Vertrag über Lieferung, Installation und Implementierung aktiver WLAN-Komponenten zur Nachrüstung der WLAN-Infrastruktur des Klinikums St. Marien Amberg nebst Service- und Wartungsleistungen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mariahilfbergweg 7
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Watson Farley & Williams LLP
E-Mail:
Telefon: +49 892370860
Fax: +49 89237086222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-amberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vertrag über Lieferung, Installation und Implementierung aktiver WLAN-Komponenten zur Nachrüstung der WLAN-Infrastruktur des Klinikums St. Marien Amberg nebst Service- und Wartungsleistungen
Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe eines Vertrages über Lieferung, Installation und Implementierung aktiver WLAN-Komponenten zur Nachrüstung der WLAN-Infrastruktur des Klinikums St. Marien Amberg nebst Service- und Wartungsleistungen.
Mariahilfbergweg 7
92224 Amberg
Das Klinikum St. Marien Amberg („Klinikum“) ist ein Krankenhaus der Versorgungsstufe II mit 578 Betten, 20 teilstationären Plätzen, 17 Fachabteilungen und vier Belegabteilungen.In den vernetzten medizinischen Zentren widmen sich Spezialisten der unterschiedlichen Fachrichtungen der Diagnostik und Behandlung von speziellen Krankheitsbildern (z.B. Tumor- und Gefäßerkrankungen). Im angegliederten Gesundheitszentrum St. Marien können sich Patienten ambulant behandeln und beraten lassen. Das differenzierte und hochspezialisierte Leistungsspektrum wird „unter einem Dach“ und in enger Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen des Klinikums und den niedergelassenen Ärzten der Region angeboten. Ziel des Klinikums ist eine umfassende Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung und der Patientenbehandlung, um Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen erreichen und so eine moderne, qualitativ hochwertige und zukunftsfähige Gesundheitsversorgung gewährleisten zu können.
Hierzu beabsichtigt das Klinikum die Nachrüstung der WLAN-Infrastruktur zur leistungsfähigen, flächendeckenden Digitalisierung der Liegenschaften. Dies umfasst sowohl die Lieferung von aktiven Netzwerkkomponenten als auch die Installation (Ersatz bzw. Tausch der bereits vorhandenen aktiven Netzwerkkomponenten sowie die Nachrüstung bzw. Erweiterung) als auch die Implementierung der WLAN-Infrastruktur. Weiterhin sollen auch Service- und Wartungsleistungen über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren erbracht werden. Darüber hinaus sollen optional auch Switche geliefert werden.
Zur Finanzierung des Vorhabens werden nicht nur Eigenmittel, sondern auch staatliche Zuwendungen nach dem Fördertatbestand 10 der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV in der Version 03 im Stand vom 3. Mai 2021 („Förderrichtlinie“) in Anspruch genommen.
Deshalb ist für das Klinikum neben einer mangelfreien Leistungserbringung wesentlich, dass die in der Förderrichtlinie genannten Anforderungen des Fördertatbestandes 10 durch die mit diesem Vergabeverfahren beschafften Leistungen erfüllt und innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens erbracht werden.
Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen:
• Lieferung der aktiven WLAN- und Netzwerkkomponenten sowie der erforderlichen Softwarekomponenten (Lizenzen);
• Nachrüstung und Errichtung der auf die Liegenschaften angepassten, leistungsfähigen WLAN-Infrastruktur durch Installation der WLAN- und Netzwerkkomponenten und Anbindung an die vorhandene LAN-Verkabelung während des laufenden Betriebs sowie Entsorgung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile;
• Implementierung der errichteten WLAN-Infrastruktur in die in die vorhandene IT-Systemlandschaft des Auftraggebers und den Arbeitsalltag der Mitarbeiter sowie erforderliche Leistungen zur Inbetriebnahme
• Erbringung von Schulungsleistungen für die Mitarbeiter der IT-Abteilung des Auftraggebers sowie
• Service- und Wartungsleistungen über einen Zeitraum von 36 Monaten ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der WLAN-Infrastruktur hinsichtlich der gelieferten Hard- und Softwarekomponenten.
Nicht Gegenstand des Beschaffungsvorhabens und der vertraglichen Leistungspflichten sind die erforderlichen Leistungen zur Verkabelung und damit zur Schaffung der LAN-Infrastruktur. Diese Leistungen werden durch ein von dem Auftraggeber beauftragtes Unternehmen erbracht. Der Auftragnehmer ist daher erforderlichenfalls zur engen Abstimmung und Zusammenarbeit mit diesem Unternehmen verpflichtet.
Sämtliche Leistungen sind vom Auftragnehmer unter Sicherstellung eines unterbrechungsfreien Klinikbetriebs und stets in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erbringen.
Der Vertrag wird in Bezug auf die Service- und Wartungsleistungen über eine Laufzeit von drei Jahren (Grundvertragslaufzeit) abgeschlossen. Der Auftraggeber ist einseitig berechtigt, diesen Vertrag zweimal jeweils um weitere 12 Monate durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zu verlängern (einseitiges Optionsrecht).
Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 42 VgV an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, hat der Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergibt sich die folgende Reihenfolge und der dargestellte Prüfungs- bzw. Wertungsumfang. Von dem Auftraggeber ist beabsichtigt, gemäß § 51 VgV höchstens fünf geeignete Unternehmen (Bewerber) auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern.
Im Einzelnen:
(1) Keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Im ersten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind. Zudem prüft der Auftraggeber, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweist.
(2) Erfüllung der Mindestanforderungen
Im zweiten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren – die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind ausdrücklich als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
(3) Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen
Im dritten Schritt prüft der Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe – nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren, den Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand.
Bei diesem Wertungsvorgang werden die Grundsätze zur Wertung von Referenzen im Rahmen der Eignungsprüfung nach aktuellen Entscheidungen in der vergaberechtlichen Rechtsprechung berücksichtigt (vgl. z.B. VK Bund, Beschluss vom 30. Oktober 2017 – VK 2-114/17). Wesentliche Kriterien für diese Auswahl sind, ob ein Bewerber über besser vergleichbare, das heißt nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang Komplexität) näher an dem zu vergebenden Auftrag liegende Referenzen verfügt, wobei auch die Qualität der Leistung nach (vom Auftraggeber abgefragter) Aussage der Referenzgeber sowie die Anzahl solcher – über die Mindestanzahl von drei hinausgehend – eingereichten Referenzen in jüngster Vergangenheit nebst des Leistungsumfangs über die mindestens geforderten Leistungskennzahlen von Bedeutung sein können. Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber die erforderliche Eignung nachweisen, wird in analoger Anwendung des § 75 Abs. 6 VgV eine Losentscheidung herbeigeführt.
Der Auftraggeber ist einseitig berechtigt, diesen Vertrag zweimal jeweils um weitere 12 Monate durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zu verlängern (einseitiges Optionsrecht). Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt damit 60 Monate (Maximallaufzeit). Während dieser Laufzeit ist der Auftraggeber einseitig berechtigt, den Auftragnehmer mit der Lieferung, Installation und Implementierung zusätzliche Hardwarekomponenten (z.B. Switche) zu beauftragen (einseitiges Optionsrecht).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag (Teil D der Vergabeunterlagen) einzureichen:
(1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners für das Vergabeverfahren nebst Kontaktdaten;
(2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden, in der erklärt wird, dass
(a) im Auftragsfall die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft erfolgt;
(b) alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(c) der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
(d) alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(e) der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht, wird die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
(3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen;
(4) Erklärung im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die
Lage in der Ukraine destabilisieren, dass kein Bezug zu Russland besteht.
(5) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass er
(a) die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt;
(b) Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;
(c) unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder
Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder
Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung);
(d) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und
(e) der Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe)
Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben;
(6) Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren und zur Abfrage von Eintragungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG;
(7) Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, zudem Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten,
Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des
Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung
wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung;
(8) Erklärung über die vertrauliche Behandlung schutzwürdiger Informationen (Teil B der Vergabeunterlagen)
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag (Teil D der Vergabeunterlagen) einzureichen:
(1) Nachweis (Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch Versicherungsunternehmen) über eine gültige Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung von einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmen. Diese Versicherung muss nachfolgende Anforderungen erfüllen (Mindestanforderungen):
(a) Die Deckungssumme je Schadensfall muss mindestens EUR 2.500.000,00 für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei einer 2-fachen Maximierung pro Versicherungsjahr betragen.
(b) Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate sein.
Sofern eine Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist als Nachweis eine Eigenerklärung (Bestätigung durch Versicherungsunternehmer) vorzulegen, wonach sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Abschluss bzw. Erweiterung einer Versicherung gemäß diesen Anforderungen im Falle der Auftragserteilung verpflichtet;
(2) Erklärung über den Gesamtumsatz in Deutschland in EUR (netto) des Bewerbers in den Jahren 2021, 2022 und 2023 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2021);
(3) Erklärung über den Umsatz in Deutschland in EUR (netto) mit vergleichbaren Leistungen, d.h. mit Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung einer WLAN-Infrastruktur durch Lieferung und Installation der erforderlichen WLAN- und Netzwerkkomponenten in den Jahren 2021, 2022 und 2023 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2021).
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag (Teil D der Vergabeunterlagen) einzureichen:
(1) Nachweis von vergleichbaren Referenzprojekten
Angabe von mindestens drei Referenzprojekten (Mindestanforderung), die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung, also Art, Größe, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind. Anzugeben sind
• Projektbezeichnung;
• Auftraggeber nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Anschrift, Name, Telefon, Telefax und E-Mail);
• Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber / Sektorenauftraggeber, Privatunternehmen, kirchlicher Träger oder freigemeinnütziger Träger)
• Zuständiger Projektleiter / Mitarbeiter beim Auftragnehmer (Name, Vorname);
• Beschreibung der erbrachten Leistung, insbesondere zur Größe der Einrichtung sowie Art und Umfang der erbrachten Leistungen;
• Datum der Inbetriebnahme;
• Zeitraum der Service- und Wartungsleistungen sowie
• Projektvolumen in EUR (netto).
(a) Die vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft benannten jeweiligen Referenzen müssen aktuell sein, d.h. die Leistungen müssen im Zeitraum vom 31. August 2019 bis einschließlich 1. September 2023 oder aktueller erbracht worden sein.
(b) Folgende leistungsspezifischen Anforderungen müssen durch jede einzelne der angege-benen Referenzen erfüllt sein (Mindestanforderungen):
• Lieferung und Installation von aktiven WLAN- und Netzwerkkomponenten zur Er-richtung einer WLAN-Infrastruktur nebst Implementierung in vorhandene IT-Systemlandschaft,
• Erbringung von Service- und Wartungsleistungen für die jeweils errichtete LAN- oder WLAN-Infrastruktur,
• Ausstattung einer Liegenschaft mit mehr als 50 Räumen sowie
• Projektvolumen von mindestens EUR 500.000,00 (netto).
(c) Folgende leistungsspezifischen Anforderungen müssen durch eine der angegebenen Referenzen erfüllt sein (Mindestanforderung):
• Lieferung und Installation von aktiven WLAN- und Netzwerkkomponenten nebst Implementierung in vorhandene IT-Systemlandschaft für eine öffentliche, kirchliche oder freigemeinnützige Einrichtung (z.B. Klinik, Schule, Rathaus oder sonstige öffentliche Einrichtung).
(2) Angaben mindestens eines Projektleiters und mindestens eines stellvertretenden Projektleiters (Mindestanforderung). Der Projektleiter muss über mindestens acht Jahre einschlägige und branchenspezifische Berufserfahrung verfügen (Mindestanforderung). Der stellvertretende Projektleiter muss über mindestens vier einschlägige und branchenspezifische Jahre Berufserfahrung verfügen (Mindestanforderung).
(3) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2019, 2020 und 2021) unterteilt nach Geschäftsführer und Gesellschafter/Inhaber, angestellte Mitarbeiter und freie Mitarbeiter (keine Unterauftragnehmer).
(4) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung).
Die Bestimmungen des Vertrages sowie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem Direktlink der eVergabeplattform abgerufen werden und sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform verfügbar. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist ausschließlich mittels des vorgegebenen Bewerbungsformulars (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie die Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) einzureichen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer von dem Auftraggeber zu bestimmender Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu geben. Der Teilnahmeantrag muss alle geforderten Unterlagen und Nachweise enthalten und ist gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB in Textform elektronisch zu übermitteln. Das heißt, die verbindlichen Erklärungen im Teilnahmeantrag müssen dabei durch Unterschrift, Nachbildung der Unterschrift (Faksimile), eingescannte Unterschrift oder Nennung des Namens des Erklärenden ersichtlich sein. Teilnahmeanträge, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt. Eine Übermittlung des Teilnahmeantrages per Post/Boten, Telefax oder E-Mail ist ausgeschlossen. Für den Fall einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft muss jedes einzelne Mitglied das Bewerbungsformular (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen sowie die Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) ausfüllen und gemäß den vorgenannten Vorgaben auf der angegebenen eVergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag der anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Textform gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB einreichen, wobei auf die vorstehenden Ausführungen zur Einreichung des Teilnahmeantrags verwiesen wird. Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teilen A („Allgemeine Verfahrensbedingungen“), C („Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb“) und E („Vergabebedingungen für Angebots- und Verhandlungsphase“).
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html