Leuchten und Leuchtmittel Referenznummer der Bekanntmachung: H50c304723
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedenstraße 40
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leuchten und Leuchtmittel
Wackersbergerstr. 59, Neubau Schulerweiterung Klenzegymnasium
Lieferung von Leuchten und Leuchtmittel
Wackersbergerstr. 59, 81371 München
- ca. 330 Stück Deckenanbauleuchten, rechteckig
- ca. 16 Stück Deckenanbauleuchten, quadratisch
- ca. 58 Stück Deckeneinbaustrahler
- ca. 291 Stück Deckenanbauleuchte, rund
- ca. 88 Stück Einbau-Downlight
- ca. 52 Stück Einbau-Downlight, mind. IP65
- ca. 102 Stück Feuchtraumleuchten
- ca. 8 Stück Deckenanbauleuchte, mind. IP54, für Außenbereich
- ca. 16 Stück Anbauleuchte für Treppenhaus
- ca. 12 Stück Wandeinbauleuchte für Fluchttreppenhaus
- ca. 7 Stück Mastleuchten
- ca. 96 Stück Anbauleuchte Sporthalle
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=252997
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=252997
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=252997
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.