Elektrotechnik mit PV-Anlage
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Von-Streber-Straße 30
Ort: Landau a.d.Isar
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 94405
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsführer Hr. Willeitner
E-Mail:
Telefon: +49 995198350
Fax: +49 9951983550
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lebenshilfe-dgf-lan.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrotechnik mit PV-Anlage
Gesamte Ausschreibung: Elektrotechnik mit PV-Anlage
Anteil Elektro:
17 Endstromkreisverteiler
1 Niederspannungshauptverteilerschrank mit 3 Feldern
ca. 25.000m NYM-Leitungen in verschiedenen Dimensionen
ca. 500m Kabeltrassensysteme in verschiedenen Dimensionen
ca. 150 Verlegesysteme am Dach
ca. 70m Verlegesysteme in Funktionserhalt
17 Mediensäulen
ca. 42m Brüstungskanal Stahl
80m Brüstungskanal PVC
54 Nebenuhren mit Zentrale
248 Leuchten rund mit Direkt-/Indirektanteil
60 Pendelleuchten Office
92 Feuchtraumleuchten
30 Lichtschienenleuchten
ca. 50 m Unterflurkanal
Sicherheitsbeleuchtung Zentralanlage mit ca. 285 TN
Videosprechanlage mit 3 Außenstationen
ca. 18000m Datenkabel Kat7A
9 Datenverteiler 42HE
KNX Steuerung für Sonnenschutz
ca.600m LWL Leitung in versch. Modi
11 St. Beleuchtungsmasten 6m
ca. 480 St. Geräteverbindungsdosen in Sichtmauerwerk
ca. 40 St. Brandschutzboxen
ca. 18 St. Plattenschott
Härtlstraße, 94405 Landau a.d. Isar
Gesamte Ausschreibung: Elektrotechnik mit PV-Anlage
Anteil PV:
203 PV Module (ca. 85 kWp Gesamtleistung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Von-Streber-Straße 30, 94405 Landau a.d. Isar
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.