Rahmenvereinbarung Projektplattform BIM-CDE (RV CDE-Software) Referenznummer der Bekanntmachung: 22.4.1.2.00-01.3.2.09
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sachgebiet Vergabemanagement
E-Mail:
Fax: +49 8921081344
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Projektplattform BIM-CDE (RV CDE-Software)
Die MPG hat Bedarf an einer Common Data Environment Lösung ("CDE") als Software-as-a-Service (SaaS) Public Cloud, inklusive Dienstleistungen wie Migration, Schnittstellen-Lieferung und Trainings sowie Content Leistungen. Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, einen Auftragnehmer
("AN" bzw. "RV-Partner") zu finden, der auf Abruf aus einer Rahmenvereinbarung ("RV","Vertrag" oder "Vereinbarung") dem Auftraggeber das CDE System bereitstellt und die entsprechenden Dienstleistungen erbringt. Die Rahmenvereinbarung ist als Anlage 1 Teil dieser Vergabeunterlage. Für die detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands siehe die Leistungsbeschreibung in Kapitel 5.
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. - Generalverwaltung
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Ort: München
PLZ: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 (89) 2108-0
Fax: +49 89 2108-1111
Für die detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands siehe die Leistungsbeschreibung in Kapitel 5 der Vergabeunterlagen.
siehe Ziffer II.2.11
A) Allgemeine Hinweise zum Auswahlprozess nach § 51 VgV
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Unter denjenigen Bewerbern, die alle geforderten Mindestanforderungen an die Eignung ("Ausschlusskriterien") erfüllen, wählt der Auftraggeber anhand der unten genannten "Bewertungskriterien" drei (3) geeignete Bewerber aus, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden:
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Sofern mehr als drei geeignete Bewerber vorhanden sind, werden mindestens die drei Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die bei den unten genannten Bewertungskriterien insgesamt mit der höchsten Punktzahl bewertet wurden. Hierzu wird anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen eine Rangfolge der Bewerber gebildet. Ausgewählt werden grundsätzlich die drei Bewerber mit den höchsten erreichten Punktzahlen. Erreichen jedoch mehrere Bewerber dieselbe Punktanzahl wie der drittbeste Bewerber, wird derjenige Bewerber mit der höchsten Punktzahl bzgl. der "Unternehmensreferenzen für CDE-Dienstleistungen bei Hochbau-Projekten in der EU, Schweiz, Norwegen" (Auswahlkriterium Nr. 3) aufgefordert. Kann auch auf diesem Wege keine Entscheidung herbeigeführt werden, entscheidet das Los.
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Sofern weniger als drei geeignete Bewerber vorhanden sind, ist grundsätzlich beabsichtigt, das Vergabeverfahren fortzuführen und die Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, die über die geforderte Eignung verfügen (vgl. § 51 Abs. 3 VgV)
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B) Bewertungskriterien zur Auswahl der geeigneten Bewerber
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1) Auswahlkriterium Nr. 1. "ISO 27001 Zertifizierung Organisation/Unternehmen"
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Bewertet wird der Nachweis der Zertifizierung nach ISO 27001 für die Organisation/für das Unternehmen des Bewerbers.
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Der Bewertung liegt folgender Bewertungsmaßstab zugrunde:
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5 Punkte: Nachweis der abgeschlossenen Zertifizierung nach ISO 27001 für die Organisation/für das Unternehmen
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0 Punkte: Kein Nachweis der abgeschlossenen Zertifizierung nach ISO 27001 für die Organisation/für das Unternehmen
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2) Auswahlkriterium Nr. 2. "Technische Fachkräfte"
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Bewertet wird bei Erfüllung der Mindestanforderungen die Anzahl der technischen Fachkräfte, die als CDE Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter eingesetzt werden können und dem Bewerber zur Verfügung stehen.
Der Bewertung der Anzahl der Technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der hier ausgeschriebenen Leistungserbringung als CDE-Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter eingesetzt werden können (vgl. Kapitel 3.2.4.3 der Vergabeunterlage), liegt folgender Bewertungsmaßstab zugrunde:
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5 Punkte: 5 und mehr Technische Fachkräfte
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3 Punkte: 4 Technische Fachkräfte
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0 Punkte: Weniger als 4 Technische Fachkräfte
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3) Auswahlkriterium Nr. 3. "Unternehmensreferenzen für CDE Dienstleistungen"
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Bewertet werden maximal drei Unternehmensreferenzen für CDE-Dienstleistungen bei Hochbau-Projekten in der EU, Schweiz, Norwegen. Je Unternehmensreferenz können dabei maximal 30 Punkte erreicht werden. Insgesamt können damit für das Auswahlkriterium Nr. 3 maximal 90 Punkte erreicht werden.
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Folgende Dienstleistungen werden dabei wie folgt bepunktet:
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Durchführung CDE-Schulungen/ Trainings für den Auftraggeber: 5 Punkte
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Bereitstellung CDE-System-Dokumentationen für Nutzer des Auftraggebers in digitaler/OnDemand Form inklusive Videos des Systems (Anwender-Dokumentation bzw. CDE-Nutzerhandbuch individuell durch Nutzer digital abrufbar und mit Erklärvideos ausgestattet): 3 Punkte
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Entwicklung/Bereitstellung Auftraggeber-spezifisches CDE-Content für den AuftraggeberSetup, bestehend aus mindestens betriebsfertig eingerichteter Rollen und Rechte, betriebsfertig eingerichteter Partitionen und Datei-Strukturen, betriebsfertig eingerichteter Meta-Daten für Dateien und Prozesse (Aufgaben bzw. "Workflows"): 5 Punkte
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Datenmigrationsleistungen von/auf das CDE bzw. operatives Datenmanagementdurch den CDE Anbieter: 5 Punkte
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Customer Success Management während der CDE Nutzungsperiode, einschließlich Nachweis der erfolgreichen Umsetzung vereinbarter Produktivitätsziele oder anderer KPIs: 2 Punkte
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Vernetzung der CDE via CDE-seitig entwickelter oder bereit gestellter, bidirektionaler API/Schnittstelle mit einem CAFM-System (Computer Aided Facility Management System) gemäß Definition der GEFMA Richtlinie 400; bidirektional bezeichnet den Datenaus-tausch sowohl von der CDE zum CAFM, als auch vom CAFM zur CDE: 10 Punkte
Verlängerungsoption:
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Der beabsichtigte Leistungsbeginn ist der 8. Juli 2024.
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Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt vier (4) Jahre (48 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns.
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Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal acht (8) Jahre (96 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns. Zum Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zu (1. Kündigungsoption). Macht der Auftraggeber nicht von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, läuft der Vertrag weitere zwei (2) Jahre (24 Monate); (1. Optionslaufzeit). Zum Ablauf der 1. Optionslaufzeit steht dem Auftraggeber erneut ein ordentliches Kündigungsrecht zu (2. Kündigungsoption). Macht der Auftraggeber nicht von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, läuft der Vertrag weitere zwei (2) Jahre (24 Monate); (2. Optionslaufzeit). Nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit läuft der Vertrag somit insgesamt noch maximal vier (4) Jahre (48 Monate) weiter.
A: Schätzwert
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Auf der Grundlage der Erfahrungen des Auftraggebers aus den letzten Jahren und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklungen in den kommenden Jahren wird das Auftragsvolumen für die Basis-Vertragslaufzeit auf 2.205.000,00 € geschätzt. Das Auftragsvolumen für die 1. Optionslaufzeit wird auf 700.000,00 € und das Auftragsvolumen für die 2. Optionslaufzeit wird auf 720.000,00 € geschätzt. Damit beträgt das geschätzte Gesamtauftragsvolumen dieser Vergabemaßnahme über die maximal mögliche Vertrags-laufzeit insgesamt 3.625.000,00 € (Schätzwert).
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B: Höchstwert
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Aus der RV können insgesamt höchstens 4.550.000,00 € über die maximal mögliche Vertragslaufzeit abgerufen werden (Höchstwert).
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C: Mindestabnahme
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Es besteht eine Mindestabnahme für zehn Pilotprojekte (10 Projekträume sowie entsprechende Trainings). Die funktionalen Anforderungen an den jeweiligen Projektraum richten sich dabei an die folgenden Kapitel im CDE-Kriterienkatalog / "Lastenheft" der Ausschluss-Kriterien: Kapitel 1.1, Kapitel 1.2, Kapitel 1.3, sowie Kapitel 3.1 bis einschließlich Kapitel 3.8., inkl. der damit verbundenen Dienstleistungen für Support, Training und Nutzermate-rial gemäß Kapitel 2.2 des CDE-Kriterienkatalogs / des "Lastenheftes".
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Darüber hinaus besteht keine Abnahme- oder Bestellverpflichtung des Auftraggebers. § 132 GWB bleibt unberührt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A)
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Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 05 der Vergabeunterlegen (VU) Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen.
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B) Unternehmensdarstellung (EK-02-A)
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Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer: Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Telefon, Fax, E-Mail, Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]), falls gegeben die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer und Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente), Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie organisatorische Gliederung des Unternehmens. Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 05 der VU Abschnitt "Unternehmensdarstellung" vorzunehmen.
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C) Berufs- oder Handelsregistereintragung (EK-03-A)
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Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 05 der VU Abschnitt "Berufs- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
A) Betriebshaftpflichtversicherung (EK-04-A)
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Der Auftraggeber fordert, dass für das hier in den Wettbewerb gestellte Vorhaben (Projekt) eine adäquate Deckung des Betriebshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sichergestellt ist/ wird.
Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet:
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für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie
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für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR (1-fach maximiert)
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Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/ Excedentendeckung genügt eine 1-fache Maximierung), alternativ eine für die Vertragslaufzeit bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens der o.g. Deckungssummen (und in diesem Falle für Personen- und Sachschäden 2-facher Maximierung je Versicherungsjahr).
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Hierzu hat der Bieter die entsprechende Eigenerklärung unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Haftpflichtversicherung" abzugeben.
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2) Umsatzdarstellung (EK-05-A - EK-06-A/B)
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Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A) sowie den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich CDE Software (EK-06-A) jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 - 2022) in Euro netto abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Sofern für das letzte Jahr noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
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Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Umsatzdarstellung" zu tätigen
Mindestanforderung an die Betriebshaftpflichtversicherung:
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Der Auftraggeber fordert, dass für das hier in den Wettbewerb gestellte Vorhaben (Projekt) eine adäquate Deckung des Betriebshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sichergestellt ist/ wird. Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet:
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für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie
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für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR (1-fach maximiert)
A) Audit für BSI Kriterienkatalog "C5" / Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue (EK-07-A)
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Der Bewerber hat geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der IT Sicherheit zu treffen. Der Bewerber weist mit der Abgabe des Teilnahmeantrags nach, dass ein unternehmensexternes Audit bzgl. der Basiskriterien des BSI Kriterienkatalogs Cloud Computing (C5) entweder beauftragt und begonnen oder vollständig realisiert worden ist. Der Bewerber hat hierzu eine entsprechende Erklärung unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "BSI C5 Audit" abzugeben.
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Als Nachweis eines abgeschlossenen Audits legt der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag ein alle Punkte des BSI Anforderungskatalogs Cloud Computing (C5) umfassendes Testat des externen, unternehmensunabhängigen Prüfers vor (Mindestanforderung). Aus diesem Testat müssen mindestens das Start- und Enddatum des Audits, Name und Kontakt sowie eigenhändige Unterschrift des Prüfers, sowie der abgeschlossene Prüfablauf aller C5 Basis-kriterien und deren Status ("bestanden" oder "nicht bestanden") dargestellt sein. Mängel bzw. Details zur Weiter- oder Umentwicklung infolge BSI C5 Basiskriterien-Fehlstellen müssen nicht zwingend ersichtlich sein.
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Für den Fall, dass das Audit erst begonnen wurde, reicht der Bewerber eine entsprechende Bestätigung des externen, unternehmensunabhängigen Prüfers über die Beauftragung und den Beginn des Audits vor (Mindestanforderung). Aus der Bestätigung muss auch hervorgehen, welche Prüfschritte bezogen auf die BSI C5 Basiskriterien bereits durchgeführt wurden.
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Bei Bewerbergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
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B) ISO 27001 Zertifizierung (EK-08-A - EK-09-B)
Der Bewerber hat geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der IT Sicherheit zu treffen:
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1) ISO 27001 Zertifizierung (Server)Infrastruktur (EK-08-A)
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Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber eine Zertifizierung nach ISO 27001 bzgl. der eingesetzten (Server)Infrastruktur (spätestens zum Leistungsbeginn) vorweisen. Sofern zum Zeitpunkt der Angebots-abgabe noch keine Zertifizierung nach ISO 27001 vorliegt, hat der Bewerber unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "ISO 27001 Zertifizierung" darzustellen, welche Schritte zur Erreichung des entsprechenden Zertifikats unternommen wurden. Aus den Darstellungen muss für den Auftraggeber plausibel hervorgehen, dass eine Zertifizierung spätestens zum Leistungsbeginn erfolgen wird (Mindestanforderung).
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2) ISO 27001 Zertifizierung Organisation/Unternehmen (EK-09-B)
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Weist der Bewerber darüber hinaus auch eine Zertifizierung nach ISO 27001 für seine Organisation bzw. für sein Unternehmen nach, wird dies bei der Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, positiv bewertet. Als Nachweis legt der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag das Zertifikat eines externen, unternehmensunabhängigen Prüfers vor.
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Bei Bewerbergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
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C) Technische Fachkräfte (EK-10-A/B)
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Um sicherzustellen, dass der Bewerber über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er nachweisen, dass ihm nachfolgende technische Fachkräfte zur Verfügung stehen:
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Anzahl der Mitarbeiter/freie Mitarbeiter (technische Fachkräfte), die als CDE Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter eingesetzt werden können (EK-10-A/B)
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Hierbei gelten folgende Mindestanforderungen, bei deren Nichterfüllung der Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen wird:
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Mindestens zwei (2) technische Fachkräfte, die als CDE Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter eingesetzt werden können und folgende Anforderungen erfüllen:
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Die Technische Fachkraft beherrscht entweder Deutsch als Muttersprache oder kann ein Sprachzertifikat mindestens mit C1 für Deutsch nachweisen,
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Die Technische Fachkraft ist seit mindestens 12 Monaten durchgängig beim aktuellen Arbeitgeber / CDE-Anbieter angestellt; als Bemessungsgrundlage gilt der Ablauf der Teilnahmefrist in diesem Vergabeverfahren
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Die Technische Fachkraft kann in EU, Schweiz oder Norwegen mindestens 2 CDE-Verträge als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter nachweisen, in denen die Fachkraft auf Bauherren-Seite jeweils die CDE für mindestens drei (3) Bauwerke über einen Vertragszeitraum von mindestens zwei Jahren implementiert oder begleitet hat.
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Dieses Kriterium berücksichtigt die aktuelle Marktsituation, wonach 2023 bis 2025 insbesondere von der öffentlichen Hand vielzählige CDE-Neubeschaffungen umgesetzt sind bzw. werden und Bewerber darlegen sollen, dass sie das Vorhaben der MPG zusätzlich zu anderen CDE-Projekten, auch bei Krankheit, Projekthochlast und Urlaubsplanungen, geeignet mit ausreichend personellen Mittel betreuen können.
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D ) Unternehmensreferenzen (EK-11-A - EK-12-B)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass der Bewerber über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügt. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen des Bewerbers nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bewerbers in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Der Bewerber hat hierzu entsprechende Referenzen aus den letzten drei Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten: Leistungsempfänger inklusive Kontaktdaten; Angaben zum Auftragszeitraum; aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bewerber selbst erbracht hat, Auftragsvolumen des selbst erbrachten Anteils (Auftragswert und zeitlicher Umfang).
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Der Bewerber hat jede Referenz auf jeweils ca. zwei (2) DIN A4-Seiten unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Unternehmensreferenzen" darzustellen.
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Zur Prüfung der Teilnahmeanträge werden alle Referenzgeber der Bewerber durch den AG per eMail oder Telefon kontaktiert werden, um die Vollständigkeit und Richtigkeit der Referenzinformationen zu evaluieren. Der Bewerber muss dementsprechend solche Referenzen bzw. Referenzgeber benennen, die im geplanten Zeitraum für die Prüfung der Teilnahme-anträge zwischen 30.10.2023 und 01.12.2023 auf den eben dargestellten Kommunikationswegen erreichbar sind.
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Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Erfahrungen jeweils folgende Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen wird):
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1) Bereitstellung eines CDE-Systems bei Hochbau-Projekten in der EU, Schweiz oder Norwegen (EK-11-A):
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Der Bewerber weißt mindestens drei (3) Referenzen für die Bereitstellung eines CDE-Systems für Hochbau-Projekte mit Projektstandort in der EU, der Schweiz oder in Norwegen nach. Das CDE-System muss dabei im gesamten Lebenszyklus des Bauwerks eingesetzt werden. Der Einsatz des CDE-Systems im gesamten Lebenszyklus liegt dann vor, wenn der Nachweis jeder Referenz den Einsatz des CDE-Systems gemäß bzw. äquivalent der HOAI-Leistungsphasen 1 bis einschließlich 9 und somit auch zum Zwecke der datenbasierten, bauwerksorientierten Objektbetreuung gemäß HOAI-Grundleistungsbezug bestätigt.
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2) CDE-Dienstleistungen bei Hochbau-Projekten in der EU, Schweiz, Norwegen (EK-12-B):
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Bewertet werden maximal drei (3) Referenzen für Hochbau-Projekte mit Projekt-standort in der EU, der Schweiz oder Norwegen, bei denen zusätzlich zur Bereitstellung des CDE-Systems Dienstleistungen durch den Bewerber für die jeweiligen Bauherren erbracht worden sind. Maßgeblich sind Leistungen, die vertraglich beauftragt wurden und entweder bereits vollständig durch den Bewerber erbracht worden sind oder zum Ablauf der Teilnahmefrist in diesem Vergabeverfahren durch den Bewerber für die Bauherren erbracht werden. Folgende Dienstleistungen sind für den Auftraggeber besonders relevant:
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Durchführung CDE-Schulungen/Trainings für den Auftraggeber;
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Bereitstellung CDE-System-Dokumentationen für Nutzer des Auftraggebers in digitaler OnDemand-Form inklusive Videos des Systems (Anwender-Dokumentation bzw. CDE-Nutzerhandbuch individuell durch Nutzer digital abrufbar und mit Erklärvideos ausgestattet);
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Entwicklung/Bereitstellung Auftraggeber-spezifisches CDE-Setup, bestehend aus mindestens betriebsfertig eingerichteter Rollen und Rechte, betriebsfertig eingerichteter Partitionen und Datei-Strukturen, betriebsfertig eingerichteter Meta-Daten für Dateien und Prozesse (Aufgaben bzw. "Workflows");
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Datenmigrationsleistungen von/auf das CDE bzw. operatives Datenmanagement-durch den CDE Anbieter;
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Customer Success Management während der CDE Nutzungsperiode, einschließlich Nachweis der erfolgreichen Umsetzung vereinbarter Produktivitätsziele oder anderer KPIs;
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Vernetzung der CDE via CDE-seitig entwickelter oder bereit gestellter, bidirektionaler API/Schnittstelle mit einem CAFM-System (Computer Aided Facility Management System) gemäß Definition der GEFMA Richtlinie 400; bidirektional bezeichnet den Datenaustausch sowohl von der CDE zum CAFM, als auch vom CAFM zur CDE.
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Dienstleistungen in CDE-Projekten, die nicht direkt für den Bauherrn, sondern für einen Auftragnehmer erbracht wurden oder werden (wie z.B. Fachplaner, Baufirmen, Projektsteuerer, Versicherer, Gutachter etc.), werden nicht gewertet.
A) Mindestanforderung an das Audit für BSI Kriterienkatalog "C5"
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Als Nachweis eines abgeschlossenen Audits legt der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag ein alle Punkte des BSI Anforderungskatalogs Cloud Computing (C5) umfassendes Testat des externen, unternehmensunabhängigen Prüfers vor (Mindestanforderung). Aus diesem Testat müssen mindestens das Start- und Enddatum des Audits, Name und Kontakt sowie eigenhändige Unterschrift des Prüfers, sowie der abgeschlossene Prüfablauf aller C5 Basiskriterien und deren Status ("bestanden" oder "nicht bestanden") dargestellt sein. Mängel bzw. Details zur Weiter- oder Umentwicklung infolge BSI C5 Basiskriterien-Fehlstellen müssen nicht zwingend ersichtlich sein.
--
Für den Fall, dass das Audit erst begonnen wurde, reicht der Bewerber eine entsprechende Bestätigung des externen, unternehmensunabhängigen Prüfers über die Beauftragung und den Beginn des Audits vor (Mindestanforderung). Aus der Bestätigung muss auch hervorgehen, welche Prüfschritte bezogen auf die BSI C5 Basiskriterien bereits durchgeführt wurden.
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B) Mindestanforderung an die ISO 27001 Zertifizierung der (Server)Infrastruktur
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Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber eine Zertifizierung nach ISO 27001 bzgl. der eingesetzten (Server)Infrastruktur (spätestens zum Leistungsbeginn) vorweisen. Sofern zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch keine Zertifizierung nach ISO 27001 vorliegt, hat der Bewerber unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "ISO 27001 Zertifizierung" darzustellen, welche Schritte zur Erreichung des entsprechenden Zertifikats unternommen wurden. Aus den Darstellungen muss für den Auftraggeber plausibel hervorgehen, dass eine Zertifizierung spätestens zum Leistungsbeginn erfolgen wird (Mindestanforderung).
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C) Mindestanforderung an die Technischen Fachkräfte
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Es gelten folgende Mindestanforderungen, bei deren Nichterfüllung der Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen wird:
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Mindestens zwei (2) technische Fachkräfte, die als CDE Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter eingesetzt werden können und folgende Anforderungen erfüllen:
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Die Technische Fachkraft beherrscht entweder Deutsch als Muttersprache oder kann ein Sprachzertifikat mindestens mit C1 für Deutsch nachweisen,
--
Die Technische Fachkraft ist seit mindestens 12 Monaten durchgängig beim aktuellen Arbeitgeber / CDE-Anbieter angestellt; als Bemessungsgrundlage gilt der Ablauf der Teilnahmefrist in diesem Vergabeverfahren
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Die Technische Fachkraft kann in EU, Schweiz oder Norwegen mindestens 2 CDE-Verträge als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter nachweisen, in denen die Fachkraft auf Bauherren-Seite jeweils die CDE für mindestens drei (3) Bauwerke über einen Vertragszeitraum von mindestens zwei Jahren implementiert oder begleitet hat.
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C) Mindestanforderung an die Unternehmensreferenzen:
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Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Erfahrungen jeweils folgende Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen wird):
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Der Bewerber weißt mindestens drei (3) Referenzen für die Bereitstellung eines CDE-Systems für Hochbau-Projekte mit Projektstandort in der EU, der Schweiz oder in Norwegen nach. Das CDE-System muss dabei im gesamten Lebenszyklus des Bauwerks eingesetzt werden. Der Einsatz des CDE-Systems im gesamten Lebenszyklus liegt dann vor, wenn der Nachweis jeder Referenz den Einsatz des CDE-Systems gemäß bzw. äquivalent der HOAI-Leistungsphasen 1 bis einschließlich 9 und somit auch zum Zwecke der datenbasierten, bauwerksorientierten Objektbetreuung gemäß HOAI-Grundleistungsbezug bestätigt.
A) Russland-Sanktionen (XK-01-A)
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Jeder Bieter muss unter Verwendung von Anlage 06 der VU "Russland-Sanktionen" erklären, dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. V. m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht (Ausschlusskriterium).
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B) Einhaltung der Datenschutzbestimmungen (XK-02-A)
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Der Bieter ist im Falle der Auftragsausführung verpflichtet, die im Vertragsentwurf enthaltenen Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen einzuhalten. Der Bieter hat mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung in mittels der Anlage 07 der VU "Ausführungsbedingungen" Abschnitt "Einhaltung der Datenschutzbestimmungen" abzugeben. Wird die Erklärung nicht abgegeben, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
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Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
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Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
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Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.