Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage, Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising in drei (3) Losen Referenznummer der Bekanntmachung: StwM_WAFIV_EU-029_23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8938196-1738
Fax: +49 8938196-1714
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage, Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising in drei (3) Losen
Architekten- und Ingenieurleistungen für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage, Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising in drei (3) Losen
Objektplanung - Gebäude und Innenräume LPH 1 bis 5 - stufenweise - (Los 1);
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (ELT) LPH 1 bis 9 - stufenweise - (Los 2);
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, und 8 (HLS) LPH 1 bis 9 - stufenweise - (Los 3).
Die Maßnahme unterliegt der Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Die Teilnahme an einer Vor-Ort Besichtigung der Wohnanlage als Grundlage der Planungsaufgabe ist möglich. Die Einzel-Besichtigungstermine finden voraussichtlich im Zeitraum zwischen Montag, 28. August 2023 und Freitag, 8. September 2023 statt. Nähere Informationen erhält der Bieter mit gesonderter Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform.
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume
Studierendenwerk München Oberbayern Anstalt des öffentlichen Rechts Giggenhauserstr. 27-33 85354 Freising
Das Studierendenwerk München Oberbayern beabsichtigt, die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising durchführen zu lassen.
Der Gebäudekomplex Studierendenwohnanlage in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising (Wohnanlage Freising IV, kurz WAF IV) wurde in den 90er Jahren für Studenten aus Hochschulen in München und Freising errichtet. Die Anlage besteht aus drei Häusern mit insgesamt 236 Wohnplätzen für Studierende zuzüglich Hausmeisterwohnung, umgerechnet bedeutet das 239 Wohnplätze. Die Anlage liegt in der Gemarkung Vötting, Flur-N. 728/2 + 728/5. Es ist beabsichtigt, zeitnah mit der Planung der Sanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV zu beginnen. Für diese Anlage wurde eine Baugenehmigung erteilt.
Die Anlage besteht aus drei freistehenden Gebäuden: Doppelhaus 1 (Nr. 31-33), Häuser 2 und 3 (Nr. 29 und 27); wobei die Häuser 2 und 3 (Grundrissabmessung ca. 37 x 15 m) baugleich sind und das Haus 1 (Grundrissabmessung ca. 51 x 15 m) sich von den beiden Häuser in der Länge unterscheidet. Diese Gebäude wurden in Massivbauweise, die innere Dachkonstruktion in Holzbauweise errichtet. Unter jedem Haus befindet sich ein Parkdeck auf der Straßenebene. Die Häuser 2 und 3 besitzen jeweils ein Treppenhaus, das Haus 1 besitzt zwei Treppenhäuser, die vom Erdgeschoss bis ins Dachgeschoss führen. Die Außenwände sind massive Stahlbetonwände mit Wärmedämmverbundsystem, das Steildach ist auch gedämmt.
Nach Bayerischer Bauordnung (BayBO), in der Fassung der Bekanntmachung von 2007 sind diese Gebäude nach Art. 2 (Abs. 3) die Gebäude der Gebäudeklasse 4, nach Art. 2 (Abs. 4) die Sonderbauten mit einem nachfolgenden Tatbestand: ein Wohnheim als sonstige Einrichtung zur Unterbringung von Personen (Abs. 11).
Die bestehenden Gebäude entsprechen hinsichtlich der technischen, bauphysikalischen Anforderungen und der Barrierefreiheit nicht mehr den heutigen Standards und weisen im Bereich der Technischen Ausrüstung erhebliche Mängel auf; mittels Sanierung müssen diese Mängel behoben werden.
1. Los 1: Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Architektenleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021, Teil 3 - Objektplanung, Abschnitt 1 - Gebäude und Innenräume, § 34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis 5. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt nach § 33 und § 34 der HOAI stufenweise.
Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.
1. Stufenweise Beauftragung
Die Architekten- und Fachplanungsleistungen werden je Los stufenweise beauftragt nach
- Grundleistungen;
- fest definierten Besonderen Leistungen
und
- (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen.
Fest definierte (optionale und nicht optionale) Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des Vertragsentwurfs und des Leistungs- und Vergütungskatalogs als Teilpauschalhonorar oder nach Aufwand vergütet.
Optional angebotene Leistungen werden nur vergütet, soweit diese abgerufen werden.
2. (Optionale) weitere Besondere Leistungen
Soweit (optionale) weitere Besondere Leistungen in einem Los anfallen, werden diese nach Aufwand vergütet (Stundensatz):
- Geschäftsführer, Gesellschafter, Partner 117,- EUR (netto)
- Projektleiter, stellvertretender Projektleiter,
Mitarbeiter (Architekt oder Ingenieur) 82,- EUR (netto)
- Sonstige Mitarbeiter oder technische Zeichner: 61,- EUR (netto)
Technische Ausrüstung ELT
Studierendenwerk München Oberbayern Anstalt des öffentlichen Rechts Giggenhauserstr. 27-33 85354 Freising
Das Studierendenwerk München Oberbayern beabsichtigt, die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising durchführen zu lassen.
Der Gebäudekomplex Studierendenwohnanlage in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising (Wohnanlage Freising IV, kurz WAF IV) wurde in den 90er Jahren für Studenten aus Hochschulen in München und Freising errichtet. Die Anlage besteht aus drei Häusern mit insgesamt 236 Wohnplätzen für Studierende zuzüglich Haus-meisterwohnung, umgerechnet bedeutet das 239 Wohnplätze. Die Anlage liegt in der Gemarkung Vötting, Flur-N. 728/2 + 728/5. Es ist beabsichtigt, zeitnah mit der Planung der Sanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV zu beginnen. Für diese Anlage wurde eine Baugenehmigung erteilt.
Die Anlage besteht aus drei freistehenden Gebäuden: Doppelhaus 1 (Nr. 31-33), Häuser 2 und 3 (Nr. 29 und 27); wobei die Häuser 2 und 3 (Grundrissabmessung ca. 37 x 15 m) baugleich sind und das Haus 1 (Grundrissabmessung ca. 51 x 15 m) sich von den beiden Häuser in der Länge unterscheidet. Diese Gebäude wurden in Massivbauweise, die innere Dachkonstruktion in Holzbauweise errichtet. Unter jedem Haus befindet sich ein Parkdeck auf der Straßenebene. Die Häuser 2 und 3 besitzen jeweils ein Treppenhaus, das Haus 1 besitzt zwei Treppenhäuser, die vom Erdgeschoss bis ins Dachgeschoss führen. Die Außenwände sind massive Stahlbetonwände mit Wärmedämmverbundsystem, das Steildach ist auch gedämmt.
Nach Bayerischer Bauordnung (BayBO), in der Fassung der Bekanntmachung von 2007 sind diese Gebäude nach Art. 2 (Abs. 3) die Gebäude der Gebäudeklasse 4, nach Art. 2 (Abs. 4) die Sonderbauten mit einem nachfolgenden Tatbestand: ein Wohnheim als sonstige Einrichtung zur Unterbringung von Personen (Abs. 11).
Die bestehenden Gebäude entsprechen hinsichtlich der technischen, bauphysikalischen Anforderungen und der Barrierefreiheit nicht mehr den heutigen Standards und weisen im Bereich der Technischen Ausrüstung erhebliche Mängel auf; mittels Sanierung müssen diese Mängel behoben werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind ferner die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6:
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner);
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 4, 5, 6 im Sinne § 54 HOAI 2021:
- Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12),
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12),
- Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt nach § 54 und § 55 der HOAI stufenweise.
Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.
1. Stufenweise Beauftragung
Die Architekten- und Fachplanungsleistungen werden je Los stufenweise beauftragt nach
- Grundleistungen;
- fest definierten Besonderen Leistungen
und
- (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen.
Fest definierte (optionale und nicht optionale) Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des Vertragsentwurfs und des Leistungs- und Vergütungskatalogs als Teilpauschalhonorar oder nach Aufwand vergütet.
Optional angebotene Leistungen werden nur vergütet, soweit diese abgerufen werden.
2. (Optionale) weitere Besondere Leistungen
Soweit (optionale) weitere Besondere Leistungen in einem Los anfallen, werden diese nach Aufwand vergütet (Stundensatz):
- Geschäftsführer, Gesellschafter, Partner 117,- EUR (netto)
- Projektleiter, stellvertretender Projektleiter,
Mitarbeiter (Architekt oder Ingenieur) 82,- EUR (netto)
- Sonstige Mitarbeiter oder technische Zeichner: 61,- EUR (netto)
Technische Ausrüstung HLS
Studierendenwerk München Oberbayern Anstalt des öffentlichen Rechts Giggenhauserstr. 27-33 85354 Freising
Das Studierendenwerk München Oberbayern beabsichtigt, die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising durchführen zu lassen.
Der Gebäudekomplex Studierendenwohnanlage in der Giggenhauserstr. 27-33, 85354 Freising (Wohnanlage Freising IV, kurz WAF IV) wurde in den 90er Jahren für Studenten aus Hochschulen in München und Freising errichtet. Die Anlage besteht aus drei Häusern mit insgesamt 236 Wohnplätzen für Studierende zuzüglich Haus-meisterwohnung, umgerechnet bedeutet das 239 Wohnplätze. Die Anlage liegt in der Gemarkung Vötting, Flur-N. 728/2 + 728/5. Es ist beabsichtigt, zeitnah mit der Planung der Sanierung der Studierendenwohnanlage WAF IV zu beginnen. Für diese Anlage wurde eine Baugenehmigung erteilt.
Die Anlage besteht aus drei freistehenden Gebäuden: Doppelhaus 1 (Nr. 31-33), Häuser 2 und 3 (Nr. 29 und 27); wobei die Häuser 2 und 3 (Grundrissabmessung ca. 37 x 15 m) baugleich sind und das Haus 1 (Grundrissabmessung ca. 51 x 15 m) sich von den beiden Häuser in der Länge unterscheidet. Diese Gebäude wurden in Massivbauweise, die innere Dachkonstruktion in Holzbauweise errichtet. Unter jedem Haus befindet sich ein Parkdeck auf der Straßenebene. Die Häuser 2 und 3 besitzen jeweils ein Treppenhaus, das Haus 1 besitzt zwei Treppenhäuser, die vom Erdgeschoss bis ins Dachgeschoss führen. Die Außenwände sind massive Stahlbetonwände mit Wärmedämmverbundsystem, das Steildach ist auch gedämmt.
Nach Bayerischer Bauordnung (BayBO), in der Fassung der Bekanntmachung von 2007 sind diese Gebäude nach Art. 2 (Abs. 3) die Gebäude der Gebäudeklasse 4, nach Art. 2 (Abs. 4) die Sonderbauten mit einem nachfolgenden Tatbestand: ein Wohnheim als sonstige Einrichtung zur Unterbringung von Personen (Abs. 11).
Die bestehenden Gebäude entsprechen hinsichtlich der technischen, bauphysikalischen Anforderungen und der Barrierefreiheit nicht mehr den heutigen Standards und weisen im Bereich der Technischen Ausrüstung erhebliche Mängel auf; mittels Sanierung müssen diese Mängel behoben werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind darüber hinaus die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8:
- Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
- Wärmeversorgungsanlagen,
- Lufttechnische Anlagen,
- Nutzungsspezifische Anlagen (Feuerlöschanlagen),
- Gebäude- und Anlagenautomation;
- sowie der folgenden Technischen Anlagen außerhalb von Gebäuden/ Bauwerken der Anlagengruppen 1, 2 und 7 im Sinne § 54 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 9:
- Abwasser-, Wasseranlagen (KG 551-552 nach DIN 276:2018-12),
- Wärmeversorgungsanlagen (KG 554 nach DIN 276:2018-12);
- Nutzungsspezifische Anlagen (Feuerlöschanlagen, KG 559 nach DIN 276:2018-12).
Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt nach § 54 und § 55 der HOAI stufenweise.
Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.
1. Stufenweise Beauftragung
Die Architekten- und Fachplanungsleistungen werden je Los stufenweise beauftragt nach
- Grundleistungen;
- fest definierten Besonderen Leistungen
und
- (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen.
Fest definierte (optionale und nicht optionale) Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des Vertragsentwurfs und des Leistungs- und Vergütungskatalogs als Teilpauschalhonorar oder nach Aufwand vergütet.
Optional angebotene Leistungen werden nur vergütet, soweit diese abgerufen werden.
2. (Optionale) weitere Besondere Leistungen
Soweit (optionale) weitere Besondere Leistungen in einem Los anfallen, werden diese nach Aufwand vergütet (Stundensatz):
- Geschäftsführer, Gesellschafter, Partner 117,- EUR (netto)
- Projektleiter, stellvertretender Projektleiter,
Mitarbeiter (Architekt oder Ingenieur) 82,- EUR (netto)
- Sonstige Mitarbeiter oder technische Zeichner: 61,- EUR (netto)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 Abs. 1 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 5 - stufenweise
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, und 8 (HLS) LPH 1 bis 9 - stufenweise
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A616T
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762-411
Fax: +49 8921762-847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.