ZV - Zweckverband Krankenhausverband - Bewirtschaftung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in Coburg Referenznummer der Bekanntmachung: 1200-0452-2023/001410
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hinterer Glockenberg 25
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Postanschrift: Steingasse 18
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9561-893155
Fax: +49 9561-8963155
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
ZV - Zweckverband Krankenhausverband - Bewirtschaftung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in Coburg
Bewirtschaftung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung in Coburg
Bewirtschaftung
Coburg
Los 1 Bewirtschaftung, dazu gehören insbesondere:
• Buchhaltung, Verwaltung der Ein- und Ausgaben und Förderungen (Freistaat und Kommunen)
• Elektronische Stammdatenverwaltung, Bereitstellung des Buchungssystems
• Einzug und Verwaltung der Elternbeiträge
• Beantragung und Verwaltung der Zuschüsse nach BayKiBiG
• Personalbewirtschaftung
• Personalbedarfsplanung
• Umsetzung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
• Bereitstellung der Fachsoftware
Die Laufzeit des Vertrages soll ab dem 01.01.2024 zunächst 10 Jahre mit einer Verlängerungsoption von weiteren 10 Jahren betragen.
Die Laufzeit des Vertrages soll ab dem 01.01.2024 zunächst 10 Jahre mit einer Verlängerungsoption von weiteren 10 Jahren betragen.
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Die ausschreibende Stelle führt das Vergabeverfahren im
Auftrag des folgenden öffentlichen Auftraggebers:
Krankenhausverband Coburg
Hinterer Glockenberg 25
96450 Coburg
Pädagogische Begleitung und Fachberatung
Coburg
Los 2 Pädagogische Begleitung und Fachberatung
• Beratung zur Umsetzung pädagogischer Fragestellungen
• Prozessbegleitung bei der Konzeptionsentwicklung
• Beratung zur Qualitätssicherungsentwicklung
• Organisationsentwicklung
• Kommunikations- und Konfliktberatung
• Vernetzung für Träger- und Leitungsverantwortliche
• Professionalisierung des Arbeitsbereiches durch Vernetzung sowie Angebote zur Fort- und Weiterbildung
Die Laufzeit des Vertrages soll ab dem 01.01.2024 zunächst 10 Jahre mit einer Verlängerungsoption von weiteren 10 Jahren betragen.
Die Laufzeit des Vertrages soll ab dem 01.01.2024 zunächst 10 Jahre mit einer Verlängerungsoption von weiteren 10 Jahren betragen.
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Die ausschreibende Stelle führt das Vergabeverfahren im
Auftrag des folgenden öffentlichen Auftraggebers:
Krankenhausverband Coburg
Hinterer Glockenberg 25
96450 Coburg
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18a92e48721-76921152d187d32b
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18a92e48721-76921152d187d32b
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18a92e48721-76921152d187d32b
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir bitten um Beachtung:
Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen!
Allerdings sind weiterhin Angebotsteile, die nicht den elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können (z B. Muster, Proben, Modelle), an die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannte Adresse (Postanschrift) der Vergabestelle zu senden.
Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile "müssen" der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen.
Termin bis zu dem Bewerberfragen als rechtzeitig gestellt gelten:
20.10.2023
Termin bis zu dem rechtzeitig gestellte Bieterfragen beantwortet
werden: 23.10.2023
Hinweis zur Abgabe eines Angebots/eines Teilnahmeantrags:
Die Gesamtdateigröße "ALLER" Unterlagen der Angebote/der Teilnahmeanträge dürfen 300 MB nicht überschreiten.
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm