Erdgasausschreibung der Stadt Kitzingen für den Lieferzeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiserstr. 13 / 15
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Kitzingen, Stabsstelle Recht/Zentrale Vergabestelle, Kaiserstr. 13/15, 97318 Kitzingen
E-Mail:
Telefon: +49 9321201036
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-kitzingen.de/
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdgasausschreibung der Stadt Kitzingen für den Lieferzeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025
Lieferung von Erdgas inkl. Netznutzung ("All-inclusive-Lieferung") an die Stadt Kitzingen für den Lieferzeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025. Die zu liefernde Gesamtmenge an Erdgas beträgt ca. 5,2 Mio. kWh.
Kitzingen
Lieferung von Erdgas inkl. Netznutzung ("All-inclusive-Lieferung") an die Stadt Kitzingen für den Lieferzeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025. Die zu liefernde Gesamtmenge an Erdgas beträgt ca. 5,2 Mio. kWh.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279231
Nachweis der Eintragungen im dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaats.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279231
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279231
- Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge der in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen im Falle der Unterauftragsvergabe zu vergeben beabsichtigt
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279231
Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Kitzingen, Kaiserstr. 13/15, 97318 Kitzingen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal des Staatsanzeigers durchgeführt.
Angaben zu:
- zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB
- fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB
Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt (§ 19 Abs. 4 MiLoG) anfordern; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt auf Antrag der Nachprüfung durch die Vergabekammern. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung seiner Rechte gem. § 97 Abs. 4 GWB durch Nichteinhaltung von Vergabevorschriften geltend macht und dem dadurch ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Die genannten Fristen gelten nicht, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet war. Die Unwirksamkeit gem. § 135 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Tagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen (§ 161 GWB). Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen.
Die Begründung des Antrags muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist. Sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.