MPI für Mikrostrukturphysik, Erweiterung Institut: Stark- und Schwachstrom Referenznummer der Bekanntmachung: Z.MIKR.A.000318.417.VOB.2457
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. - Stabsreferat Einkauf und Versicherungen-Vergabestelle Bau
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
MPI für Mikrostrukturphysik, Erweiterung Institut: Stark- und Schwachstrom
Für den Neubau ist die Stark-und Schwachstrominstallation KG 440 und KG 450 zu errichten. Folgende Leistungen in der KG 440 sind vorgesehen: Mittelspannungsschaltanlage, Transformatoren (3x1250 kVA), Niederspannungshauptverteilung, Containernotstromaggregat (630 kVA), 2 USV-Anlagen (100 und 30 kVA), Niederspannungsinstallationsanlagen mit ca. 8500 m Kabeltrassen, ca. 55000 m Kabel und Leitungen, Beleuchtungsanlage mit ca.2000 Leuchten, Sicherheitsbeleuchtung mit Zentralbatterieanlage, Sonnenschutzsteuerung.
Die KG 450 umfasst Videoüberwachung mit ca.20 Kameras; Übertragungsnetz mit 30 Datenschränke davon 14 Serverschränke mit Rackkühlung, ca. 3500 m LWL Kabel 48 Faser, Datenkabel Kat 7A ca. 110000 m.
Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Ausführungsfristen: Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG (§5Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 01.11.2023 zugehen. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 351 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist.
MPI für Mikrosturkturphysik, Halle (Saale)
Siehe II.1.4)
Besondere Ausführungsbedingungen durch erhöhte Gleichzeitigkeiten von Gewerken
auf der Baustelle
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
MPI für Mikrostrukturphysik, Erweiterung Institut: Stark- und Schwachstrom
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung wurde gemäß §17 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A aus schwerwiegenden Gründen aufgehoben, da
nach sorgfältiger Prüfung die Angebotspreise überheblich die marktgerecht erstelle Kostenschätzung übersteigen. Ein entsprechendes Budget steht nicht zur Verfügung.
Es wird zu gegebener Zeit ein neues offenes Verfahren (EU) gestartet werden.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).