Durchführung amtliche TSE-/BSE-Tests in Bayern Referenznummer der Bekanntmachung: 2023OKR000003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eggenreuther Weg 43
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91058
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kraus, Olivia
E-Mail:
Fax: +49 913168082119
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung amtliche TSE-/BSE-Tests in Bayern
Transmissible Spongiforme Enzephalopathien (TSE) sind eine Gruppe von neurodegenerativen Krankheiten, die Menschen und Tiere betreffen. Der Verlauf dieser Krankheiten ist stets tödlich. Beim Tier kennt man fünf verschiedene Formen der TSE-Erkrankung: „Scrapie“, auch Traberkrankheit der Schafe und Ziegen genannt, stellt den Prototyp der TSE-Erkrankungen dar. Daneben sind die Transmissible Mink Enzephalopathie der Nerze (TME), die Chronic Wasting Disease der Hirsche (CWD), die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) und die Feline Spongiforme Enzephalopathie (FSE) bekannt. In der EU wird gemäß Verordnung (EG) Nr. 999/2001 ein TSE/BSE-Überwachungsprogramm mittels TSE/BSE-Schnelltestverfahren (TSE/BSE-Tests, www.fli.de/de/publikationen/amtliche-methodensammlung)) durchgeführt.
Ziel der Ausschreibung ist es, einen Vertrag mit einem Auftragnehmer zu schließen, der die amtlichen TSE/BSE-Untersuchungen im Auftrag des LGL durchführt:
Der Auftragnehmer übernimmt außerdem den Probentransport und organisiert die Probenlogistik. Er führt die Untersuchungen (Tests) in seinem eigenen Labor durch, übermittelt die Untersuchungsergebnisse in eine Datenbank und informiert die zuständigen Behörden über reaktive Proben.
Die Rückverfolgbarkeit der Probe zu jedem Zeitpunkt, die Durchführung des Testverfahrens nach den gesetzlichen Vorgaben, die Einhaltung der zeitlichen Anforderungen und eine korrekte Datenübermittlung sind hierbei unabdingbar. Weiterhin findet begleitend ein Controlling durch den Auftraggeber (LGL) statt.
Transmissible Spongiforme Enzephalopathien (TSE) sind eine Gruppe von neurodegenerativen Krankheiten, die Menschen und Tiere betreffen. Der Verlauf dieser Krankheiten ist stets tödlich. Beim Tier kennt man fünf verschiedene Formen der TSE-Erkrankung: „Scrapie“, auch Traberkrankheit der Schafe und Ziegen genannt, stellt den Prototyp der TSE-Erkrankungen dar. Daneben sind die Transmissible Mink Enzephalopathie der Nerze (TME), die Chronic Wasting Disease der Hirsche (CWD), die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) und die Feline Spongiforme Enzephalopathie (FSE) bekannt. In der EU wird gemäß Verordnung (EG) Nr. 999/2001 ein TSE/BSE-Überwachungsprogramm mittels TSE/BSE-Schnelltestverfahren (TSE/BSE-Tests, www.fli.de/de/publikationen/amtliche-methodensammlung)) durchgeführt.
Ziel der Ausschreibung ist es, einen Vertrag mit einem Auftragnehmer zu schließen, der die amtlichen TSE/BSE-Untersuchungen im Auftrag des LGL durchführt:
Der Auftragnehmer übernimmt außerdem den Probentransport und organisiert die Probenlogistik. Er führt die Untersuchungen (Tests) in seinem eigenen Labor durch, übermittelt die Untersuchungsergebnisse in eine Datenbank und informiert die zuständigen Behörden über reaktive Proben.
Die Rückverfolgbarkeit der Probe zu jedem Zeitpunkt, die Durchführung des Testverfahrens nach den gesetzlichen Vorgaben, die Einhaltung der zeitlichen Anforderungen und eine korrekte Datenübermittlung sind hierbei unabdingbar. Weiterhin findet begleitend ein Controlling durch den Auftraggeber (LGL) statt.
Der Auftragnehmer hat die TSE/BSE-Schnelltests an Proben aller zu untersuchenden Tiere in Bayern gemäß den Vorgaben der jeweils aktuellen amtlichen Methodensammlung „TSE – Transmissible Spongiforme Enzephalopathien“ des Friedrich-Löffler-Institutes, durchzuführen. Die Untersuchungen auf TSE/BSE haben unter Beachtung aller einschlägigen Rechtsvorgaben zur Arbeit mit Infektionserregern, des Tierseuchenrechts und der Verordnung zum Umgang mit Tierischen Nebenprodukten zu erfolgen (EU-Vorgaben und nationales Recht). Alle geltenden rechtlichen Bestimmungen in diesem Zusammenhang und in Bezug auf den sicheren Laborbetrieb werden verbindlicher Bestandteil des Auftrages.
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich maximal zweimal um jeweils 12 Monate sofern der Auftraggeber nicht jeweils bis zum 31. Dezember des Vorjahres dem Auftragnehmer mitteilt, dass das Vertragsverhältnis endet.
Eine Verlängerung des Vertrags über den 29.02.2028 hinaus erfolgt nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter informiert durch Vorlage der ausgefüllten Anlage 14 über die Anzahl durchgeführter TSE-/BSE-Tests, den Gesamtumsatz des Labors sowie den Umsatz mit Leistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind, für das abgeschlossene Jahr 2022 sowie das laufende Jahr 2023.
1. Der Bieter weist durch Vorlage in Kopie den Besitz eines gültigen Erlaubnisbescheids für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Leistungen (TSE-/BSE-Tests) nach den einschlägigen Vorschriften nach, insbes. entsprechend § 2 Abs. 1 der Tierseuchenerreger-VO, nach.
2. Der Bieter erklärt durch Vorlage der ausgefüllten Anlage 11, dass in der Vergangenheit seitens der Aufsichtsbehörden keine schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung von TSE-/BSE-Tests festgestellt wurden.
3. Der Bieter erklärt durch Vorlage der ausgefüllten Anlage 12, dass die Labortests in einem Labor durchgeführt werden, das die Anforderungen zur Benennung und Pflichten von amtlichen Laboratorien nach Art. 37 insbesondere Abs. (2) und (4) und Art. 38 der Verordnung (EU) 2017/625 in der jeweils geltenden Fassung, erfüllt; u. a. Fachkompetenz, Ausrüstung, ausreichende Anzahl an qualifizierten und erfahrenen Mitarbeitern, unparteiische Aufgabenwahrnehmung, rechtzeitige Bereitstellung der Ergebnisse, Arbeiten nach der Norm EN ISO/IEC 17025 und Akkreditierung nach dieser Norm durch eine nationale Akkreditierungsstelle, die im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 tätig ist.
4. Der Bieter weist durch Vorlage entsprechender Unterlagen nach, dass er mind. an drei Ringversuchen (nationales Referenzlabor) mit dem Untersuchungsziel TSE/BSE innerhalb der letzten drei Jahre erfolgreich teilgenommen hat. Im Falle von einzelner beanstandeter Testergebnisse sind die durchgeführten Maßnahmen zur erfolgreichen Fehlerbehebung und Qualitätssicherung darzulegen.
5. Der Bieter hat eine Aufstellung des für die TSE/BSE-Untersuchungen vorgesehenen Personals mit Nachweisen zur Qualifikation und Erfahrung des Personals vorzulegen. Geeignete Qualifikationen sind Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent/in VMTA, Medizinisch-technische/r Assistent/in MTA, Biologielaborant/in, Biologe/in, Tierarzt/Tierärztin oder damit vergleichbare Qualifikationen.
6. Der Bieter hat eine Aufstellung der für die TSE/BSE-Untersuchungen vorgesehenen für die Untersuchungsmethoden geeigneten Gerätschaften vorzulegen.
7. Der Bieter erklärt durch Vorlage der ausgefüllten Anlage 13, dass er die TSE/BSE-Untersuchungen ausschließlich nach der gemäß § 27 Absatz 5 Satz 1 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) veröffentlichten „Amtlichen Sammlung von Verfahren zur Probenahme und Untersuchung von Untersuchungsmaterial tierischen Ursprungs im Hinblick auf anzeigepflichtige Tierseuchen“ (Amtliche Methodensammlung) durchführt.
8. Der Bieter weist durch Vorlage entsprechender aktueller Nachweise eine Akkreditierung nach den „Allgemeinen Anforderungen an die Kompetenz für Prüf- und Kalibrier-Labors nach der DIN EN ISO/IEC 17025“ für den Bereich der BSE-Diagnostik nach.
Der Auftraggeber behält sich vor, die technische Leistungsfähigkeit des Bieters durch eine Kontrolle (Laborbegehung) zu überprüfen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2028
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Postleitzahl: 91522
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E-Mail:
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