Dienstradleasing Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-Dienstradleasing
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE276
Postanschrift: Prinzregentenplatz 4
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 821/3102-2760
Fax: +49 821/3102-1021
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-augsburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstradleasing
Seit der Ergänzung des Tarifvertrags und der Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes ist Dienstradleasing im öffentlichen Dienst für Angestellte und Beamte möglich. Ziel für das Landratsamt ist es, einen Rahmenvertrag mit einem Dienstleister abzuschließen für die Abwicklung des Dienstradleasings. Dieser ermöglicht den Abschluss von Leasingverträgen für Fahrräder, die der Auftraggeber seinen Bediensteten zur betrieblichen und privaten Nutzung steuerbegünstigt bzw. steuerfrei überlässt.
Augsburg
Der Landkreis Augsburg schließt als Auftraggeber mit dem Auftragnehmer einen Rahmenvertrag ab. Dieser ermöglicht den Abschluss von Leasingverträgen für Fahrräder, die der Auftraggeber seinen Bediensteten zur betrieblichen und privaten Nutzung steuerbegünstigt bzw. steuerfrei überlässt.
AG und AN schließen einen Rahmenvertrag über die zu erbringenden Dienstleistungen für 48 Monate. Dieser umfasst die Schaffung und das Management der Leistungsprozesse von Bestellung bis Beendigung wie auch Rückführung und Schadensabwicklung nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung und des Leistungsverzeichnisses. Der Rahmenvertrag wird vom AN bereitgestellt und entspricht den Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis. AG und AN schließen außerdem einen Leasingrahmenvertrag, in welchem die Rahmenbedingungen für alle künftigen Einzelleasingverträge festgelegt werden.
Der AG schließt für jedes von einer/einem Bediensteten bestellte Fahrrad einen Einzelleasingvertrag mit dem AN. In dem gleichen Zuge schließt der AG für diese Fahrräder mit den jeweiligen Bediensteten einen Überlassungsvertrag, in welchem beiderseitige Rechte und Pflichten in Bezug auf das Fahrrad und die Gehaltsumwandlung geregelt werden.
Der Rahmenvertrag legt keine Mindestabnahmemenge von Fahrrädern oder Einzelleasingverträgen fest. Es wird mit einer geschätzten Abnahme von ca. 75 Fahrrädern über die gesamte Rahmenvertragslaufzeit gerechnet. Die Höchstabnahme wurde auf maximal 300 Fahrräder innerhalb der Laufzeit des Rahmenvertrages festgelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstradleasing
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>>> Die Grundlage des Vergabeverfahrens hat sich wesentlich geändert (§ 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Aufgrund dessen musste die Ausschreibung aufgehoben werden. Unter der überarbeiteten Version können nun Angebote abgegeben werden. Der Link dazu lautet: https://www.meinauftrag.rib.de/public/publications/459207 <<<
Angebote in schriftlicher Form per Post oder als E-Mail sind nicht zugelassen. Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform zu übermitteln. Eine Signatur hierfür ist nicht zwingend erforderlich. Angebote die auf anderem Wege als über die e-Vergabe-Plattform wie z. B. per Post oder E-Mail zugestellt werden, werden ausgeschlossen.
Mit Angebotsabgabe stimmt der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung der Veröffentlichung des Firmennamens zu. Sollte dies nicht gewünscht sein, muss diese Zustimmung schriftlich widerrufen werden.
Gerichtsstand: Sitz des Auftraggebers
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921760
Fax: +49 8921762914
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften ist innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Tage (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.landkreis-augsburg.de