Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Neubau Schulmensa und Kinderhaus mit Freianlagen am Ludwig-Simmet-Anger 2" Stadt Erding
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Landshuter Straße 1
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtbauamt Erding, Vergabewesen
E-Mail:
Telefon: +49 8122408480
Fax: +49 8122408415
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Neubau Schulmensa und Kinderhaus mit Freianlagen am Ludwig-Simmet-Anger 2" Stadt Erding
Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Neubau Schulmensa und Kinderhaus mit Freianlagen am Ludwig-Simmet-Anger 2" Stadt Erding
Erding
Die Stadt Erding benötigt zukünftig zusätzliche Kinderbetreuungsplätze. Am Ludwig-Simmet-Anger zwischen Haager Straße und B 388 im Südosten der Stadt wurden in den letzten Jahren mit der Grundschule am Ludwig-Simmet-Anger (2006 eröffnet) und dem sechsgruppigen BRK-Kinderhaus „Die Wolperdinger“ (2015 eröffnet) in einer Art Campus bereits entsprechende Einrichtungen gebaut.
Südlich des Ludwig-Simmet-Angers, der zur Erschließung dient und Stellplätze ausweist, sollen im ca. 4.700 m² großen Wettbewerbsgebiet ein weiteres Kinderhaus mit vier Kindergarten- und drei Krippengruppen sowie eine Mensa für die gegenüberliegende Grundschule entstehen. Pkw-Stellplätze sind bereits vorhanden und müssen nicht nachgewiesen werden. Das Kinderhaus und die Mensa sollen in Holzbauweise errichtet werden und 2026 in Betrieb gehen.
Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, wird der Wettbewerb nach den Regeln der RPW 2013 durchgeführt.
Die BGF wird auf 1.630 m² (Kinderhaus) und 520 m² (Mensa mit Eingangsbereich) geschätzt.
Die prognostizierten anrechenbaren Kosten (netto) liegen bei ca. 6,12 Mio. EUR für Gebäude und Innenräume und 0,86 Mio. EUR für Freianlagen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen; mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 1 -2 beauftragt. Ein Anspruch auf
Beauftragung weiterer Stufen besteht jeweils nicht.; Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Schulmensa und Kinderhaus mit Freianlagen am Ludwig-Simmet-Anger 2 - Gebäude und Innenräume
Postanschrift: Vordere Cramergasse 11
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Schulmensa und Kinderhaus mit Freianlagen am Ludwig-Simmet-Anger 2 - Freianlagen
Postanschrift: Birkenleiten 43
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81543
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstrasse 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).