Äußere Bayreuther Straße 8, BBZ-Bauteil D, Generalsanierung der Sporthalle, VgV, Ingenieurleistungen Elektrotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 2023002877
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marientorgraben 11
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Braun, Felix
E-Mail:
Telefon: +49 9112314200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuernberg.de/internet/hochbauamt/
Abschnitt II: Gegenstand
Äußere Bayreuther Straße 8, BBZ-Bauteil D, Generalsanierung der Sporthalle, VgV, Ingenieurleistungen Elektrotechnik
Planungsleistungen zur Elektrotechnik für die Generalsanierung der Sporthalle inkl. Umkleiden, Sanitär- und Gruppenräume
Die Stadt Nürnberg als Schulträgerin beabsichtigt den Bauteil D des BBZ in Nürnberg komplett zu sanieren.
Als wesentliche Elemente der Sanierung sind Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster), die Ertüchtigung aller statisch relevanten Bauteile und des baulichen Brandschutzes, die Erneuerung aller Sportböden und Deckenbekleidungen in den Turn-hallen mit Geräte- und Technikräumen, die Erneuerung und ggf. Umplanung aller Um-kleiden, Sanitär- und Gruppenräume sowie die Erneuerung der Elektro-, Heizungs-, Lüf-tungs- und Sanitärinstallationen vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass die ver-bauten Baumaterialien größtenteils schadstoffbelastet sind. Ein Schadstoffgutachten wird vorab erstellt.
An die Planung werden hohe Ansprüche hinsichtlich des zeitlichen Bauablaufs und der Wirtschaftlichkeit gestellt.
Elektrotechnik
Die Stromversorgung erfolgt aus der bestehenden Niederspannungshauptverteilung im Untergeschoss.
Der Anschluss für Telekommunikation ist im Bestandsgebäude bereits vorhanden.
Photovoltaikanlage
Auf dem Dach der Sporthalle ist eine PV-Anlage zu planen (ca. 100kVA Peak).
Sicherheitsbeleuchtungsanlage
Zum aktuellen Zeitpunkt liegt noch kein Brandschutzkonzept vor.
Für die Flucht- und Rettungswege sollen Not- und Hinweisleuchten in modernster LED-Technik vorgesehen werden.
Es dürfen grundsätzlich nur energiesparende LED-Leuchten eingesetzt werden.
Niederspannungshauptverteilung
Für das gesamte Gebäude ist aktuell im Kellergeschoss eine bestehende Niederspannungshauptverteilung vorhanden. Aus der bestehenden NSHV soll die neue Hauptver-teilung eingespeist werden.
Die Schaltschränke der NSHV sollen als Standverteiler zur Aufnahme des Leistungsschalters der Sicherungstrennleisten, sowie der dazugehörigen Messeinrichtungen auf-gebaut werden.
Verteilungen
Alle Unterverteilungen sollen den jeweiligen Versorgungsbereichen zugeordnet werden, um große Leitungslängen zu vermeiden.
Die Steigleitungen sollen in Steigtrassen, Kabelbahnen etc. verlegt werden.
Die Bestückung der Verteilungen ergibt sich entsprechend der elektrischen Anlagen und Anforderungen der einzelnen Technologiebereiche. In den Verteilungen sollen zusätzlich Buskomponenten, wie Schaltaktoren, Jalousieak-toren, Spannungsversorgung usw. für Steuerungsaufgaben eingesetzt werden.
Die Leitungsinstallation soll u.P. bzw. in Zwischendecken oder in Brüstungs-/ Bodenka-nälen erfolgen. Die Hauptinstallationswege der Elektrotrassen sollen sich in den Räu-men der jeweiligen Stockwerke befinden. Zusätzlich können die Kabeltrassen, wo es benötigt wird brandschutztechnisch verkleidet werden.
Überspannungsschutz
Für den Überspannungsschutz der Starkstromanlage sind Blitzstrom- und Überspan-nungsableiter vorzusehen.
Die Blitzstromableiter als Grobschutz sollen in die Gebäudehauptverteilung eingebaut werden. Zusätzlich sollen sämtliche Unterverteilungen mit Überspannungsschutzele-menten bestückt werden.
Installation
Technikräume sollen auf Putz mittels Schellen, Rohren oder Kabelkanälen installiert werden. Die Unterputzverlegung kann direkt in der Wand/ Decke oder im Rohr erfolgen.
Schalter und Taster sollen in konventioneller Technik mit dazu passenden Steckdosen und Geräteanschlussdosen eingeplant werden. Die Installationsgeräte in der Sporthalle müssen schlagfest ausgeführt werden.
Unterputzgeräte sind mit Schraubbefestigung zu planen.
Das Schalterprogramm soll so ausgewählt werden, dass alle Komponenten auch Tele-fon, EDV usw. in der gleichen Ausführung erhältlich sind.
Beleuchtungsanlagen
Für die Planung der Beleuchtungsanlagen sind die „Hinweise für die Innenraumbe-leuchtung mit künstlichem Licht in öffentlichen Gebäuden“ (Beleuchtung 2006) sowie die DIN 12464 und die DIN 5035 anzuwenden.
Sämtliche Mindestbeleuchtungsstärken müssen mittels Lichtberechnungsprogrammen ermittelt werden.
In der Sporthalle sind schlagfeste LED-Leuchten einzuplanen.
Blitzschutz
Das Gebäude soll eine Blitzschutz- und Erdungsanlage nach dem Blitzschutz-Zonen-Konzept erhalten.
Potentialausgleich
Im Gebäude ist zur Beseitigung von Potentialunterschieden (z. B. zwischen dem Schutzleiter der Starkstromanlage und Wasserleitungen, Lüftungsanlagen oder zwi-schen den Leitungen untereinander) der Potentialausgleich nach VDE 0190 einzupla-nen.
Auswahl und Bemessung der Leiter nach DIN VDE 0100, Teil 540.
Telefonanlage:
Eine Telefonanlage mit Telefonen ist für folgende Bereiche einzuplanen:
-Erste-Hilfe Räume
-Sportlehrerkraftumkleiden
Sprechanlage:
Es ist eine Videosprechanlage für folgende Bereiche einzuplanen:
Klingelanlage für Drittnutzung notwendig. Klingeln am Haupteingang des Sporthallen-traktes mit je einem Klingeltaster für jeden Hallenteil getrennt, mit Videogegensprechan-lage in jedem Hallenteil und Türöffner (regelmäßig in Bedienpanel in Prallwand verortet) sowie im Regieraum; Klingel sowohl akustisches als auch visuelles Signal.
Zeitdienstanlagen:
In der Sporthalle werden Nebenuhren eingeplant.
Die einzelnen Nebenuhren werden mit einer Quarzhauptuhr verbunden.
Elektroakustische Anlagen
In der Sporthalle ist eine neue ELA-Anlage zu planen. Die neue ELA-Anlage wird an bestehende ELA-Anlage angebunden.
Es sind Lautsprecher an den nötigen Stellen für Durchsagen einzuplanen.
Fernseh- und Antennenanlage
Es wird davon ausgegangen, dass keine Antennendosen/ - Anlage benötigt werden
Gefahrenmelde- und Alarmanlagen:
Zum Aktuellen Zeitpunkt liegt kein Brandschutzkonzept vor.
Es soll eine Brandmeldeanlage für einen vollflächigen Schutz geplant werden.
Sowohl mit automatischen Meldern als auch mit Druckknopfmeldern für alle Aus- und Notausgänge.
RA-Anlagen:
Als Sonnenschutz ist ein außenliegender Sonnenschutz, motorisch, automatisch ge-steuert, manuell übersteuerbar einzuplanen.
Übertragungsnetze:
Die Verkabelung und die passiven Komponenten sind bei der Planung vorzusehen.
Die Netzwerkschränke sind so anzuordnen, dass die maximalen Leitungslängen nicht überschritten werden.
Für die Auswahl eines geeigneten Bewerbers werden Referenzprojekte bewertet.
Es werden max. drei Referenzen mit folgenden Angaben bewertet:
- Neubau und/oder Sanierung einer Schule mit Sporthalle oder vergleichbarer Objekte.
Als vergleichbare Objekte werden u.a. Referenzen für folgende Bereiche gewertet:
+ Neubau und/oder Sanierung von Schulen
+ Neubau und/oder Sanierung von Sporthallen bzw. Sportstätten
- Inbetriebnahme innerhalb der letzten 7 Jahre
- Abgeschlossene Ausführung mindestens der Leistungsphasen 2 bis 8
Erstellen Sie bitte je Referenzobjekt eine aussagekräftige Zusammenfassung auf maximal zwei DIN A4 Seiten. Geben Sie darin eine kurze Beschreibung der Maßnahme und nachfolgende Angaben an:
- Bearbeitete und abgeschlossene Leistungsphasen inkl. Datum der Inbetriebnahme
- Bearbeitete Anlagengruppen
- Gesamtbausumme der bearbeiteten Anlagengruppen (netto)
- Bausumme Starkstromanlagen (440, netto)
- Bausumme Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen (450, 470, netto)
- Auftraggeber mit Adresse und Telefonnummer
- Ggf. Referenzschreiben des Auftraggebers
Bei fehlenden bzw. nicht vollständigen Angaben wird die jeweilige Referenz nicht gewertet.
Referenzschreiben sind nicht verpflichtend. Sollten Referenzschreiben eingereicht werden, können sie nur gewertet werden, wenn sie die Einhaltung der Kosten und die Termintreue bescheinigen.
Bei den Referenzen kann durch den Bieter nur der Name der Referenz eingetragen werden. Die Bewertung und Erfüllung der aufgeführten Anforderungen wird durch die Vergabestelle anhand der eingereichten Unterlagen vorgenommen.
Neben den Referenzen weitere Angaben abgefragt und bewertet:
- allgemeinen Bürostruktur (Organigramm)
- Qualifikationen der Führungskräfte und Mitarbeiter sowie deren Berufserfahrung
- Standards hinsichtlich Arbeitsqualität (Darstellung und Erläuterung der Prozesse).
- Kommunikation mit den Planungsbeteiligten
- Kommunikation mit der Auftraggeberin
- technische Büroausstattung
- Organisation der erforderlichen Präsenz während der Planungs- und Ausführungszeit
- Kostenkontrolle
- Qualitätskontrolle
- Einhaltung der vorgegebenen Termine für Planungsabläufe
Die genaue Punktewertung ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufszulassung als Ingenieur oder Ingenieurin oder vergleichbarer Nachweis. Im Auftragsfall ist eine Erklärung nach §1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
Gefordert werden Nachweise und Angaben nach §46 VgV wie der Nachweis der Zertifizierung nach DIN 14675 in Verbindung mit DIN EN 54 und VDE 0833 als Fachfirma und als verantwortliche Person.
a) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind diese Nachweise und Angaben für jedes Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen.
Der Bewerber muss aufzeigen, dass er im Auftragsfall über eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden verfügt, oder bereit ist diese abzuschließen.
Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragsdauer und bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist unterhalten und spätestens vier Wochen nach Vertragsschluss durch Vorlage eines Versicherungsscheins nachweisen. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz mindestens in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht und dieser Betrag in jedem Versicherungsjahr mindestens 2-fach zur Verfügung steht.
Der Auftragnehmer hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf Leistungen der Auftraggeberin. Die Auftraggeberin kann Zahlungen vom Nachweis des Fortbestehens des Versicherungsschutzes abhängig machen.
b) Angaben zum Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre in EUR.
Wenn der Bewerber beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) dieser Unternehmen nachweisen, dass diese gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
a) Wenn die geforderte Versicherung nicht den o.g. Anforderungen entspricht, führt dies zum Ausschluss
b) Die Höhe des Umsatzes wird im Wertungssystem nicht bepunktet; bei berechtigten Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kann dies jedoch zum Ausschluss führen.
- Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Führungskräfte für die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Beschäftigten (ohne Führungskräfte, einschließlich der Ingenieure) für die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Ingenieure, die in der Zahl der Beschäftigten (ohne Führungskräfte) enthalten sind, für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft ist die Summe der Mitarbeiter der Gemeinschaft anzugeben.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (oder vergleichbarer Zusammenschluss) im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wenn der Bewerber beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) dieser Unternehmen nachweisen, dass diese gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Die Zahl der Führungskräfte, Beschäftigten und Ingenieure werden im Wertungssystem nicht bepunktet; bei berechtigten Zweifeln an der personellen Leistungsfähigkeit kann dies jedoch zum Ausschluss führen.
Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber oder die Bewerberin zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" oder mindestens der Berufsbezeichnung "Bachelor" berechtigt ist. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so werden die fachlichen Anforderungen erfüllt, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis der geforderten Fachrichtung verfügt, die der Aufgabenstellung entspricht. Die Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG ist dabei Grundlage. Die Anerkennung ist mit einer beglaubigten Übersetzung nachzuweisen und zusammen mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Juristische Personen sind zugelassen, wenn der Projektverantwortliche die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Gefordert werden Nachweise und Angaben nach §46 VgV wie der Nachweis der Zertifizierung nach DIN 14675 in Verbindung mit DIN EN 54 und VDE 0833 als Fachfirma und als verantwortliche Person.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Die Bewerber haben mittels Eigenerklärung anzugeben, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen.
- Die Bewerber haben anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
- Die Bewerber haben anzugeben, ob sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten. Diese Abfrage dient der Überprüfung von etwaiger (unzulässiger) Mehrfachbewerbungen.
- Die Bewerber haben anzugeben, ob wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen. Diese Abfrage dient der Überprüfung von etwaiger (unzulässiger) Mehrfachbewerbungen.
- Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind diese Angaben für jedes Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen.
- Bei der durch den Auftraggeber durchzuführenden Prüfung wird zunächst die Erfüllung der formalen Kriterien (Ausschlusskriterien) der Bewerbung abgeprüft (Auswahlschritt I). Im Anschluss werden die Bewerbungen, welche die formalen Bedingungen erfüllen, qualitativ mittels Punkten bewertet (Auswahlschritt II).
- Es ist nur die digitale Bearbeitung und Abgabe des Teilnahmeantrages möglich.
- Die Stadt Nürnberg als nicht oberste Bundesbehörde behält sich vor, die Angebotsfrist auf nicht weniger als 10 Tage (voraussichtlich 15 Tage), gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu verkürzen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages wird hierüber das gegenseitige Einvernehmen hergestellt (§17 Abs. 7 VgV).
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837