Generalsanierung Dreifachturnhalle, 93309 Kelheim Gewerk Innen- und Außenputzarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ludwigsplatz 16
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9441701-0
Fax: +49 9441701-300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kelheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Dreifachturnhalle, 93309 Kelheim Gewerk Innen- und Außenputzarbeiten
Sanierung, Teilabbruch und Teilneubau der Dreifachturnhalle
Ausführung in mehreren Bauabschnitten nach Bauteilen (Bauteil A-E)
bebaute Fläche ca. 55x51 m
3 Geschosse (KG, EG, OG)
Beginn der Maßnahme Januar 2024
Ende der Maßnahme September 2025
Rennweg 66, 93309 Kelheim
Leistungen Innen- und Außenputzarbeiten:
- Außenputz 971 m2
- Innenputz Kalk-Gips-Maschinenputz 3799 m2 - Kalkzementputz 1483 m2
- Deckenputz 1995 m2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=278571
Ich bin / Wir sind
im Handelsregister eingetragen.
für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.
zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=278571
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=278571
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=278571
Abschnitt IV: Verfahren
93309 Kelheim, Ludwigsplatz 16 (Rathaus)
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Regierung von Oberbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Postanschrift: Rechtsangelegenheiten Südbayern, Sophienstraße 6
Ort: München
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
„Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“