Breitbandausbau Ortsnetz Bad Staffelstein Referenznummer der Bekanntmachung: 2300601
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Oberauer Straße 13
Ort: Bad Staffelstein
NUTS-Code: DE24C Lichtenfels
Postleitzahl: 96231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauamt der Stadt Bad Staffelstein
E-Mail:
Telefon: +49 95734178
Fax: +49 95734172
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau Ortsnetz Bad Staffelstein
Die Stadt Bad Staffelstein plant förderfähige Bereiche Ihres Stadtgebiets mit Glasfaser bis ins Haus im Rahmen des Betreibermodells zu erschließen.
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Breitbandausbau Ortsnetz Bad Staffelstein.
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Erbringung von Planungsleistungen gemäß HOAI 2021 §41 Teil 3 (Objektplanung), Abschnitt 3 (Ingenieurbauwerke), Anlage 12.2 Gruppe 4 (Leerrohrnetze) über alle Leistungsphasen.
Bad Staffelstein
Die Stadt Bad Staffelstein plant förderfähige Bereiche Ihres Stadtgebiets mit Glasfaser bis ins Haus im Rahmen des Betreibermodells zu erschließen. Hierfür werden die Planungsleistungen gemäß HOAI 2021 §41 Teil 3 (Objektplanung), Abschnitt 3 (Ingenieurbauwerke), Anlage 12.2 Gruppe 4 (Leerrohrnetze) über alle Leistungsphasen erforderlich.
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Das Vorhaben soll vom Freistaat Bayern im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie gefördert werden (die Unterlagen wie Förderrichtlinie, Nebenbestimmungen etc. finden Sie unter https://www.schnelles-internet.bayern.de/gigabit/ueberblick.html)
Der Förderantrag soll nach Abschluss der Entwurfsplanung (LPH1-3) und der entsprechenden Kostenberechnung Ende I Quartal 2024 gestellt werden.
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Bei den anstehenden Planungen gemäß HOAI 2021 § 41 müssen die Bestimmungen der Förderrichtlinie mit dem Ziel eines Zuwendungsbescheids in optimaler Höhe vollumfänglich vom Auftragnehmer berücksichtigt werden. Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Ausschreibung der benötigten Bau- und Montageleistung sowie die Ausführung / Umsetzung sind gemäß Zuwendungsbescheid inkl. Anlagen nach Bayerischer Gigabitrichtlinie durchzuführen. Insbesondere sind das Open Access Verpflichtungen (-> Bauweise / Ausführung), Materialkonzept- und GIS-Vorgaben in der zum Planungszeitpunkt gültigen Fassung des Bundes (Planungsvorgaben der Stadt), Dokumentation in DGPS-Vermessungsdaten und Bild nach Vorgabe des Auftraggebers, sowie alle für Fördermittelzwischenabrufe und den abschließenden Verwendungsnachweis benötigten Unterlagen.
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Die Stadt Bad Staffelstein beabsichtigt die Vergabe der Planung noch in 2023 zu realisieren. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst werden die Leistungsphasen 1-3 vergeben. Eine Weiterbeauftragung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Fördermittel (Zusage mittels Fördermittelbescheid) und der Sicherstellung der Finanzierung.
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Die bauliche Umsetzung der Maßnahme erfolgt ggf. stufenweise entsprechend Verfügbarkeit der Investitionsmittel in den auf 2024 folgenden Jahren.
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Die vollständigen Vorgaben des Fördermittelgebers entnehmen Sie bitte den oben genannten, offiziellen Unterlagen. Die Planung, Beschaffung und Ausführung ist in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen.
Die Bewerber*in beantragt die Teilnahme am Vergabeverfahren mittels Teilnahmeantrag. Dieser beinhaltet den vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen
einschließlich der dort geforderten Referenzen und Nachweise. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren bestehen bindende Bedingungen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mindestanforderungen sind zu erfüllen (Siehe III.1.2).
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Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mitarbeiter): Mindestanforderungen sind zu erfüllen (Siehe III.I.3).
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Soweit die bindenden Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllt sind, werden die Teilnahmebewerbungen gewertet und eine Rangfolge nach erreichter Punktzahl gebildet. Erfüllen mehrere Bewerber*innen die Anforderungen gleichermaßen und ist die Bewerberanzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zugrunde gelegten Eignungskriterien durch Punktgleichheit zu hoch, wird die Auswahl zur 2. Verfahrensstufe (nicht offenes Verfahren) unter den punktgleichen Bewerber*innen durch Losentscheid getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV). Es ist vorgesehen, für den nicht offenen Verfahrensteil 3 bis maximal 5 Bieter zu ermitteln.
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Die Bewertung erfolgt nach den Maßgaben der in den Bewerbungsunterlagen dargestellten Bewertungskriterien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279521
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279521
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279521
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die geforderte Berufsbezeichnung zu führen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die dem Auftragsgegenstand entsprechen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber*innen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind,
die Berufsbezeichnung "Ingenieur*in" oder "beratende Ingenieur*in" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in bzw. Ingenieur*in tätig zu werden. Juristische Personen werden gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Betriebsangehörige benennen, die die oben beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllen, und über entsprechende Referenzen im Sinne der zu vergebenden Aufträge verfügen. Entsprechende Referenzen der fachlichen Qualifikation sind nachzuweisen.
Die öffentliche Auftraggeberin verlangt, dass Bewerber*innen oder Bieter*innen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweist oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweist. Für die
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in
Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279521
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Gesetzliche Grundlagen für die Auftragsausführung bilden die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) und die Bestimmungen über den Werkvertrag §§ 650 ff. BGB. Auf die Rechtsprechung des EuGH zu HOAI-Mindest- und Höchstsätzen im Vergabeverfahren wird hingewiesen.
Besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen aus dem Landesvergabegesetz.
Mit Angebotsabgabe hat der Bieter und ggf. seine vorgesehenen Nachunternehmen schriftlich Erklärungen gem. Landesvergabegesetz abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Kommunikation mit den Bewerber*innen / Bewerbergemeinschaften im Teilnahmewettbewerb erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Die Kommunikation erfolgt elektronisch. Bewerber, welche sich nicht registriert haben, können während der Bewerbungsphase nicht über ev. Änderungen und
Präzisierungen informiert werden.
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2. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich unter der in der EU-weiten Bekanntmachung angegebenen Adresse der Vergabeplattform frei und
uneingeschränkt zum Download bereit.
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3. Bewerber*innen / Bewerbergemeinschaften haben zwingend den vorgegebenen Bewerbungsbogen für die Erstellung des Teilnahmeantrags zu verwenden.
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4. Die Bewerber*innen haben unter Beachtung des in der Bekanntmachung angegeben genannten Schlusstermins den Teilnahmeantrag in Textform nach § 126b
des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit Hilfe elektronischer Mittel gemäß §10 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (vergleiche § 53 Abs. 1 VgV) über
die Vergabeplattform bei der Vergabestelle einzureichen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind die Bieter*in und die natürliche Person, die die
Erklärung abgibt, eindeutig zu benennen.
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5. Im Fall der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist der Teilnahmeantrag entweder von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder der bevollmächtigten Vertreter*in zu zeichnen. Sofern eine bevollmächtigte Vertreter*in die Bewerbung / das Angebot zeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. (Es gilt die Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs).
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6. Der öffentliche Auftraggeber kann die Bewerber*in oder Bieter*in unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§56 (2) VgV). Gegebenenfalls wird die Auftraggeberin hierfür eine relativ kurze Frist setzen. Ein Anspruch auf Nachforderung durch die Auftraggeberin, Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur solcher Erklärungen, Nachweise oder Unterlagen besteht nicht.
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7. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass alle für die Erstellung des Teilnahmeantrages notwendigen Informationen in der Bekanntmachung sowie den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten Unklarheiten bestehen, sind Bewerber-/ Bieterfragen ausschließlich über die Vergabeplattform an die Auftraggeber*in zu richten. Bewerberfragen sind spätestens 5 Kalendertage vor Ablauf des in der Bekanntmachung genannten Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge zu stellen. Sollte sich aus den Bewerber-/Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf für alle Bewerber/Bieter ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung auf der Vergabeplattform.
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8. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die den Bewerber*innen in Teilnahmewettbewerb / Verhandlungsverfahren entstehen.
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9. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
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10. Soweit die bindenden Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllt sind, werden die Teilnahmeanträge gewertet und eine Rangfolge nach erreichter Punktzahl gebildet. Erfüllen mehrere Bewerber*innen die Anforderungen gleichermaßen und ist die Bewerberanzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zugrunde gelegten Eignungskriterien durch Punktgleichheit zu hoch, wird die Auswahl zur 2. Verfahrensstufe (´nicht offenes Verfahren) unter den punktgleichen Bewerber*innen durch Losentscheid getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV). Es ist vorgesehen, für den nicht offenen Verfahrensteil 3 bis maximal 5 Bieter zu ermitteln.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Ort: kein Ort
Land: Deutschland
Postanschrift: Oberauer Straße 13
Ort: Bad Staffelstein
Postleitzahl: 96231
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 95734178
Fax: +49 95734172
Internet-Adresse: www.staatsanzeiger-eservices.de