Textilleasing von Berufs- und Schutzbekleidung Referenznummer der Bekanntmachung: VI / 5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alustraße 7
Ort: Schwandorf
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92421
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9431631748
Fax: +49 943163188748
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Textilleasing von Berufs- und Schutzbekleidung
Textilleasing von Berufs- und Schutzbekleidung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Textilleasing von Berufs- und Schutzbekleidung für die folgend genannten Standorte des Zweckverband Müllverwertung Schwandorf: - Müllkraftwerk Schwandorf, Alustraße 7, 92421 Schwandorf- Deponie Mathiasgrube, Haselbach, 92421 Schwandorf- Müllumladestation Amberg, Kokereistraße 10, 92224 Amberg- Müllumladestation Bayreuth, Weiherstraße 39, 95448 Bayreuth- Müllumladestation Cham, Bachstraße 3, 93497 Willmering- Müllumladestation Kulmbach, Von Linde Straße 19, 95326 Kulmbach- Müllumladestation Neumarkt i. d. Oberpfalz, Hans-Dehn-Straße 31, 92318 Neumarkt- Müllumladestation Regensburg, Hofer Straße 30, 93057 Regensburg- Müllumladestation Straubing, Leipziger Straße 11, 94315 Straubing- Müllumladestation Tirschenreuth, Steinmühle 33, 95666 Mitterteich - Müllumladestation Weiden i. d. Oberpfalz, Nikolaus-Otto-Straße 15, 92637 Weiden- Müllumladestation Wörth a. d. Isar, Siemensstraße 50, 84109 Wörth a. d. Isar
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Zirndorf
NUTS-Code: DE258 Fürth, Landkreis
Postleitzahl: 90513
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen ist in § 160 GWB geregelt.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
„(1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[…]
(3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Danach ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) oder der Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.