Sanierung Mittelschule Cadolzburg - Dachdecker Referenznummer der Bekanntmachung: 1190 Dachdecker
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Giesinger Bahnhofplatz 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 91114691308
Fax: +49 91114691319
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Mittelschule Cadolzburg - Dachdecker
Dachdeckerarbeiten für die Sanierung der Mittelschule in Cadolzburg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
An der Mittelschule Cadolzburg werden im Zuge der energetischen Sanierung und Ertüchtigung des Brandschutzes die Dachflächenfenster in der Pausenhalle ausgetauscht. Die sechs Dachflächenfenster werden ausgebaut und entsorgt. Eingebaut werden zwei RWA-Dachflächenfenster und vier festverglaste Dachfenster. Aufgrund der Fassadendämmung im Dachbereich werden Spenglerarbeiten zum Überdecken der bauseitigen Dämmung notwendig. Das Abdeckblech ist unter das bestehende Tropfblech zu führen und an einer Holzleiste zu befestigen.
Ausführung:
April bis Juni 2024
Angebotsoptionen sind detailliert zu spezifizieren. Der Leistungs- und Angebotsumfang muss vollständig der
Hauptposition entsprechen. Systembedingte Mehrkosten in anderen Angebotspositionen sind einzurechnen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Digitale Submission - Keine Anwesenheit möglich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.