RV Cisco 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: LBD-23-15-122
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 30
Ort: Ebern
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 96106
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 911937766790
Fax: +49 91193776613790
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Cisco 2023
Kauf (ggf. Wartung und Inbetriebnahme) von Cisco Netzwerkkomponenten für die Staatsbauverwaltung Bayern
RV CISCO 2023 - Nordbayern
Nordbayern
Kauf, Lieferung und Wartung von Netzwerkkomponenten
Neben der Lieferung der jeweiligen Netzwerkkomponente umfasst die vom Auftragnehmer auszuführende Leistung bei Bedarf (optional) auch die je nach Einzelauftrag abgerufenen zugehörigen Cisco Systemservices.
RV CISCO 2023 - Südbayern
Südbayern
Kauf, Lieferung und Wartung von Netzwerkkomponenten
Neben der Lieferung der jeweiligen Netzwerkkomponente umfasst die vom Auftragnehmer auszuführende Leistung bei Bedarf (optional) auch die je nach Einzelauftrag abgerufenen zugehörigen Cisco Systemservices.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV CISCO 2023 - Nordbayern
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungs-verfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Marktplatz 30
Ort: Ebern
Postleitzahl: 96106
Land: Deutschland
Telefon: +49 911937766790
Fax: +49 91193776613790