aufbauherstellers
Lieferung der feuerwehrtechnischen Fahrzeugbeladung für ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 Staffel in Anlehnung an DIN 14530-22
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tanklöschfahrzeug TLF 3000 St
Postanschrift: Graf-Arco-Straße 30
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 731408-0
Fax: +49 731408-2410
Internet-Adresse: www.magirusgroup.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung für TLF 3000 St
Postanschrift: Albert-Ziegler-Straße 1
Ort: Giengen/Brenz
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7322951-0
Fax: +49 7322951-470
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98152-1277
Fax: +49 98152-1837
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.