Erweiterung und Sanierung Klinikum Altmühlfranken 1. BA (Unterbauabschnitt 1a)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Krankenhausstr. 1
Ort: Weißenburg
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91781
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9141/902332
Fax: +49 9141/9027332
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-wug.de/veroeffentlichungen/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Sanierung Klinikum Altmühlfranken 1. BA (Unterbauabschnitt 1a)
ca. 640m2 Baustraße erstellen (Schotter)
ca. 170 m2 Bitumenhaltige Abbrechen und Abfahren
ca. 265m2 Berliner Verbau Wandhöhe <5,50m
33 St. Ankerinjektionen Trägerbohlwand
4 St. Geschlossene Wasserhaltung (Schwerkraftbrunnen)
1 St. Offene Wasserhaltung
ca. 120 m3 Schürfgrube für Bodenuntersuchung
Ca. 12440 m3 Baugrubenaushub Homogenbereich 1, lösen, laden und entsorgen
ca. 4060 m3 Baugrubenaushub Homogenbereich 2, lösen, laden und entsorgen
ca. 8980 m3 Baugrubenaushub Homogenbereich 3, lösen, laden und entsorgen
ca. 7050 m3 Hinterfüllung Bauwerke, Liefermaterial
Krankenhausstraße 1,
91781 Weißenburg in Bayern
Bereits im Jahr 2008 wurde das Klinikum Altmühlfranken in Weißenburg um ein Fachärztezentrum erweitert. Jetzt soll das Klinikum - baualtersbedingt und mit Defiziten im Flächenangebot und der Funktionalität - in zwei Bauabschnitten generalsaniert und erweitert werden. Bestandteil dieses Antrags Bau- und Ausstattungsplanung ist der 1. Bauabschnitt BA1 und hier die zwei
Teilbauabschnitte BA1A und BA1E.
BA1 – 1. Bauabschnitt
Im ersten Bauabschnitt wird der bestehende Funktionstrakt durch einen Neubau ersetzt (BA1A) und im Anschluss für Nachnutzungen saniert bzw. umgebaut (BA1B). Ergänzend hierzu wird die bestehende Eingangshalle erweitert und erneuert (BA1E).
BA1A - Neubau:
Der Neubau im Süd-Osten des Grundstücks ist als ein kompakter Baukörper mit idealtypischer Grundrissorganisation und direkter Anbindung an den Haupteingang vorgesehen. Im Neubau werden sämtliche hochinstallierte Kernfunktionen des Klinikums konzentriert untergebracht:
- UG: AEMP, Labor, Umkleiden, Archiv, Wäschetauschstelle, Technik
- EG: ZEA/ZNA mit neuer Liegendkrankenzufahrt und ambulantem Eingang, Radiologie, Endoskopie, Funktionsdiagnostik, Entbindung
- 1.OG: OP-Abteilung mit Same-Day-Surgery, Intensivmedizin, Bereitschaftsdienst
- 2.OG: Technik
Die Grundriss sieht eine mittig gelegene öffentliche Erschließungsachse in Ost-West-Ausrichtung vor, an der die einzelnen Funktionsbereiche und die vertikale Erschließung mit Aufzugskern angelagert sind. Im 1.Obergeschoss wird zudem ein Innenhof ausgebildet, der die Belichtung der entsprechenden Abteilungen sicherstellt. In diesem maßgeschneiderten Neubau werden optimale Prozesse des Krankenhausbetriebs erreicht und die primären Funktionsdefizite des Bestandes beseitigt.
Durch die autarke Errichtung des neuen Funktionstraktes BA1A kann der laufende Betrieb im Bestand unbeeinträchtigt fortgeführt werden.
BA1E - Neubau/Sanierung Eingangshalle:
Durch den Neubau und seinen Anschluss an den Bestand wird gleichzeitig eine neue Eingangssituation und damit ein neuer zukunftweisender städtebaulicher Auftritt des Klinikums geschaffen. Hierzu wird die bestehende Eingangshalle auf Eingangsebene erweitert/begradigt und damit ein klarer eindeutiger Zugang ausgebildet. Die Eingangshalle an zentraler Stelle des Klinikums wird kernsaniert und hier allgemeine Funktionen untergebracht:
- EG: Serviceeinrichtungen mit Empfang/Poststelle, Seelsorge- und Sozialdienstbereich
- OGs: Erschließung mit Aufenthaltsbereichen
Während dieser Sanierung kann ein provisorischer Haupteingang von Norden her am Übergang zum Neubau gelegt werden.
BA1B - Sanierung Bestand, Ausblick (nicht Bestandteil dieser BAP):
Nach Umzug der Kernfunktionen des Klinikums in den errichteten Neubau BA1A wird der ursprüngliche Funktionstrakt entsprechend umgebaut und folgende Funktionen hier verortet:
- UG: Ver-/Entsorgung, Lagerhaltung, Haus- und Transportdienst, Wartung/Reparatur, Abfallentsorgung, Arzneimittel, Technik
- EG: Physikalische Therapie, Arztdienst, Bereitschaftsdienst, Speisenversorgung mit Besucher-/Bediensteten-Cafeteria mit Außenbereich
- 1.OG: Arztdienst, Verwaltung
- 2.OG: Andachtsraum, Technik
Im Rahmen der Kernsanierung wird als größerer baulicher Eingriff ein Innenhof im 1.OG zwecks Belichtung der angrenzenden Funktionen ausgebildet. Die gesamte Sanierung kann in einem Zuge erfolgen, lediglich
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die bestehende Speisenversorgung im 1.UG bleibt zunächst erhalten und wird nach Fertigstellung der neuen Speisenversorgung im EG zurück- und entsprechend umgebaut.
BA2 - 2. Bauabschnitt, Ausblick (nicht Bestandteil dieser BAP)
Im zweiten Bauabschnitt soll im Klinikum Altmühlfranken Weißenburg dann die Pflege modernisiert werden. Hierzu ergeben sich zwei Möglichkeiten:
- Sanierung und Erweiterung der bestehenden Pflegehäuser
- Neubauten Pflege neben dem neu errichteten Funktionstrakt BA1A, der in seiner Positionierung und dem Grundrisslayout einen idealen Anschluss an neue Pflegekörper zulässt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erd- und Spezialtiefbau
Postanschrift: Äuß. Abenberger Str. 131-135
Ort: Roth
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 91154
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter II.1.7 und V.2.4 handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die nicht bekannt gegeben werden. Da die Formularfelder aber einen Eintrag erfordern, wurde [Betrag gelöscht] Euro eingetragen.
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.