Consultingteam Netzarchitektur in der Steuerverwaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023CHO000010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sophienstraße 6
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hoffmann, Christian
E-Mail:
Telefon: +49 8999911578
Fax: +49 8999911510
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Consultingteam Netzarchitektur in der Steuerverwaltung
Projektteam für Consulting –und Unterstützung bei der Erstellung von Netzwerkarchitektur-/ Netzwerkdesign-/Fein- und Migrationskonzepten sowie Beratungsleistungen, als auch Leistungen im Umfeld einer möglichen Umsetzung dieser Konzepte hin zu einem stabilen Betrieb an den Standorten des Bayerischen Landesamtes für Steuern und bayerischen Finanzämtern.
Gesucht werden übergreifend agierende fünf Berater, die aufgrund Ihrer Qualifikationen in der Lage sind, gemeinschaftlich alle Aufgaben zu koordinieren, dokumentieren und zu überwachen. Hierbei soll ein Berater eine herausgehobene Position dauerhaft einnehmen und als Ansprech- und Koordinationspartner für das BayLfSt zur Verfügung stehen. Darüber hinaus obliegt diesem die Leitung aller Aufgaben seitens des Auftragnehmers.
Projektteam für Consulting –und Unterstützung bei der Erstellung von Netzwerkarchitektur-/ Netzwerkdesign-/Fein- und Migrationskonzepten sowie Beratungsleistungen, als auch Leistungen im Umfeld einer möglichen Umsetzung dieser Konzepte hin zu einem stabilen Betrieb an den Standorten des Bayerischen Landesamtes für Steuern und bayerischen Finanzämtern.
Gesucht werden übergreifend agierende fünf Berater, die aufgrund Ihrer Qualifikationen in der Lage sind, gemeinschaftlich alle Aufgaben zu koordinieren, dokumentieren und zu überwachen. Hierbei soll ein Berater eine herausgehobene Position dauerhaft einnehmen und als Ansprech- und Koordinationspartner für das BayLfSt zur Verfügung stehen. Darüber hinaus obliegt diesem die Leitung aller Aufgaben seitens des Auftragnehmers.
Einmalige Verlängerungsoption um 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss Insolvenzverfahren / Liquidation, Eigenerklärungen zur
Leistungsfähigkeit, Mindestlohn, Erklärung zur Struktur des Bieters, Erklärung zu Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister, Eigenerklärung Russland, Eigenerklärung Scientology
Unternehmensdarstellung allgemein und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand
Projektreferenzen über vergleichbare erfolgreich durchgeführte Aufträge
Unternehmensdarstellung allgemein und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand
Projektreferenzen über vergleichbare erfolgreich durchgeführte Aufträge
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.