Sanierung und Nutzung des Krämershauses zum Mittelfränkischen Schützenmuseum - Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 § 33ff. HOAI 2021, Lph 1 bis 9
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 16
Ort: Uffenheim
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Postleitzahl: 97215
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 984220752
Fax: +49 984220755
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uffenheim.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Nutzung des Krämershauses zum Mittelfränkischen Schützenmuseum - Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 § 33ff. HOAI 2021, Lph 1 bis 9
Die Stadt Uffenheim plant, das seit über 25 Jahren leerstehende Gebäude "Krämershaus" (Marktplatz 11), Uffenheim, einer neuen Nutzung zuzuführen.
Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen zur Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 § 33ff. HOAI 2021, Lph 1 bis 9.
Uffenheim
Die Stadt Uffenheim plant, das seit über 25 Jahren leerstehende Gebäude "Krämershaus" (Marktplatz 11), Uffenheim, einer neuen Nutzung zuzuführen.
Das Gebäude wurde im Jahre 1732 erbaut und steht als Einzeldenkmal unter Denkmalschutz. Für die Sanierung des Gebäudes gibt es die verschiedensten Fördergeber wie Städtebauförderung, den Entschädigungsfonds des Bayerischen Landesamtes für Denkmalschutz und die LAG südlicher Steigerwald.
Das Gebäude weist eine Grundfläche von jeweils ca. 130 m² auf 3 Geschossen (zzgl. Keller und Dachgeschoss) auf und wird zukünftig als Mittelfränkisches Schützenmuseum genutzt. Die kleinen Räume sind für das Museum ideal und es ist angedacht, im Erdgeschoss ein Bürgerbüro und den Zugang zum Museum mit Sanitäranlagen einzurichten. Das Museum soll im 1. und 2. OG eingerichtet werden. Im DG könnten alte Schießstände ausgestellt werden. Im Innenhof kann ein außenliegender Aufzug, der von innen begehbar ist, für die Barrierefreiheit installiert werden.
Für die Umsetzung der Museumsnutzung gibt es Fördergelder von der Stelle der nichtstaatlichen Museen.
Als Grundlage für die Museumsgestaltung wurde sowohl ein Rahmen- und Grobkonzept, sowie ein Feinkonzept für die Nutzung des Mittelfränkischen Schützenmuseums erarbeitet. In diesem Feinkonzept sind die grundsätzlichen Inhalte der Ausstellung bzw. des Museums, aber auch Raumthemen und Unterthemen und das Sammlungskonzept definiert. Dieses Museumsfeinkonzept stellt somit die Grundlage der Planungen und der Sanierung des „Krämershauses“ dar und ist gemeinsam mit dem Gebäudeplaner und der Ausstellungsplanung weiter zu entwickeln.
Derzeit wird von einem geschätzten Gesamtwert von 2.600.000,-- € brutto ausgegangen.
Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen zur Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 § 33ff. HOAI 2021, Lph 1 bis 9.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach §44 VgV. Details sind dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung II.6", das unter dem Link in I.3. dieser EU-Bek. zum Download zur Verfügung steht, unter Ziffer II.1. zu entnehmen. Der Nachweis der erlaubten Berufszulassung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Kopie Kammereintragung oder Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung, z.B. Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 45 VgV. Details sind dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung II.6" unter Ziffer III zu entnehmen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der diese den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 46 VgV. Details sind dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung II.6", das unter dem Link in I.3. dieser EU-Bek. zum Download zur Verfügung steht, zu entnehmen.
Eigenerklärungen werden gefordert für:
A) Angaben über das jährliche Mittel des Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren nach Ziffer III.2 des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung II.6“.
B) Das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten, getrennt nach Führungskräften, sonstige Beschäftigte/davon Architekten (ohne Führungskräfte) (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) gemäß Ziffer III.2 des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung II.6“ dabei wird eine Mindestzahl von 4 Mitarbeitern, davon 2 Architekten vorausgesetzt.
C) Präsentation von 3 Referenzen gemäß Ziffer IV.1 bzw. IV.2 des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung II.6“ (dabei ist das vom Auslober zur Verfügung gestellte Formblatt "Anlage Referenzliste" zwingend zu verwenden)
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen mindestens 4 vom Bewerber erbrachte Leistungsphasen im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen (Teilnahmeanträge) erbracht wurden. Bei mindestens einer dieser Referenzen müssen die Leistungsphasen 1 bis 8 erbracht worden sein.
Alternativ bei mindestens einer Referenz die Leistungsphasen 1 bis 4 und bei einer weiteren Referenz die Leistungsphasen 5 bis 8 (Ausschlusskriterium).
Vergleichbar sind grds. nur umfassende Planungsleistungen der Objektplanung von Neubauten und Sanierungen von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen oder Verwaltungsgebäude oder sonstige Gebäudetypen mit öffentlicher Nutzung mit einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad der Honorarzone III oder höher einer Bausumme von mind. 2 Mio. € (brutto), bei denen durch den Bewerber mindestens 4 Leistungsphasen erbracht wurden.
Referenzen mit folgenden Angaben:
- Objektbeschreibung
- Gesamtkosten und Kenndaten
- Kostenentwicklung und Gründe für Abweichungen
- Terminentwicklung und Gründe für Abweichungen
- Vertragsverhältnis
- Leistungsphasen und Leistungszeitraum
- Honorarangaben
- Daten zum Auftraggeber
Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber bauvorlageberechtigt (nach Art. 61 BayBO) und zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt oder Dipl.-Ing. bzw. Dipl.-Ing. (FH) oder Bachelor oder Master berechtigt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auslober stellt Formblätter zur Verfügung, welche unter der unter I.3) genannten Adresse abgerufen werden können und zwingend anzuwenden sind. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Sofern der Bieter über eine EEE verfügt, kann diese in Ergänzung der Eigenerklärung eingereicht werden.
Das Angebot besteht aus den Formblättern und Nachweisen, die als Anlage beizufügen sind. Das Angebot ist durch den Bewerber, wo gekennzeichnet auszufüllen und mit den Anlagen in der vorgegebenen Gliederung einzureichen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.staatsanzeiger-eservices.de
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben.
Kleinere Büroorganisationen werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitgliedereiner Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Anfragen per E-Mail werden nicht berücksichtigt. Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die in I.3) genannten Vergabeplattform, um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber sodann eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Angebote zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland