Gastronomische Versorgung von Seminarteilnehmern und Auszubildenden im BVS Bildungszentrum Neustadt a.d. Aisch Referenznummer der Bekanntmachung: 174523
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ridlerstraße 75
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bvs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gastronomische Versorgung von Seminarteilnehmern und Auszubildenden im BVS Bildungszentrum Neustadt a.d. Aisch
Auftragsgegenstand ist der Wirtschaftsbetrieb und der gastronomische Betrieb inklusive der gastronomischen Versorgung insbesondere von Seminarteilnehmern, Auszubildenden, Mitarbeitenden und Gästen in dem Gebäude bzw. in den Räumlichkeiten des BVS Bildungszentrums Neustadt a.d. Aisch
BVS Bildungszentrum Neustadt Comeniusstraße 3 91413 Neustadt a.d. Aisch
Auftragsgegenstand ist der Wirtschaftsbetrieb und der gastronomische Betrieb inklusive der gastronomischen Versorgung insbesondere von Seminarteilnehmern, Auszubildenden, Mitarbeitenden und Gästen in dem Gebäude bzw. in den Räumlichkeiten des BVS Bildungszentrums Neustadt a.d. Aisch.
Die gastronomische Versorgung umfasst die folgenden Bereiche:
- Frühstücksversorgung
- Mittagessen
- Abendessen
- Pausenversorgung jeweils am Vor- und Nachmittag
- Seminargetränkeversorgung
- Sonderveranstaltungen nach Bedarf
- Bewirtschaftung der Bierstube in Verbindung mit der vorhandenen Kegelbahn
Die Art und der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.
Ziffer 27 des Vertrags sieht die folgende Verlängerungsoption vor:
"27.1 Dieser Vertrag beginnt am 01. Januar 2024.
27.2 Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre und endet 31.12.2027.
27.3 Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag einseitig über die in Ziff. 27.2 genannte Vertragslaufzeit hinaus bis 31.10.2028 zu verlängern.
Der Auftraggeber hat eine Verlängerung rechtzeitig, spätestens vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit bzw. der dann laufenden Verlängerungslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Das bedeutet: Eine Verlängerung über den 31. Dezember 2027 hinaus hat der Auftraggeber spätestens am 30. August 2027
gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären."
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
1. Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Verpflegungsleistungen)
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Verpflegungsleistungen) jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.
Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Verpflegungsleistungen).
2. Eigenerklärung bezüglich einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit einer Deckungssumme von
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden,
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden,
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselschäden,
- mindestens 300.000,00 für Bearbeitungsschäden und
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Umweltschäden,
- wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie sich verpflichtet, im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt, abzuschließen.
Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
1. Eigenerklärung bezüglich einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit einer Deckungssumme von
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden,
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden,
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselschäden,
- mindestens 300.000,00 für Bearbeitungsschäden und
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Umweltschäden,
- wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr beträgt,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie sich verpflichtet, im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt, abzuschließen.
Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
1. Eigenerklärung des Bieters über die durchschnittliche Zahl der Beschäftigen und die Zahl der Führungskräfte des Bieters in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2020 bis 2022)
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die Zahl der Beschäftigten sowie die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren.
2. Referenzen
Eigenerklärung über mindestens eine (1) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Verpflegungsleistungen in den letzten höchstens fünf (5) Jahren erbrachten wesentlichen Verpflegungsleistungen, jeweils mit den in den im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) Tabellen geforderten Angaben.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Gegenstand der Referenz sind Verpflegungsleistungen.
b) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.
Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen fünf (5) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von fünf (5) Jahren vor der Frist zur Abgabe des Angebots beendet worden sein.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter in den im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) Tabellen jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzangaben bei den Referenzauftraggebern zu überprüfen.
1. Referenzen
Eigenerklärung über mindestens eine (1) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Verpflegungsleistungen in den letzten höchstens fünf (5) Jahren erbrachten wesentlichen Verpflegungsleistungen, jeweils mit den in den im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) Tabellen geforderten Angaben.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Gegenstand der Referenz sind Verpflegungsleistungen.
b) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.
Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen fünf (5) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von fünf (5) Jahren vor der Frist zur Abgabe des Angebots beendet worden sein.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter in den im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) Tabellen jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzangaben bei den Referenzauftraggebern zu überprüfen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6WPR
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland