Erdbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: KRU_EN_G102A1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rummelsberg 71
Ort: Schwarzenbruck
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 90592
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdbauarbeiten
ca. 420 m Bauzaun
ca. 1.500 m2 Baustraße erstellen
Offene Wasserhaltung herstellen und betreiben
ca. 575 m Bohrpfähle (Rückverankert) für überschnittene Bohrpfahlwand erstellen
ca. 1.700 m2 Trägerbohlwand (Rückverankert) herstellen und rückbauen
ca. 26.000 m3 Bodenmaterial lösen und Laden
ca. 38.000 t Bodenmaterial entsorgen
ca. 2.000 m3 Bodenmaterial einbauen
Rummelsberg
ca. 420 m Bauzaun
ca. 1.500 m2 Baustraße erstellen
Offene Wasserhaltung herstellen und betreiben
ca. 575 m Bohrpfähle (Rückverankert) für überschnittene Bohrpfahlwand erstellen
ca. 1.700 m2 Trägerbohlwand (Rückverankert) herstellen und rückbauen
ca. 26.000 m3 Bodenmaterial lösen und Laden
ca. 38.000 t Bodenmaterial entsorgen
ca. 2.000 m3 Bodenmaterial einbauen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Rosstal
NUTS-Code: DE258 Fürth, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Rummelsberg 71
Ort: Schwarzenbruck
Postleitzahl: 90592
Land: Deutschland