Generalsanierung des Landratsamtes Kronach
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Güterstraße
Ort: Kronach
NUTS-Code: DE24A Kronach
Postleitzahl: 96317
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Hochbau Kreiskämmerei
E-Mail:
Telefon: +49 9261678-0
Fax: +49 9261678-211
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-kronach.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung des Landratsamtes Kronach
Los 1: Kauf und Lieferung Server-Hardware
Los 2: Erweiterung und Lieferung Server-Software-Lizenzen (Data-Core)
Lieferung von Server-Hardware
Los 1: Kauf und Lieferung von Server-Hardware
- 6 St Server im 19" Rack
- 2 St 24-Port-Fibre-Channel Switch
- 2 St SAN-System (Storage-Area Network)
- 2 St KVM-Konsole 19" - mind. 5 Ports inkl. Monitor
- 24 St SFP+ Transceiver-Modul (Server)
Kauf bzw. Erweiterung vorhandener Software (Lizenzen) DataCore
Kauf bzw. Erweiterung und Lieferung vorhandener Software (Lizenzen) DataCore (zwingend vorgeschriebenes Fabrikat)
- 1 psch Umstieg vorhandene Lizenzen in TERM-Lizenzierung
- 40 St Erweiterung TERM-Lizenzierung (41-80TB)
- 4 St VMware Erweiterung Lizensierung von 4 auf 6 Hosts
- 1 St VMware-Upgrade Vcenter Server 8 Foundation auf vCenter Server 8 Standard
-2 St Microsoft Windows-Server 2022 Standard Edition (16 Core)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Server-Hardware
Postanschrift: Emmericher Str. 13
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung Server-Software
Postanschrift: Allersdorf 17
Ort: Bindlach
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Der Antrag ist zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein
wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über
die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15
Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die
geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind (§ 160 Abs. 3 GWB).