Hydrogeologische und hydrologische Untersuchungen (PLAN) Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-2-2023-0148
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Birkerstraße 18
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8923330491
Fax: +49 8923330409
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Postanschrift: Birkerstraße 18
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8923330491
Fax: +49 8923330409
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Hydrogeologische und hydrologische Untersuchungen (PLAN)
Hydrogeologische und hydrologische Untersuchungen (PLAN)
München
Deutschland
Im Leistungsbaustein "Hydrogeologie" soll zunächst die Ist-Situation im Untersuchungsgebiet analysiert werden, um anschließend den Siegerentwurf zu bewerten und hieraus gutachterliche Empfehlungen für das weitere Vorgehen abzuleiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• 3 Referenzen zu vergleichbaren Projekten, die maximal 5 Jahre zurückliegen. Als vergleichbare Projekte gelten Aufträge, die im Bereich hydrogeologische und hydrologische Untersuchen liegen, einen Auftragswert von ab 50.000,00 € netto haben. Zudem muss zusätzlich mindestens eine Referenz zum Bereich Schwammstadt-Prinzip eingereicht werden.
• Darstellung der Erfahrung der vorgesehenen Mitarbeiter*innen, max. 1 DIN A4 Seite je Mitarbeiter*in. Dabei ist auch aufzuzeigen, in welcher Funktion (Leitung, Assistenz, ...) dieses Personal bislang an mit dieser Ausschreibung vergleichbaren Projekten mitgewirkt hat und wie lange die Person bereits an solchen Projekten gearbeitet hat. Als vergleichbare Projekte, die vor maximal fünf Jahren abgeschlossen wurden, gelten:
o Aufträge, die im Bereich hydrogeologische und hydrologische Untersuchungen sowie Schwammstadt Prinzip liegen und einen Auftragswert von ab 50.000 € netto haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).