Miete von mobilen Bautrafostationen Referenznummer der Bekanntmachung: SV-PHE-230922-002
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf Dienstleistungen, Patrick Held
E-Mail:
Telefon: +49 892361-4770
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Miete von mobilen Bautrafostationen
Lieferung und Bereitstellung von typgeprüften, fabrikfertige, mobilen Trafostationen als 10Fuß/ 20Fuß-Kontainern-Mietstationen für die Versorgung von Baustellen im Versorgungsgebiet der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG.
Die zu liefernden Stationen müssen nach der Norm IEC 62271-202 geprüft und zertifiziert sein.
Die Lieferung und Bereitstellung der angeforderten Stationen muss innerhalb max. 16 Wochen nach Bestellung und vollständiger, technischer Klärung erfolgen.
Lieferung und Bereitstellung von typgeprüften, fabrikfertige, mobilen Trafostationen als 10Fuß/ 20Fuß-Kontainern-Mietstationen für die Versorgung von Baustellen im Versorgungsgebiet der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG.
Die zu liefernden Stationen müssen nach der Norm IEC 62271-202 geprüft und zertifiziert sein.
Die Lieferung und Bereitstellung der angeforderten Stationen muss innerhalb max. 16 Wochen nach Bestellung und vollständiger, technischer Klärung erfolgen.
Der technische Aufbau der zu liefernden Stationen richtet sich nach den Anforderungen unserer Kunden. Die Standardvarianten beziehen sich auf eine mind. 4-feldrige Mittelspannungsschaltanlage (Kabel-Kabel-Leistungsschalter/ Sicherungslasttrennschalter - Messfeld für die Verrechnungsmesswandler), 1 Stk. 10/0,4kV bzw. 20/0,4kV Trafo und einer 0,4kV Niederspannungsverteilung bestehend aus einem Einspeiseleistungsschalter und NH-Abgangsleisten. Anzahl und Größe der benötigten NH-Abgänge richtet sich wiederum nach den Anforderungen unserer Kunden und werden im Zuge der Bestellung/ technischen Auftragsklärung bekannt gegeben. Des Weiteren wird ein Zählerschrank gemäß den Ergänzenden Bedingungen der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG zur VDE-AR-N-4110 benötigt.
Aufgrund des Einsatzes der mobilen Stationen hat sich der Einbau der zuvor genannten Komponenten in einen 10 oder 20 Fuß Seecontainer bewehrt.
Der An- und Abtransport der mobilen Kontainer-Stationen muss mit einem ausreichend groß dimensionierten Selbstlade-LkW mit Ladekran für die Verkranung der Station auf der Baustelle im Umkreis von 3-5m um den LkW erfolgen.
Die Auswahl der Bewerber für die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eignungsnachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 vorgegebenen Eignungskriterien (= Eignungsprüfung).
Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages ist dessen fristgerechte Einreichung, die Vollständigkeit der Eignungsnachweise sowie die Einhaltung von etwaigen Mindestanforderungen. Es werden nur die Bewerber zur Angebotsabgabe ausgewählt, welche nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung über eine ausreichende Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) verfügen und daher die notwendige Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind.
(2) Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
(3) Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
(4) Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
(5) Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
(6) Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen
(7) Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
(8) Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
(9) Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
(10) Umsatzanteile des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
(11) Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten 5 vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.
(12) Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung)mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
(13) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Spezielle Anforderung an Referenzen:
Referenz von mind. 3 erfolgreich durchgeführten Aufbauten von den zuvor beschriebenen Anlagen.
Errichten von Mittel- und Niederspannungsanlagen nach den einschlägigen Normen und Richtlinien in Deutschland. Hierbei besonders zu beachten sind die DGUV-Vorschrift 3, DIN VDE 0105, IEC 62271-202, VDE-AR-N 4110 sowie die Ergänzenden Bedingungen der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG zur VDE-AR-N-4110. Einhaltung der 26. BImschV
Weitere Angaben, Nachweise und Erklärungen:
Zertifikat gemäß IEC 62271-202 über Ihre errichteten typgeprüfter, fabrikfertiger Stationen für Hochspannungs-/ Niederspannung mit begehbaren Schaltanlagenräumen
Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Fall der Angebotsaufforderung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden werden sowie des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt und einer Bestätigung, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s. h. Ziffer I.3)). Diese ist mit Angabe des Aktenzeichens SV-PHE-230922-002 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift: Maximiliansstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).