Beschaffung einer Thermal-Vakuum-Kammer Referenznummer der Bekanntmachung: ForFabSat 0850-03
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Magdalene-Schoch-Straße 5
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97074
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 93161563310
Fax: +49 93161563311
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Thermal-Vakuum-Kammer
Das Zentrum für Telematik e.V beabsichtigt eine Thermal-Vakuum-Kammer zu kaufen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das ZfT beabsichtigt den Kauf einer Themal-Vakuum-Kammer für den Test von Kleinsatelliten. Die genaue Leistungsbeschreibung der Thermal-Vakuum-Kammer befindet sich in der Leistungsbeschreibung und dem Kriterienkatalog.
Zahlung und Rechnung muss in 2023 abgeschlossen werden.
Maximaler Preis (netto): 650.000€
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungstellung und Zahlung in 2023
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.