Unterstützung bei der Entwicklung und Erprobung von KI-Prüfansätzen sowie eines KI-Qualitätslabels im Rahmen der Nationalen Initiative zur KI-basierten Transformation in die Datenökonomie (NITD) Referenznummer der Bekanntmachung: ACA-2023-558
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karolinenplatz 4
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.acatech.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung bei der Entwicklung und Erprobung von KI-Prüfansätzen sowie eines KI-Qualitätslabels im Rahmen der Nationalen Initiative zur KI-basierten Transformation in die Datenökonomie (NITD)
Unterstützung bei der Entwicklung und Erprobung von KI-Prüfansätzen sowie eines KI-Qualitätslabels im Rahmen der Nationalen Initiative zur KI-basierten Transformation in die Datenökonomie (NITD)
80333 München
Der Auftraggeber beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die Entwicklung eines KI-Qualitätslabels nach deutschen und europäischen Werten und die dahinterliegenden KI-Prüfansätze.
Weitere Informationen zu den Anforderungen finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage 04a_Leistungsbeschreibung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Der Bieter hat, sofern er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Berufs- oder Handelsregister eintragungspflichtig ist, dies durch Vorlage eines entsprechenden Auszugs nachzuweisen.
Die Vorlage des Nachweises über die Eintragung (nicht älter als sechs Monate) ist eine Mindestanforderung, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
2. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen in entsprechender Anwendung der §§ 123 und 124 GWB vorzulegen.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB ist eine Mindestanforderung.
3. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezuges vorzulegen.
Das Nichtvorliegen eines Russlandbezuges ist eine Mindestanforderung.
1. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zur aktuellen Mitarbeiterzahl vorzulegen.
2. Der Bieter versichert durch Eigenerklärung, dass er durchschnittlich über die letzten drei Kalenderjahre (2020, 2021, 2022) pro Jahr einen Umsatz von mindestens EUR 3.000.000 netto erzielt hat (Mindestanforderung).
Im Falle einer Bietergemeinschaft kann die Mindestanforderung auch dadurch erfüllt werden, dass die Addition der Einzelumsätze der Mitglieder der Bietergemeinschaft den vorgegebenen durchschnittlichen Mindestumsatz erreicht. Auf die Möglichkeiten der Eignungsleihe wird hingewiesen.
3. Der Bieter weist dem Auftraggeber nach, dass er über eine in Rahmen und Umfang marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt.
Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertragsverhältnisses aufrechterhalten, mindestens aber bis zur Verjährung der Mängelansprüche.
zu 1.: Die Vorlage der Eigenerklärung zur aktuellen Mitarbeiterzahl ist eine Mindestanforderung.
zu 2.: Die Vorlage der Eigenerklärung über einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens EUR 3.000.000 netto über die letzten drei Jahre (2020, 2021, 2022) ist eine Mindestanforderung.
zu 3.: Der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (hilfsweise: die Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall) ist dem Angebot als Anlage beizufügen (Mindestanforderung).
Der Bieter hat
a. mindestens eine Unternehmensreferenz, die Kompetenzen im Bereich der Entwicklung von Qualitätskriterien für KI-Anwendungen nachweist,
b. mindestens eine Unternehmensreferenz, die Kompetenzen im Bereich der Entwicklung von Prüfwerkzeugen für KI-Anwendungen nachweist und
c. mindestens eine Unternehmensreferenz, die Kompetenzen im Bereich der Konzeption von Gütesiegeln bzw. Qualitätslabels nachweist
mit dem Angebot vorzulegen.
Für jede vorgelegte Unternehmensreferenz muss gelten: Die eingereichten Unternehmensreferenzen sind den oben angegebenen Bereichen klar und eindeutig zuzuordnen. Die Unternehmensreferenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Bei allen Unternehmensreferenzen (a. bis c.) ist
- der Auftraggeber,
- der Auftragsinhalt,
- der Leistungszeitraum (Beginn und Ende unter Angabe von Monat und Jahr),
- die Größenordnung des Auftragswerts (in EUR) sowie
- der Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
anzugeben. Nachweise können durch offizielle Bescheinigungen, Referenzprojekte inklusive kurzen Beschreibungen oder anderen Dokumenten geleistet werden.
Der Nachweis von mindestens drei Unternehmensreferenzen zu den vorstehend genannten Kriterien ist eine Mindestanforderung.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezugs
Zum Nachweis, dass der Bieter, jedes Mitglieder einer Bietergemeinschaft und jedes andere Unternehmen nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, wird von den Bietern, jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und jedem anderen Unternehmen eine Erklärung zu Russland-Sanktionen verlangt (Mindestanforderung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie neben den übrigen Vorgaben und Regelungen aus den Vergabeunterlagen auch die nachstehenden Regelungen:
9.1 Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich in elektronischer Form. Als elektronisches Mittel nutzt der Auftraggeber hierzu die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (DTVP). Nähere Informationen hierzu, insbesondere über die notwendigen Instrumente für am Vergabeverfahren interessierte Unternehmen (Bieter), finden sich unter http://www.dtvp.de. Weitergehende Informationen finden sich außerdem unter https://support.cosinex.de/unternehmen.
Die jeweils aktuellen Vorgaben, Regelungen und Hinweise des DTVP, insbesondere soweit sie die Kommunikation durch Bieter betreffen, sind zu beachten. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Da die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren ausschließlich über das DTVP erfolgt, obliegt es dem Bieter, sich auf dem jeweils aktuellen Stand des Vergabeverfahrens und der zugehörigen Informationen über das DTVP zu halten.
9.2 Technische Voraussetzungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren
Eine Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere durch das Stellen von Fragen oder das Einreichen von Angeboten setzt voraus, dass sich der Bieter beim DTVP registriert. Soweit der Bieter noch nicht beim DTVP registriert ist, ist die Registrierung kostenfrei unter http://www.dtvp.de erforderlich. Für die elektronische Einreichung von Angeboten ist die Nutzung des "Bietertools" erforderlich. Das "Bietertool" wird kostenfrei über das DTVP für dort registrierte Unternehmen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Angebotsabgabe kann über das "Bietertool" insgesamt eine maximale Datenmenge von 500 MB an den Auftraggeber übermittelt werden (Gesamtdatenmenge von Dateien in den Bereichen "Auszufüllenden Dokumente" und "Eigene Dokumente" des Bietertools).
9.3 Fragen / Hinweise der Bieter
Fragen / Hinweise u. ä. der Bieter zum Vergabeverfahren sind über die Kommunikationsfunktion des DTVP (vgl. Ziff. 9.1 und 9.2 dieser Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) an den Auftraggeber zu übermitteln. Dabei ist das vom Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte "09_Formblatt Bieterfragen" zu verwenden. In anderer Form oder auf anderem Wege eingereichte Fragen / Hinweise u. ä., insbesondere telefonische Fragen / Hinweise u. ä. werden grundsätzlich nicht beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen / Hinweise u. ä. erteilt, die bis zum 18.10.2023 vom Bieter auf dem vorgeschriebenen Kommunikationsweg eingegangen sind. Später eingehende Fragen / Hinweise u. ä. müssen nicht mehr bearbeitet werden. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Gelegenheit, angemessen auf Fragen / Hinweise u. ä. zu reagieren, hierauf ggf. zusätzliche Auskünfte zu erteilen, um dem Bieter ausreichend Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Im Übrigen gilt Ziff. 1 der Bewerbungsbedingungen.
9.4 Weitere Vorgaben und Regelungen für das Angebot
a) Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden. Abgegebene Angebote können nach Ablauf der Angebotsfrist nicht mehr zurückgezogen werden. b) Die Unterzeichnung des Angebotsschreibens - grundsätzlich in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) - umfasst sämtliche weitere Erklärungen und Angaben des Bieters, die er mit seinem Angebot einreicht. c) Soweit der Auftraggeber im Vergabeverfahren Änderungen / Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vornimmt, werden diese über das "09_Formblatt Bieterfragen" vorgenommen und gelten in ihrer letztgültigen Fassung. Dies gilt insbesondere für solche Änderungen / Ergänzungen, die Vertragsbestandteile betreffen; das "09_Formblatt Bieterfragen" wird daher in der jeweils letztgültigen vom Auftraggeber im Vergabeverfahren bereitgestellten Fassung ebenfalls Vertragsbestandteil (vgl. B) dieser Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes i. V. m. Ziff. 5 des "03_Angebotsschreiben". d) Für die Erstellung und Einreichung von Angeboten oder die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt keine Vergütung, Entschädigung oder Kostenerstattung. e) Die eingereichten Angebote werden gemäß den jeweils geltenden vergaberechtlichen Vorschriften geprüft und gewertet. Bitte beachten Sie insbesondere die insoweit jeweils geltenden zwingenden Ausschlussgründe (z.B. bei nicht form- und fristgerecht eingereichten Angeboten oder Angeboten, die Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen enthalten). Beachten Sie außerdem die Vorgaben zu den mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen (vgl. hierzu insbesondere A) bis D) sowie Ziff. 3.1 dieser Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes und die Auflistung der Anlagen im "03_Angebotsschreiben". f) Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen seiner Angebotswertung Einsicht in die Kalkulationsgrundlagen der Bieter zu nehmen und dazu kurzfristig die Übersendung der diesbezüglichen Unterlagen des Bieters anzufordern. Dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich im Hinblick auf ungewöhnlich niedrige Angebote i.S.v. § 60 Abs. 1 VgV.
9.5 Bietergemeinschaften
Für Bietergemeinschaften gilt grundsätzlich Ziff. 5 der Bewerbungsbedingungen. Zur Abgabe der entsprechenden Erklärungen hat der Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen das Formblatt "05_Erklärung Bieter- u. Arbeitsgemeinschaft" zur Verfügung gestellt.
Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Formblätter "08a_Erklärung zu Ausschlussgründen" und "08b_Erklärung zur Eignung" von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und einzureichen.
9.6 Andere Unternehmen / Dritte
Im Auftragsfall sind die Leistungen grundsätzlich im eigenen Unternehmen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen. Andere Unternehmen (Dritte) dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in die Erbringung der Leistungen einbezogen werden. Bieter und Bietergemeinschaften, die beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, haben mit Angebotsabgabe mindestens die Teile des Auftrags zu benennen. Soweit zumutbar sind diese Dritten auch bereits mit Angebotsabgabe - jedenfalls aber auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers - zu benennen. Soweit Bieter oder Bietergemeinschaften darüber hinaus Kapazitäten dieser Dritten auch im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Bieters/der jeweiligen Bietergemeinschaft in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), haben der Bieter/die Bietergemeinschaft dies in ihrem Angebot zu erklären. Für diesen Fall einer Eignungsleihe sind mit Angebotsabgabe für die betroffenen Dritten die erforderlichen Erklärungen zum Nachweis ihrer Eignung unter Verwendung der dafür vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter ("07_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen", "08a_Erklärung zu Ausschlussgründen", "08b_Erklärung zur Eignung") auszufüllen und einzureichen. Zur Abgabe sämtlicher vorstehender Erklärungen hat der Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen die Formblätter "06_Erklärung zum Einsatz anderer Unternehmen" und "07_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" zur Verfügung gestellt.
9.7 Vergabestatistik
Auftraggeber i.S.d. §§ 98 ff. GWB sind gemäß Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (VergStatVO) nach Abschluss des Vergabeverfahrens verpflichtet, ab den Voraussetzungen gemäß § 2 VergStatVO die in § 3 VergStatVO geregelten Daten an die durch die VergStatVO festgelegte zuständige Stelle zu übersenden. Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgenannten Daten, insbesondere der Netto-Auftragswert des Angebots, auf das der Zuschlag erteilt wird, Gegenstand dieser Datenübermittlung sind.
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDY1EFMBST3
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847