Rahmenvereinbarung zur Lieferung von iPads mit Zubehör und Ladekoffern Referenznummer der Bekanntmachung: 440-0007-2023-L-IN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE211
Postanschrift: Rathausplatz 4
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat VI, Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ingolstadt.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von iPads mit Zubehör und Ladekoffern
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von iPads mit Zubehör und Ladekoffern
Stadt Ingolstadt
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von iPads mit Zubehör und Ladekoffern für den Einsatz an Schulen in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Ingolstadt. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr sofern keine Kündigung gemäß den Bedingungen der Rahmenvereinbarung erfolgt (maximale Gesamtlaufzeit 3 Jahre). Der Rahmenvertrag legt die Bedingungen für darauf gegründete Einzelabrufe fest. Die Einzellieferungen können nach Vorgaben des Auftraggebers an das Amt für Informations- und Datenverarbeitung Ingolstadt oder direkt an Schulen oder eine zentrale Lagerstätte im Stadtgebiet Ingolstadt erfolgen. Das maximale Auftragsvolumen für die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt [Betrag gelöscht] Euro ohne MwSt. Es bestehen keine garantierten Abnahmemengen oder Auftragsvolumina.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von iPads mit Zubehör und Ladekoffern
Ort: Jettingen-Scheppach
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89343
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB). 5. mehr als 10 Kalendertage nach Absendung der Absagen per Fax oder E-Mail, beziehungsweise mehr als 15 Kalendertage bei Absendung in Briefform, vergangen sind (§ 134 Abs. 1 GWB).
Postanschrift: Spitalstr. 3
Ort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 841-305-2446
Fax: +49 841-305-2447
Internet-Adresse: www.ingolstadt.de