Rahmenvereinbarung zur Kaufsoftware Wahlkernsysteme Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt3-Z43-2023-0012
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Agnes-Pockels-Bogen 21
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Kaufsoftware Wahlkernsysteme
Leistungsgegenstand der Vergabe ist die Ausschreibung der Rahmenvereinbarung zur Kaufsoftware Wahlkernsysteme.
Inhalt dieser Rahmenvereinbarung ist die Anpassung und Erweiterung der verschiedenen Module (WAS, WUS, WOS, WVZ und WVP) der Anwendung elect und der damit im Zusammenhang stehenden Pflege-, Schulungs- und Unterstützungsleistungen.
Landeshauptstadt München
Stadtgebiet München
Deutschland
Wahlen und Abstimmungen in der Landeshauptstadt München (LHM) werden in den bestehenden Prozessen der Wahlvorbereitung und -abwicklung durch die IT unterstützt. Hierzu setzt die LHM das Produkt elect mit den Modulen Wahlabwicklung (WAS), Wahlunterstützung (WUS), Wahlorganisation (WOS), Wählerverzeichnis (WVZ) und Wahlvorschlagsportal (WVP) ein; das Wahlvorschlagsportal ist dabei keine eigenständige Komponente, sondern abhängig von WUS und wird damit als Teilkomponente von diesem eingestuft. Die Module WAS, WUS, WOS, WVP und WVZ werden auch als Wahlsysteme bezeichnet.
Gegenstand der Vergabe war die Ausschreibung der Rahmenvereinbarung zur Kaufsoftware Wahlkernsysteme mit einer Laufzeit von drei Jahren; optional: Verlängerung der Laufzeit um ein Jahr.
Inhalt dieser Rahmenvereinbarung ist die Anpassung und Erweiterung der verschiedenen Module (WAS, WUS, WOS, WVZ und WVP) der Anwendung elect und der damit im Zusammenhang stehenden Pflege-, Schulungs- und Unterstützungsleistungen.
Verlängerungsoption (1 Jahr) Softwareanpassungen auf Quellcodeebene
Verlängerungsoption (1 Jahr) Systemservice elect - Module WAS/WOS/WUS/WVP Verlängerungsoption (1 Jahr) Systemservice elect - Modul WVZ
Verlängerungsoption (1 Jahr) Unterstützungsleistungen - Beratung bei Anwendung, Konfiguration und Inbetriebnahme
Verlängerungsoption (1 Jahr) Unterstützungsleistungen - Support an Wahlwochenenden, Simulation
Verlängerungsoption (1 Jahr) Multiplikatorenschulung
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die LHM beauftragte die Firma elect iT GmbH mit der Anpassung der Software nebst den damit verbundenen Pflege-, Schulungs- und Unterstützungsleistungen zu beauftragen.
In Bayern werden seit 2022 auf kommunaler Ebene nur noch Elect-Produkte angeboten, da nur diese Produkte auf die spezifischen bayerischen Vorschriften ausgelegt sind.
Aufgrund der Tatsache, dass weitere Anbieter für eine Software, die die rechtlich komplexen Anforderungen des Wahlrechts in Bayern abdeckt, nicht am Markt vorhanden sind, muss der weitere Lifecycle (Wartung, Weiterentwicklung, Support) der in München eingesetzten Variante des Produktes elect gesichert werden um die Wahlen der Jahre 2023 - 2026, sowie mögliche Bürger- und Ratsbegehren, Bürgerentscheide und Volksbegehren, -entscheide nachhaltig zu sichern.
Softwareanpassungen, -erweiterungen, Fehlerkorrekturen sowie Aktualisierungen der Software können nur durch den Hersteller der Software erbracht werden, da dies Eingriffe in die Software selbst erfordert und damit die Kenntnis des Quellcodes voraussetzt. Ebenso können Schnittstellen in den Modulen aufgrund dessen nur durch den Hersteller erstellt werden. Auch unsere Erfahrungen aus den letzten Jahren zeigen, dass diese Tätigkeiten immer einen Eingriff in den Quellcode erfordern. Ein Eingriff in die Software selbst setzt die Kenntnis des Quellcodes voraus.
Das Recht am Quellcode für das Produkt liegt beim Hersteller, der elect iT GmbH. Eine Veröffentlichung/Weitergabe des Quellcodes ist nach Aussage des Herstellers nicht geplant. Daran scheitert auch die Möglichkeit der eigenständigen Weiterentwicklung der Software durch it@M.
Unterstützungsleistungen (Support am Wahlwochenende, Simulation, Beratung bei der Anwendung der Software, Unterstützung bei Konfiguration und Inbetriebnahme), Schulungen:
Grundsätzlich wäre es möglich, diesen Bereich auf einen in Bayern tätigen Dienstleister zu übertragen. Folgende Gründe sprechen jedoch dagegen:
- kein Knowhow an der in München eingesetzten technisch und in der Programmierung deutlich abweichenden Software der MUC-Version; da in Standardversion Prozesse/Programmteile fehlen, würde zusätzliches Wissen benötigt, das der Hersteller liefern müsste.
Anfragen, die über den Standardumfang hinausgehen, müssten mangels Knowhows und Berechtigungen an den Hersteller weitergeleitet werden
- keine Kenntnisse zu den in München bestehenden Schnittstellen. Der Hersteller hat sich diese Kenntnisse durch die Zusammenarbeit mit der LHM seit 2012 bereits angeeignet
- bisher kein Support über in Bayern tägige Dienstleister und auch bestätigt, dass bislang keine Vertragsgrundlage zwischen Hersteller und anderen Dienstleistern für derartiges Konstrukt vorliegt. Nach Information durch den Hersteller ist kein Vertrieb der MUC-Version durch Dritte vorgesehen
- Darüber hinaus:
•den an den Wahltagen dringend benötigten technischen bzw. fachlichen Support hochprioritär (z.B. auch durch Anwesenheit von IT-Spezialisten im Rechenzentrum bzw. bei der Wahlleitung im KVR) zu leisten, ist aus oben genannten Gründen nicht zu erwarten. Bei diesem elementarem und auch politischen Thema für eine Kommune ist dies schlichtweg nicht tragbar.
•Schulungen nur zur Standard-Version, was nicht ausreichend ist.
Vernünftige Alternativen oder Ersatzlösungen im Sinne § 14 Abs. 6 VgV für den aufgeführten Leistungsgegenstand bestehen aus Sicht der LHM nicht. Lediglich die elect IT GmbH kann den Beschaffungsbedarf der LHM aus rechtlichen Gründen decken. Die einschlägigen Leistungen werden europaweit ausschließlich von der elect IT GmbH angeboten. Anderen Unternehmen ist es aus rechtlichen Gründen untersagt, diese Leistungen anzubieten.
Aufgrund der geschilderten Tatsachen liegen die Voraussetzungen der § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV vor. Es wurde daher die Leistung ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb direkt an die Firma elect iT GmbH vergeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zur Kaufsoftware Wahlkernsysteme
Postanschrift: Ringbahnstraße 16/18/20
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3062930980
Fax: +49 30629309833
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragsvergabe endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe (Bekanntmachung vergebener Aufträge) im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB).