Sanierung Multifunktionaler Gemeinbedarfsstandort "Tanzhaus" in Donauwörth
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausgasse 1
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89/997508-96
Fax: +49 89/997508-98
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.donauwoerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Multifunktionaler Gemeinbedarfsstandort "Tanzhaus" in Donauwörth
Sanierung Multifunktionaler Gemeinbedarfsstandort "Tanzhaus" in Donauwörth; Vergabe Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung HLS nach §53 HOAI, LP 1-9, stufenweise Beauftragung
Tanzhaus, Reichsstraße 34, 86609 Donauwörth
Das Tanzhaus, Reichsstraße 34 in 86609 Donauwörth, liegt inmitten des Zentrums der Stadt Donauwörth. Die Nutzung des Standortes reicht bis ins 14. Jahrhundert zurück. Seitdem wurden an dieser Stelle im Verlauf der Zeit zahlreiche Gebäude für öffentliche und gesellschaftliche Zwecke errichtet. Bei dem heutigen Gebäude handelt sich um ein für multifunktionale Nutzungen konzipiertes großes Stadthaus. Dieses wurde 1975 im Stil des historischen Erscheinungsbildes des im Zweiten Weltkrieg zerstörten Vorgängerbaus errichtet und zwischenzeitlich jüngst in die Liste der Baudenkmäler aufgenommen. Im Erdgeschoss befinden sich eine Ladenpassage mit kleineren Geschäftseinheiten sowie Zugänge zu zwei Treppenhäusern und zum Eingangsbereich des Stadtsaals im ersten Obergeschoss. In der zweiten Etage sind Räumlichkeiten für ein Restaurant einschließlich Küche untergebracht. Im 1. Dachgeschoss sind zwei Büroeinheiten und eine Praxiseinheit sowie eine Wohnung vorhanden, im 2. Dachgeschoss war ein archäologisches Museum eingerichtet. Das 3. Dachgeschoß beherbergt eine Lüftungsanlage. Im Untergeschoss befindet sich eine zweigeschossige Tiefgarage, die von der Gebäuderückseite aus befahren werden kann. Seit 2016 steht das Tanzhaus leer und wird nicht mehr genutzt. Das Grundstück liegt innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Innenstadt“.
Das Anwesen befindet sich im Eigentum der Stadt Donauwörth und soll zukünftig weiterhin schwerpunktmäßig öffentlichen Zwecken dienen. Im Rahmen verschiedener Workshops wurde durch den Stadtrat ein Nutzungs- und Raumprogramm festgelegt und beschlossen.
Tragende Bauteile erfolgten in Stahlbeton bzw Mauerwerk. Das Dachtragwerk besteht aus Stahlbetonträgern mit StB Deckenplatte und aufgesattelten Holz Dachsparren.
Die Untergeschosse liegen innerhalb des Grundwassers, hier ist ein erhöhter Aufwand für die Sanierung zu erwarten. Das Bestandsgebäude wird um wesentliche Nutzungen (Bibliothek/Touristen Information/Ticket Office/ Verwaltung und Standesamt) erweitert. Der Saal bleibt erhalten.
Da die Treppenhäuser keinem heutigen Standard in Bezug auf Entfluchtung und Brandschutz entsprechen, wird die Erschließung im Innern neu geregelt. Hier sind wesentliche Eingriffe in die Substanz zu erwarten. Besondere Beachtung sollte die Aussteifung und Standsicherheit während der Bauphase finden. Hier wird es zu temporären Abstützungen kommen, welche statisch nachgewiesen werden müssen.
Die Fassade wird thermisch ertüchtigt, im EG erfolgen neue Öffnungen mit Rundbögen, welche in den Bestand integriert werden müssen.
Aufgrund der hochwertigen Nutzungen verlangt der Ausbau nach einem erhöhten Standard. Die Oberflächen sollten widerstandsfähig gegenüber einer intensiven öffentlichen Nutzung sein. Tresen und Mobiliar sind die neue Visitenkarte des Tanzhauses und daher in hohem Maße identitätsstiftend.
Die technische Infrastruktur (Heizung/Sanitär/Lüftung/Elektro) ist in Gänze zu erneuern. Da die im Bestand zur Verfügung stehende Fläche für Kanalführungen begrenzt ist, wird ein wesentlicher Aspekt sein, im Vorfeld Abstriche bei der Auslegung der Lüftungsanlage zu machen.
Für weitere Details wird auf die "Anlage 5_ND_Projektbeschreibung" verwiesen.
Es werden Planungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für Sanitär, Heizung, Lüftung und Gebäudeautomation iSd. § 53 HOAI Abs. 2, Nr. 1, Nr. 2, Nr .3 und Nr. 8 und zwar mit den Grundleistungen (LP 1-9) gem. Anlage 15.1 zur HOAI 2021 und Optional die Besonderen Leistungen „Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist" ausgeschrieben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen:
— Stufe 1: LP 1 und LP 2,
— Stufe 2: LP 3 und LP 4,
— Stufe 3: LP 5, LP 6 und LP 7,
— Stufe 4: LP 8 und LP 9.
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung und einer bauabschnittsweisen Durchführung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die Besondere Leistung sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist.
Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster HAV-KOM orientieren (siehe Anlage 3)
Verringerung unter Einhaltung der Prinzipien eines transparenten Wettbewerbs gem. § 51 VgV
- stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4);
- Besondere Leistungen "Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung"
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung
Stufe 2: Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung
Stufe 3: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe
Stufe 4: Bauüberwachung und Dokumentation sowie Objektbetreuung
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht.
Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Ausführliche Auftragsbeschreibung und Zugang zu den kostenfreien Teilnahmeunterlagen unter: https://www.subreport.de/E36974852
Die ebenfalls kostenfreie Registrierung im geschützten Login-Bereich des Vergabeportals empfiehlt sich, da darüber etwaige Änderungen mitgeteilt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als 3 Monate nach dieser Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins TED Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 3 Monate nach dieser Bekanntmachung). Erklärungen nach GWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Uneingeschränkter und direkter Zugang gebührenfrei zu den Eignungsunterlagen: https://www.subreport.de/E36974852
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Uneingeschränkter und direkter Zugang gebührenfrei zu den Eignungsunterlagen: https://www.subreport.de/E36974852
Bauvorlageberechtigte Ingenieure im Sinne von § 75 Abs. 1 VgV, Art. 4 BaukammergesetzBayern, Art. 61. 1 BayBO, Abs. 1+2.
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Nachweis einer bestehenden / im Auftragsfalle vorbehaltlos gewährten Haftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden ist zu erbringen.
Alle Bewerber werden bereits an die Stelle darauf hingewiesen, dass öffentliche Aufträge und Konzessionen entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 seit dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden dürfen, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k dieser Verordnung bzw. gemäß FB 127 EU aufweisen. Mit den Angebotsunterlagen erfolgt daher eine Abfrage des
„Russlandsbezugs“ aller Bieter mit dem Formblatt 127 EU. Dieses ist zwingend mit einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Ort: München
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ort: München
Land: Deutschland