Anbau eines Kabinentraktes am Eisstadion Straubing
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Theresienplatz 2
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Straubing - Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anbau eines Kabinentraktes am Eisstadion Straubing
Die Stadt Straubing beabsichtigt den Neubau eines Kabinentraktes mit Fitness- und Schulungsräumen an der bestehenden Eissporthalle in Straubing mit ca. 2.400 m2 BGF und ca. 11.000 cm3 BRI.
Hierfür erforderlich sind die nachfolgenden Einzelgewerke: Abbrucharbeiten, Erdarbeiten, Kanalarbeiten, Rohbauarbeiten, Stahlbetonarbeiten, Stahlbauarbeiten, Fassaden- und Dachabdichtungsarbeiten, technische Ausbaugewerke, Innenausbauarbeiten sowie Arbeiten in den Aussenanlagen.
Am Kinseherberg 23, 94315 Straubing
Die Stadt Straubing beabsichtigt den Neubau eines Kabinentraktes mit Fitness- und Schulungsräumen an der bestehenden Eissporthalle in Straubing mit ca. 2.400 m2 BGF und ca. 11.000 cm3 BRI.
Hierfür erforderlich sind die nachfolgenden Einzelgewerke: Abbrucharbeiten, Erdarbeiten, Kanalarbeiten, Rohbauarbeiten, Stahlbetonarbeiten, Stahlbauarbeiten, Fassaden- und Dachabdichtungsarbeiten, technische Ausbaugewerke, Innenausbauarbeiten sowie Arbeiten in den Aussenanlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.