Sägmühlsteg Ebermannstadt - Interdisziplinärer Realisierungswettbewerb für Städtebau, Freiraum, Ingenieurbauwerk und Tragwerksplanung nach RPW und VgV
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Franz-Dörrzapf-Straße 10
Ort: Ebermannstadt
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91320
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9194-506-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ebermannstadt.de
Postanschrift: Huttenstraße 4
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Melanie Römer
E-Mail:
Telefon: +49 931-7940778-22
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schirmer-stadtplanung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sägmühlsteg Ebermannstadt - Interdisziplinärer Realisierungswettbewerb für Städtebau, Freiraum, Ingenieurbauwerk und Tragwerksplanung nach RPW und VgV
Die Stadt Ebermannstadt beabsichtigt am Rande des Sanierungsgebiets „Altstadt“ den Neubau des bereits abgebrochenen Sägmühlsteges über die Wiesent als Verbindung zwischen der historischen Altstadt mit dem dicht bebauten Scheunenviertel und der Naturlandschaft. Die Auflager und Pfeiler sind noch vorhanden und sollen für einen hölzernen Neubau wiederverwendet werden. Mit einer Breite von 3,0 m spannte die Brücke in drei Feldern über insgesamt ca. 56 m. Bei der Brückenhauptprüfung im Jahr 2014 wurde eine umgehende Instandsetzung empfohlen. Nach Untersuchungen im Jahr 2020 musste die Brücke gesperrt werden.
In diesem Zusammenhang soll auch der freiräumliche Anschluss an das Scheunenviertel neu gestaltet und Ideen für weitere angrenzende Flächen entwickelt werden. Ebenso soll die Chance genutzt werden, eine städtebauliche Entwicklung des Scheunenviertels vorzuschlagen, die als Grundlage für einen Rahmenplan dienen können.
Wettbewerbsaufgabe ist
- die ingenieurtechnische Planung des Brückenbauwerks für Fußgänger und Radfahrer über die Wiesent (Realisierungsteil),
- die freiräumliche Planung des Brückenumfelds am Scheunenviertel östlich der Wiesent (Realisierungsteil) sowie
- die freiräumliche Planung des Brückenumfelds westlich der Wiesent und im Vorfeld der Sägmühle (Ideenteil),
- die städtebauliche Konzeption für eine mögliche künftige Entwicklung des Scheunenviertels.
Das Brückenbauwerk überspannt die Wiesent mit ca. 56 m Brückenlänge und 3,0 m Breite. Gemäß einer Machbarkeitsstudie von 2021 werden bei Ausführung in Holzbauweise und mit Erneuerung der Auflager die Baukosten in Höhe von ca. 1,0 bis 1,3 Mio EUR netto angenommen.
Das zu gestaltende Umfeld der Brücke umfasst eine Fläche von ca. 900 m2 im freiräumlichen Realisierungsteil. Die Baukosten werden mit ca. [Betrag gelöscht] EUR netto angenommen. Darüberhinaus umfasst der Ideenteil ca. 1.100 m2 Fläche.
Die städtebauliche Aufgabe für das Scheuenviertel umfasst eine Fläche von ca. 1,7 ha.
Auskünfte zum Bewerbungsverfahren
Auskünfte erteilt binnen sieben Tagen das betreuende Büro ausschließlich auf Anfrage über die Online-Vergabeplattform www.aumass.de bis spätestens zum Mittwoch, 18. Oktober 2023. Die Angaben der Wettbewerbsbekanntmachung sind bindend.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auswahlkriterien
Um sich für die Teilnahme am Wettbewerb zu qualifizieren, müssen die Bewerber im Bewerbungsformblatt als Auswahlkriterien
- eine Eigenerklärung abgeben, dass gegen kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe nach §§ 6 und 73 Vergabeverordnung VgV sowie §§ 123, 124 und 128 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB vorliegen,
- sowie ein Referenzprojekt „Brückenbauwerk“ mit Einordnung mind. in Honorarzone III für Ingenieurbauwerke gem. § 41 Punkt 6) i. V. m. Honorarzone III für Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI, (die Ausloberin freut sich insbesondere über Referenzen von Holz- oder Holzhybridbrücken)
- sowie ein Referenzprojekt „Freianlagen“ mit Einordnung mind. in Honorarzone III für Freianlagen gem. § 40 HOAI nachweisen.
Die Referenzprojekte müssen alle folgenden Anforderungen erfüllen:
- Abgeschlossene Realisierung nach dem 01. Januar 2015 und Fertigstellung / Übergabe spätestens am Tag der Bekanntmachung dieses Wettbewerbs im Amtsblatt der EU.
- Der Bewerber hatte die Projektleitung mind. für die Leistungsphasen 2 bis 5 inne. Die Referenzleistung darf vom Bewerber auch in einem anderen Büro (z. B. als leitender Mitarbeiter) erbracht worden sein, wenn darüber eine Bestätigung der Projektleitung durch dieses Büro nachgewiesen wird.
Bewerbungsunterlagen
Es werden zur Bewerbung nur folgende Unterlagen akzeptiert:
- das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformblatt
- Darstellung der Referenzprojekte mit Bild / Plan und Kurzbeschreibung auf einer Seite DIN A4 (Gestaltung freigestellt)
- Nachweis zur Teilnahmeberechtigung Scan der Mitgliedsurkunde der Architekten- bzw. Ingenieurekammer, des Architektenausweises oder der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung oder ein vergleichbares Dokument
- Nachweis über den Eintrag in der Liste für Standsicherheit
- sowie ggf. bei Referenzprojekt aus einem Fremdbüro zwingend der Nachweis über die Projektleitung.
Die Unterlagen sind als verbindliche Bewerbung bis Montag, 30. Oktober 2023 bis 12:00 Uhr ausschließlich digital über die Vergabeplattform https://www.aumass.de einzureichen. Für den rechtzeitigen, vollständigen Eingang trägt der Bewerber die Verantwortung. Kosten für die Bewerbung werden nicht erstattet. Weitere als die geforderten Unterlagen, Bewerbungen per Brief bzw. Post oder pauschale Bewerbungen mit Broschüren, Prospekten, Werkberichten o.ä., werden nicht berücksichtigt.
Ausschlusskriterien
Jeder Bewerber hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
Zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen:
- Nicht digital eingereichte Bewerbungen
- Nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen
- Unvollständig ausgefüllte Bewerbungsblätter
- Fehlende Nachweise
- Mehrfachbewerbungen von natürlichen oder juristischen Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft führen zum Ausscheiden aller Mitglieder.
Auswahlverfahren
Die Zahl der Bewerber zur Teilnahme am Wettbewerb ist unbegrenzt. Der Wettbewerb ist auf 15 Teilnehmer-Teams begrenzt. 5 Teams wurden bereits von der Ausloberin ausgewählt. 10 Teilnehmer werden aus den eingehenden qualifizierten Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt.
Nach Abschluss des Bewerbungszeitraums werden die über die Online-Vergabeplattform eingegangenen Bewerbungen durch die Ausloberin geöffnet. Im zweiten Schritt wird die Qualifizierung jeder Bewerbung anhand der Vollständigkeit und der Erfüllung der Kriterien geprüft. Sollten sich mehr Bewerber qualifizieren, als Plätze für die Wettbewerbsteilnahme zur Verfügung stehen, so entscheidet in einem dritten Schritt das Los über die Auswahl als Wettbewerbsteilnehmer. Zusätzlich werden Nachrücker in angemessener Zahl durch das Los bestimmt. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht einer unabhängigen Dienststelle.
Die Nachrücker werden bei Absage durch/oder Ausschluss eines ausgewählten Teilnehmers spätestens bis zum Rückfragenkolloquium zur Teilnahme zugelassen.
Teilnahmeberechtigt sind in der EU oder den EWR/GPA-Staaten ansässige Teams aus Bauingenieuren/Tragwerksplanern, insbesondere für Brückenbauwerke, mit Eintrag in die Liste für Standsicherheit in Kooperation mit Landschaftsarchitekten und/oder Stadtplanern. Der Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist von allen benannten Verfassern des Teams zu erbringen. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen an die Teilnahmeberechtigung, wer über einen Hochschulabschluss, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Juristische Personen sind zugelassen, sofern der satzungsgemäße Geschäftszweck auf Planungsleistungen entsprechend der Wettbewerbsaufgabe ausgerichtet ist und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Arbeitsgemeinschaften und juristische Personen haben im Bewerbungsformblatt einen bevollmächtigten Vertreter als Ansprechpartner zu benennen. Dieser soll auch im Rahmen des Wettbewerbs als Ansprechpartner in der Verfassererklärung benannt sein. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung am Wettbewerb müssen am Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU erfüllt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden nach folgenden Gesichtspunkten gleichwertig beurteilt. Die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar. Die genannten Kriterien werden ggf. vom Preisgericht noch untergliedert.
- Städtebauliche und landschaftliche Einbindung und Angemessenheit im Stadtbild
- Gestalterische und funktionale Qualität des Brückenbauwerks
- Statisch-konstruktives Konzept
- Unterhaltsaufwendungen des Brückenbauwerks
- Gestalterische und funktionale Qualität der Freianlagen
- Nachhaltigkeit, insbesondere im Hinblick auf Klimaresilienz
- Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Dauerhaftigkeit
- Beachtung von einschlägigen Vorschriften (z.B. ZTV-ING, ERA, etc.)
Die Ausloberin stellt als Preisgeld netto [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung.
Vorgesehene Verteilung des Preisgelds:
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR netto
2-3 Anerkennungen, gleich verteilt, insgesamt [Betrag gelöscht] EUR netto
Summe [Betrag gelöscht] EUR netto
Das Preisgericht kann die Wettbewerbssumme mit einstimmigem Beschluss auch anders aufteilen.
Sofern die Wettbewerbsteilnehmer Umsatzsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig entsprechend dem gültigen Satz zusätzlich vergütet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftrag
Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen. Die Verfasser der im Wettbewerb mit Preisen prämierten Arbeiten werden als Bieter zu einem Verhandlungsverfahren nach VgV eingeladen.
Bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts wird die Auftragsverhandlung zuerst nur mit dem ersten Preisträger geführt. Sollte die Exklusivverhandlung mit dem ersten Preisträger scheitern, können die Verhandlungen auch mit den weiteren Preisträgern aufgenommen werden.
Arbeitsgemeinschaften aus dem Wettbewerb treten im VgV-Verfahren als Bietergemeinschaften auf. Bietergemeinschaften dürfen nach Abschluss des Wettbewerbs nicht erweitert werden. Eine Eignungsleihe kann jedoch über Subunternehmen erfolgen.
Eignungskriterien
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen Bieter oder Bietergemeinschaften spätestens 15 Kalendertage nach Aufforderung die Eignungskriterien nachweisen. Bieter bzw. die Bietergemeinschaften, die nicht die Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen haben, werden nicht zum Verhandlungsverfahren eingeladen.
Alle folgend benannten Eignungskriterien sind nachzuweisen:
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme
--- für Landschaftsarchitekten über mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden,
--- sowie für Planer von Ingenieursbauwerken über mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden (Brückenbauwerk).
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Namentliche Benennung von mindestens 3 technischen Mitarbeitern einschließlich dem Inhaber / Geschäftsführung mit abgeschlossenem Studium
- des Bauingenieurswesens, sowie
- der Landschaftsarchitektur
jeweils mit Abschluss als Diplom, Bachelor, Master an einer Universität oder (Fach-) Hochschule) oder vergleichbarer Abschluss.
Verhandlungsverfahren
Nach dem Abschluss des Wettbewerbs wird den Bietern zeitnah der Tag für das Verhandlungsverfahren und der Katalog mit den Zuschlagskriterien mit differenzierter Bepunktung der einzelnen Kriterien bekannt gegeben. Ein Beurteilungsgremium aus Vertretern der Ausloberin führt das Gespräch anhand eines Katalogs über die Zuschlagskriterien mit einer Wertungswichtung der einzelnen Kriterien.
Zuschlagskriterien
Der Auftrag wird an einen Bieter oder eine Bietergemeinschaft vergeben, der alle Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen hat und der die höchste Bewertung nach folgenden Zuschlagskriterien und Wichtung im Verhandlungsverfahren erreicht:
A Platzierung im Wettbewerb 50 %
B Projektteam und Qualifikation 20 %
C Projektorganisation und -koordination 20 %
D Planungshonorar auf Grundlage einer grobenBaukostenschätzung für den Wettbewerbsentwurf 10 %
Eine Untergliederung wird in den Wettbewerbsunterlagen bekannt gegeben. Insgesamt können 500 Punkte erreicht werden, die sich entsprechend der Wichtung auf die einzelnen Zuschlagskriterien A bis D verteilen.
Auftragsumfang
Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den Planungsleistungen beauftragen,
- sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegen steht (§ 8 Abs. 2 RPW) und
- soweit und sobald die Wettbewerbsaufgabe realisiert werden soll.
Die Planungsleistungen umfassen die Leistungsbilder
- für Städtebaulichen Entwurf in den Leistungsphasen 1 - 3 gemäß Merkblatt 51 der AKBW, empfohlen von der BYAK, sowie
- Freianlagen gem. §§ 38-40 HOAI 2021 (Realisierungsteil), sowie
- Planung von Ingenieurbauwerken gem. §§ 41-44 HOAI 2021, sowie
- Tragwerksplanung für das Brückenbauwerk gem. §§ 49-52 HOAI 2021.
Weitere Regelungen siehe Bewerbungsunterlagen.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981-53-1277
Fax: +49 981-53-1837
Wettbewerbsteilnehmer können von ihnen vermutete Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren bei der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis des Verstoßes bzw. nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen:
Stadt Ebermannstadt - Franz-Dörrzapf-Str. 10, 91320 Ebermannstadt., Deutschland - Telefon: +49 9194 - 506-0, E-Mail:
Im Anwendungsbereich der VgV können sich Wettbewerbsteilnehmer zur Nachprüfung vermuteter Verstöße an die nachfolgend benannte zuständige Vergabekammer wenden, nachdem bei der Ausloberin fristgerecht Einspruch eingelegt wurde.
Im Übrigen gilt § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Postanschrift: Franz-Dörrzapf-Straße 10
Ort: Ebermannstadt
Postleitzahl: 91320
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9194-506-0
Fax: +49 9194-506-50
Internet-Adresse: https://www.ebermannstadt.de