0070-Stadt Pocking - Generalsan./Erweiterung Mittelschule Pocking+Abbruch/Neubau Turnhalle - Heizung Referenznummer der Bekanntmachung: 0070.3010.001
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Simbacher Str. 16
Ort: Pocking
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94060
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 85326210017
Fax: +49 85326210044
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
0070-Stadt Pocking - Generalsan./Erweiterung Mittelschule Pocking+Abbruch/Neubau Turnhalle - Heizung
0070-Stadt Pocking - Generalsan./Erweiterung Mittelschule Pocking+Abbruch/Neubau Turnhalle - Heizung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Anschluss an vorh. Fernwärmeversorgung
Heizungsverteilungen 2 Stk bis 7 Heizkreis ca. 530 KW Druckhaltestation 1 Stk., Drehzahlgeregelte Hocheffizienzpumpen 10 Stk., Stahlrohrleitungen bis DN100 ca. 400 mtr. Kupferrohrleitungen Presssystem bis DN50 ca. 1000 mtr., Fernheizrohr Stahl gedämmt bis DN65 ca. 260 mtr., Frischwasserstation 1 Stk., Warmwasserbereiter 200 ltr. 1 Stk. Fußbodenheizsystem ca. 3200 m² Sportbodenheizsystem ca. 740 m² Fußbodenheizungsverteiler ca. 13 Stk. Brandschutzdurchführungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und Ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.