Abfallbeseitigung von Rest- und Biomüll Referenznummer der Bekanntmachung: EU-3-2-anw-23-069
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Glonn
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85625
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfallbeseitigung von Rest- und Biomüll
Einsammeln des gesamten Restmülls in den einzelnen Gemeinden der VG Glonn (Gemeinden Bruck, Baiern, Egmating, Moosach, Oberframmern und Markt Glonn), verwiegen und Transport zur Deponie nach Eisberg. Ebenso das Einsammeln des gesamten Bio-Mülls der einzelnen Gemeinden, verwiegen und Transport zum vorgegebenen Komposthof oder Deponie nach Eisberg.
Verwaltungsgemeinschaft Glonn
Marktplatz 1
85625 Glonn
Einsammeln des gesamten Restmülls in den einzelnen Gemeinden der VG Glonn (Gemeinden Bruck, Baiern, Egmating, Moosach, Oberframmern und Markt Glonn), verwiegen und Transport zur Deponie nach Eisberg. Ebenso das Einsammeln des gesamten Bio-Mülls der einzelnen Gemeinden, verwiegen und Transport zum vorgegebenen Komposthof oder Deponie nach Eisberg.
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn dieser nicht gekündigt wird, er endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31.12.2025.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung von Rest- und Biomüll Verwaltungsgemeinschaft Glonn
Postanschrift: Neue Industriestraße 1
Ort: Moosburg a. d. Isar
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85368
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 89/21762411
Fax: +49 89/21762847
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich
15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift: Prof.-Max-Lange-Platz 9
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Fax: +49 80414417999