Ingenieurleistungen für den Ausbau und die Nachverdichtung zum bestehenden Fernwärmeleitungsnetz Oberhaching
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Bajuwarenring 17
Ort: Oberhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeindewerke-oberhaching.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen für den Ausbau und die Nachverdichtung zum bestehenden Fernwärmeleitungsnetz Oberhaching
Gegenstand des Auftrags sind die Ingenieurleistungen (Leistungsphasen 1 bis 9, Grundleistungen und einzelne Besondere Leistungen gem. Anlage 12 HOAI) für den Ausbau und die Nachverdichtung zum bestehenden Fernwärmeleitungsnetz Oberhaching nebst parallel verlaufendem Glasfasernetz durch folgenden Baumaßnahmen vss. im Zeitraum 2024 bis 2025: Erstellung von bis zu 199 Hausanschlüssen einschließlich aller erforderlichen Verteilleitungen sowie Hausanschlussleitungen zu den Gebäuden sowie Trassenverlängerungen an bestehenden Hauptleitungen. Verlegung einer Hauptleitung für Fernwärme und Glasfaserrohre nebst Hausanschlüssen im Bereich Kirchplatz Oberhaching.
Siehe II.1.4)
Weitere Besondere Leistungen und zusätzliche Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieurleistungen für den Ausbau und die Nachverdichtung zum bestehenden Fernwärmeleitungsnetz Oberhaching
Ort: Oberhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 8921762847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.
1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).