TNW_LK Erlangen-Höchstadt - Neubau Emil-von-Behring-Gymnasium Spardorf - PS Referenznummer der Bekanntmachung: 173/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nägelsbachstraße 1
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail:
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.erlangen-hoechstadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_LK Erlangen-Höchstadt - Neubau Emil-von-Behring-Gymnasium Spardorf - PS
Der Landkreis Erlangen-Höchstadt beabsichtigt den Neubau des Emil-von-Behring-Gymnasiums in Spardorf.
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Beauftragt werden die Leistungsstufen 3 - 5 des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß Projektsteuerungsvertrag HAV-KOM, konkretisiert durch die zusätzlichen Vertragsbestimmungen (ZVB-PS) zum Projektsteuerungsvertrag. Eine entsprechende Einarbeitung ist in die angeforderte Pauschale mit einzupreisen.
Emil-von-Behring-Gymnasium Buckenhofer Straße 5 91080 Spardorf Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Das bestehende Schulgebäude des Emil-von-Behring-Gymnasiums aus dem Jahr 1972 wird mit einem auf dem Grundstück liegenden Neubau ersetzt. Neben dem Gymnasium befindet sich auf dem Grundstück noch die Ernst-Penzoldt-Mittelschule, eine Mensa, Schwimm- und Sporthalle mit Freisportanlagen.
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Im Rahmen eines Planungs- und Realisierungswettbewerbes ging die Planungsaufgabe an Babler + Lodde Architekten Part mbH in Herzogenaurach. Der Neubau ist für 1.300 Schüler und ca. 150 Lehrkräfte ausgelegt. Bis Fertigstellung des Schulgebäudes bleibt der Schulbetrieb ohne ergänzende Interimsbauten im Bestandsgebäude.
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Erst nach Umzug der Schulfamilie in den Neubau wird der Bestandsbau abgerissen. Auf dieser Fläche soll der Schulcampus um eine weitere Sporthalle (separate Baumaßnahme) zukünftig ergänzt werden.
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Die Vergabe der gegenständlichen Leistungen der Objektplanung nach HOAI erfolgte im Zuge eines Verhandlungsverfahrens in Anlehnung an die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW). Die Leistungsphase 2 ist abgeschlossen. Die Fachplanerleistungen für Tragwerksplanung und Technische Gebäudeausrüstung wurden ebenfalls im Zug eines Verhandlungsverfahrens vergeben.
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Der sechsgeschossige Neubau ist als Hybridbau konzipiert und entwickelt sich auf einer quadratischen Grundform, das Bauvolumen BGF umfasst ca. 18.000 m².
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Das zukunftsorientierte Schulkonzept und Kern des Planungsentwurfes liegt in den offenen Lernlandschaften, denen nun direkt angrenzende Klassenräume jeweils zugeordnet sind.
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Der Landkreis Erlangen-Höchstadt als Auftraggeber und als Vergabestelle arbeitet mit dem Onlinesystem des Staatsanzeigers "eServices" zusammen. Hier werden die Bekanntmachungen und die Vergaben angelegt und betreut.
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Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen bei grob 60 Mio. EUR brutto (KG 200-700).
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Auszüge aus der Vorplanung werden gegen Abgabe einer Geheimhaltungserklärung zur Verfügung gestellt.
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Der Auftraggeber erhält für dieses Bauvorhaben Fördermittel. Der Auftragnehmer ist auch für die Erstellung des Verwendungsnachweises (vgl. Ziffer 5.1.6 der ZVB-PS) und die Zusammenstellung der Kostenanteile aus der Kostenfeststellung nach den Anforderungen für den Verwendungsnachweis (vgl. Ziffer 5.4.2 der ZVB-PS) zuständig.
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Der Baubeginn ist für Februar 2025 vorgesehen, es ist von einer Bauzeit von ca. 30 Monaten auszugehen. Die Fertigstellung des Neubaus soll im Juli/August 2027 erfolgen, sodass zum Schulbeginn des Schuljahres 2027/2028 im September 2027 der Nutzungsbeginn stattfinden kann.
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Beauftragt werden die Leistungsstufen 3-5 des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß Projektsteuerungsvertrag HAV-KOM, konkretisiert durch die zusätzlichen Vertragsbestimmungen (ZVB-PS) zum Projektsteuerungsvertrag. Eine entsprechende Einarbeitung ist in die angeforderte Pauschale mit einzupreisen.
Es sind insgesamt max. 400 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid als Ultima Ratio getroffen.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bei Projektsteuerungsleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft
50 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
40 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
20 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
50 Punkte: ab 3 Projektsteuerer (in Vollzeit)
30 Punkte: ab 2 Projektsteuerer (in Vollzeit)
10 Punkte: ab 1 Projektsteuerer (in Vollzeit)
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Projektsteuerungsleistungen für Schulen oder öffentliche Gebäude (Neubauten, Sanierungen, Umbauten)
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2015 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Die drei besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.)
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Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung:
- 20 Punkte: Schulgebäude
- 10 Punkte: sonstiges Gebäude aus dem Bereich Ausbildung/Wissenschaft/Forschung
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Kriterium 2: Art der Durchführung:
- 20 Punkte: Neubau/Erweiterungsbau
- 10 Punkte: Sanierung/Umbau
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Kriterium 3: Erfahrung mit Fördermitteln
- 10 Punkte: Erfahrung vorhanden
- 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden
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Kriterium 4: Erfahrung mit Bauen im laufenden Betrieb (auf gleichem Grundstück)
- 10 Punkte: Erfahrung vorhanden
- 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden
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Kriterium 5: Leistungsumfang
- 20 Punkte: Leistungsstufen 3 - 5 nach HAV-KOM oder AHO vollständig erbracht
- 10 Punkte: Leistungsstufen 3 - 5 nach HAV-KOM oder AHO erbracht, aber nur jeweils anteilige Leistungen
- 5 Punkte: aus Leistungsstufen 3 - 5 nach HAV-KOM oder AHO nur einzelne Leistungen erbracht (Angabe in Textform, welche Leistungen erbracht wurden)
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Kriterium 6: Größenordnung:
- 20 Punkte: Projektkosten (KG 200-700 netto) über 30 Mio. EUR
- 10 Punkte: Projektkosten (KG 200-700 netto) zwischen 10 und 30 Mio. EUR
- 0 Punkte: Projektkosten (KG 200-700 netto) unter 10 Mio. EUR
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Mindestkriterium: In jedem Kriterium muss mindestens jeweils einmal die Höchstpunktzahl erreicht worden sein (nicht zwingend in einer Referenz und auch in Referenzen möglich, die letztendlich nicht zu den besten drei Referenzen gehören)
Fertigstellungstermin: bis Schuljahresbeginn September 2027
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Termine und Kosten sind zwingend einzuhalten.
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Nach Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten Geheimhaltungserklärung bzw. spätestens in Stufe 2 werden den Bewerbern zur Verfügung gestellt:
- die Planunterlagen LP 2
- die Baubeschreibung LP 2
- das Raumprogramm LP 2 sowie
- der Terminplan LP 2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
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a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
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oder
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b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bei Projektsteuerungsleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
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Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
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a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
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oder
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b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
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Eigenerklärungen über:
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A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Projektsteuerer in Vollzeit, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt (Projektsteuerungsleistungen für Schulen oder öffentliche Gebäude - Neubauten, Sanierungen, Umbauten)
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Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2015 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist
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(Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
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- Auftraggeber
- Art der Aufgabenstellung
- Art der Durchführung
- Erfahrung mit Fördermitteln
- Erfahrung mit Bauen im laufenden Betrieb (auf gleichem Grundstück)
- Leistungsumfang (erbrachte Leistungen in den Leistungsstufen 3 - 5 nach HAV-KOM oder AHO im Leistungsbild Projektsteuerung)
- Größenordnung des Projekts (Projektkosten KG 200-700 netto)
Mindestkriterium: In jedem Kriterium muss mindestens jeweils einmal die Höchstpunktzahl erreicht worden sein (nicht zwingend in einer Referenz und auch in Referenzen möglich, die letztendlich nicht zu den besten drei Referenzen gehören).
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Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2015 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6WLU
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.